Begriffe des Rechts erklärt: doppelte Haushaltsführung

Eine steuerlich relevante doppelte Haushaltsführung liegt immer dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger neben seinem Hausstand am Lebensmittelpunkt eine zweite Wohnung aufgrund beruflicher Veranlassung am Arbeitsort benötigt.

Entstehen hierdurch dem Steuerpflichtigen Mehraufwand, kann er diesen als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung absetzen. Möglicher Mehraufwand wären die Kosten für die Heimfahrten, für Telefonate mit der Familie, die Miete (Zweitwohnung sollte nicht größer als 60 qm sein) und die Einrichtung der Zweitwohnung, Umzugskosten sowie für die Verpflegung innerhalb der ersten drei Monate.

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