gewerblicher RechtsschutzGewerblicher Rechtsschutz – Rechtsanwältin Züwerink-Roek bietet Ihnen fachkompetente Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Gewerblicher Rechtsschutz wird durch zahlreiche Gesetze geregelt. Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht sind Teilbereiche des gewerblichen Rechtsschutzes mit besonders großer Relevanz für Unternehmen. Bestimmungen zu den gewerblichen Schutzrechten befinden sich beispielsweise im Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und im Marken-Gesetz. Von großer wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmen jeder Größenordnung ist zudem das Urheberrecht. Auch das so genannte Lauterkeitsrecht (ein Teil des Wettbewerbsrechts) zählt zum Rechtsgebiet der gewerblichen Schutzrechte. Aufgrund der Vielzahl rechtlicher Regelungen und der häufig zu berücksichtigenden Bezüge zum Internetrecht. sollten Sie sich bei Fragen zur komplexen Rechtsmaterie des gewerblichen Rechtsschutzes von einem erfahrenen Fachanwalt beraten lassen.

Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek in Berlin berät und vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek steht mit ihrer langjährigen Expertise als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Ihnen zur Seite – beratend und als Rechtsvertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.

Markenrecht – Hilfe beim Markenschutz

Marken sind immaterielle Wirtschaftsgüter, die mit zunehmender Bekanntheit Ihres Unternehmens und seiner Produkte oft einen erheblichen Vermögenswert verkörpern. Daher empfehlen wir Ihnen – unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens – auf eine sorgfältige Abgrenzung ihrer Marken von Mitbewerber-Kennzeichen zu achten. Nachdem Sie viel Zeit und Geld in den Aufbau Ihrer Marken investiert haben, sollten Sie Eingriffe in ihre Markenrechte frühzeitig und konsequent abwehren.

Die Komplexität des Markenrechts ergibt sich nicht nur aus einer Vielzahl von Einzelbestimmungen, sondern auch aus dem Ineinandergreifen verschiedenster nationaler und europäischer Regelungen. Zudem sorgt die Rechtsprechung für eine fortlaufende Weiterentwicklung des Markenrechts.

Im Markenrecht betreut Rechtsanwältin Züwerink-Roek Sie bei der Entwicklung einer Markenstrategie und unterstützt Sie mit einer sorgfältigen Markenrecherche. Sie begleitet Sie von der Eintragung Ihrer Markenrechte bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung.

Urheberrecht – das geistige Eigentum an Ihren Werken

Das Urheberrecht zielt auf den Schutz des geistigen Eigentums an künstlerischen, literarischen und wissenschaftlichen Werken. Von zentraler Bedeutung sind die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes. Wir berücksichtigen aber auch die einschlägigen Rechtsvorschriften etwa des Kunsturhebergesetzes, des Verlagsgesetzes oder des Halbleiterschutzgesetzes. Wir betreuen Sie zudem bei Rechtsfragen zu Geschmacks- oder Gebrauchsmustern sowie im Namensrecht.

Das Urheberrecht an einem Werk setzt eine individuelle geistige Wertschöpfung, also mehr als eine bloße Idee voraus. Erforderlich ist eine gewisse Schöpfungshöhe, in der die individuelle Werk-Gestaltung zum Ausdruck kommt. Urheberrechte können u. a. bei Sprach-, Schrift-, Film- und Musikwerken, aber auch bei pantomimischen Werken und bei Tanzkunst vorliegen. Nicht zuletzt sind auch wissenschaftliche und technische Darstellungen sowie Software durch das Urheberrecht geschützt.

Rechtsanwältin Züwerink-Roek bietet Gewerbetreibenden, Freiberuflern und KMU im Urheberrecht umfassende Dienstleistungen im Urheberrecht: So prüft sie für Sie das Vorliegen aller rechtlichen Urheberrechts-Voraussetzungen, begleitet ihre Mandanten bei Vertragsverhandlungen mit Kunden und gewährleistet die rechtlich ordnungsgemäße Gestaltung von Verträgen und AGB. Besonders wichtig ist eine fachkundige Rechtsberatung zum Urheberrecht auch dann, wenn Sie beabsichtigen, ein Unternehmen zu gründen. Nicht zuletzt setzt sie Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Dritten auch im Urheberrecht konsequent durch.

Wettbewerbsrecht – Rechtsanwältin Züwerink-Roek schützt Ihr gutes Recht im Wettbewerb

Das Wettbewerbsrecht schützt Verbraucher und Mitbewerber sowie den freien Wettbewerb als eines wichtigen Struktur-Elements der Volkswirtschaft.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält Regelungen über die Grenzen eines zulässigen Marktverhaltens von Unternehmen. Bei Regelverstößen gewährt das UWG Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz und Gewinnabschöpfung. Darüber hinaus steuern Spezialgesetze das Wettbewerbs-Verhalten. Hierzu zählen u. a. Normen des Marken-, des Buchpreisbindungs- und des Heilmittelwerbegesetzes. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen dient der Unterbindung von Vereinbarungen zwischen Marktteilnehmern, die den freien Wettbewerb gefährden könnten. Rechtsanwältin Züwerink-Roek berücksichtigt bei Ihrer Beratung auch die häufig regional differenzierte aktuelle Rechtsprechung.

Weitere Informationen zu ihren Dienstleistungen in den Rechtsgebieten Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht hält sie für Sie auf speziellen Webseiten bereit.

Nutzen Sie die Expertise von Ihrer Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz!

Wenden Sie sich in allen Fragen zum Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht an Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz. Frau Züwerink-Roek berät sie fachlich umfassend, betreut Sie aber auch außergerichtlich in Abmahnverfahren, die zum Schutz Ihrer Rechte erforderlich werden, und ggf. durch Beantragung einer Einstweiligen Verfügung, um einen raschen vorläufigen Rechtsschutz sicherzustellen.

Das auf dieser Webseite befindliche Online-Formular ermöglicht Ihnen eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme zu Ihrer Fachanwältin, die Ihnen für einen zeitnahen Beratungstermin gerne zur Verfügung steht.

 

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