Vertragsgestaltung

Fachanwältin in Berlin: individuelle und rechtssichere Vertragsgestaltung

– zeitaufwändige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermeiden –

Rechtssichere Vertragsgestaltung sind für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen von zentraler Bedeutung.

Lückenhafte oder unklare vertragliche Regelungen führen später oft zu zeitaufwändigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten. Häufig werden Verträge nicht ausreichend auf die individuellen Umstände des Einzelfalls abgestimmt.

Als langjährige Rechtsanwältin in Berlin und fachkundige Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und für Steuerrecht betreut Rechtsanwältin Züwerink-Roek Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet in allen Fragen der Vertragsgestaltung.

Vorausschauende Vertragsgestaltung hilft bei der Vermeidung aufwändiger Rechtsstreitigkeiten. Sprechen Sie Rechtsanwältin Züwerink-Roek an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Welche Inhalte gehören in einen Vertrag?

Einige Vertragsbestandteile sind unerlässlich. Dazu zählen die Angabe der Vertragsparteien sowie die Hauptleistungspflichten (zum Beispiel bei einem Kaufvertrag: der Kaufgegenstand und der Kaufpreis).

In Abhängigkeit von der Art des Vertrags ist die Aufnahme anderer Vertragselemente zumindest empfehlenswert, beispielsweise Vertragsdauer, Kündigungsfristen, Regelungen zur Haftung und zu Haftungsausschlüssen.

Ein guter Vertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er auf die individuellen Umstände und auf die Bedürfnisse der Vertragspartner bestmöglich abgestimmt ist.

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    Die Form eines Vertrags

    Grundsätzlich können Verträge zwar auch in mündlicher Form abgeschlossen werden. Nur für einige Vertragsarten bestehen gesetzliche Formvorschriften (wie Schriftform, Beglaubigung oder Beurkundung).

    Aus Gründen der Beweissicherung und Rechtssicherheit sollten Verträge aber stets in Schriftform abgeschlossen werden. Nur so lassen sich spätere Unklarheiten und Missverständnisse und damit auch aufwändige Rechtsstreitigkeiten minimieren.

    Ein klar strukturierter Vertrag gewährleistet Vollständigkeit und verschafft einen guten Überblick. Er enthält gewöhnlich folgende Teile:

    In der Einleitung des Vertrags werden die Vertragspartner oder die an einem Projekt Beteiligten genannt.

    Der Hauptteil eines Vertrags enthält die Willenserklärung der Vertragspartner, mit denen sie sich zu Leistungen und Gegenleistungen verpflichten – und gegebenenfalls auch die Ziele, die durch Umsetzung des Vertrags erreicht werden sollen.

    Unterhalb des Vertragstextes bestätigen die Vertragspartner durch Unterschrift, eventuell auch durch Siegel oder Namensstempel, dass sie die Vertragsinhalte verstanden haben und mit ihnen übereinstimmen.

    Große Vielfalt von Vertragsgegenständen und Vertragstypen

    Der Vertragsgegenstand entscheidet über den Vertragstypus.

    Nach den Hauptleistungspflichten können beispielsweise unterschieden werden Kauf-, Dienst- und Werkverträge, Miet- und Pachtverträge, Lizenzverträge.

    Oft sind die rechtlichen Regelungen von Spezialrechtsgebieten zu berücksichtigen wie etwa das Gesellschafts- und Handelsrecht, das auch bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen zu berücksichtigen ist, das Datenschutzrecht (insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und die europäische Datenschutz-Grundverordnung), das wichtige Vorgaben beispielsweise für die Erstellung von Datenschutzerklärungen enthält und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in eine Vielzahl von Einzelverträgen regelt, das EDV-Recht, zu dem das Internet-, Telekommunikations-, Computer- und Medienrecht gehören. Beispiele für Verträge mit Inhalten aus dem EDV-Recht sind der Softwareüberlassungsvertrag, der Softwareerstellungsvertrag, der Vertrag über Softwarepflege, Vereinbarungen zum Change Request (formalisierte Änderungsanforderungen im Rahmen von Projekten), Nutzungsvereinbarungen mit angestellten Programmierern sowie Geheimhaltungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern.

    Leistungen für Sie bei der Vertragsgestaltung

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Sie sorgfältig zu den rechtlichen Möglichkeiten und Erfordernissen, die im Zusammenhang mit Verträgen zu beachten sind, sowie zu möglichen Alternativen, die bei der Vertragsgestaltung bestehen (zum Beispiel bei Lizenzverträgen).

    Zur vorbereitenden Vertragsplanung gehören eine sorgfältige Bedarfsanalyse und die Ausarbeitung einer Verhandlungsstrategie, deren Ergebnisse dann in den Vertragstext einfließen.

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek erstellt für Sie professionelle Vertragstexte, die exakt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen sowie auf die Umstände des Einzelfalls abgestimmt sind.

    Dabei berücksichtigt Rechtsanwältin Züwerink-Roek die aktuelle Rechtslage (derzeitige Gesetzeslage und Rechtsprechung) einschließlich möglicher steuerlicher Auswirkungen vertraglicher Regelungen.

    Gegebenenfalls erarbeitet Rechtsanwältin Züwerink-Roek für Sie Textalternativen, die Ihnen Wahlmöglichkeiten bei der Vertragsgestaltung eröffnen.

    Gerne begleitet Rechtsanwältin Züwerink-Roek Sie auch bei den Vertragsverhandlungen oder führt die Vertragsverhandlungen in Ihrem Auftrag.

    Rechtsanwältin in Berlin: umfassende vertragsrechtliche Beratung und professionelle Vertragsgestaltung

    Sie benötigen einen professionell gestalteten Vertrag – beispielsweise bei Vertragsinhalten aus dem Lizenzrecht, AGB-Recht, EDV-Recht oder Datenschutzrecht oder anlässlich der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags?

    Sie möchten sich umfassend vertragsrechtlich beraten lassen?

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    Dann zögern Sie nicht, Rechtsanwältin Züwerink-Roek zeitnah anzusprechen! Nutzen Sie ihr Online-Kontaktformular, um sie auf direktem Weg zu erreichen. Rechtsanwältin Züwerink-Roek wird schnellstmöglich den Kontakt zu Ihnen aufnehmen!