Die Betriebsprüfung – was Selbständige und Unternehmen beachten sollten

Eine Betriebsprüfung ist für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen stets mit einer besonderen Belastung verbunden. Fehler bei der Steuererklärung oder Steuerabführung können zu erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Rechtsanwältin Züwerink-Roek empfiehlt Ihnen daher dringend, zu jeder Betriebsprüfung (auch „Außenprüfung“) einen erfahrenen Rechtsexperten hinzuzuziehen. Die im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsexpertin begleitet Sie tatkräftig – sowohl bei einer Betriebsprüfung vor Ort als auch gegenüber den Finanzbehörden und vor Finanzgerichten.

    Als Fachanwältin für Steuerrecht steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts ruft sie Sie kurzfristig zurück.


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    Benötigen Sie eine Beratung zur strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung?Soll aufgrund einer streitigen Außenprüfung Steuerbescheide im Zusammenhang mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens geändert werden?Wird Ihnen eine Steuerstraftat vorgeworfen?Laufen bereits irgendwelche Fristen?

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    Betriebsprüfung: häufig Ausgangspunkt von Steuerstrafverfahren

    Viele Steuerstrafverfahren beruhen auf Verdachtsmomenten, die ein Betriebsprüfer während einer Außenprüfung gewonnen hat. Die Betriebsprüfung kann sich auf die Einkommen-, Lohn-, Umsatz- oder Gewerbesteuer sowie auf die korrekte Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung beziehen.

    Entdeckt ein Betriebsprüfer des Finanzamts steuerliche Fehler, so drohen Steuernachzahlungen und zivilrechtliche Strafzahlungen, die die Existenz eines Unternehmens gefährden können. Darüber hinaus ergeben sich anlässlich von Betriebsprüfungen oft Verdachtsmomente, die zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen.

    Kurzfristige Unterbrechung der Betriebsprüfung: mögliches Indiz für eingeleitetes Steuerstrafverfahren

    Falls sich im Rahmen einer Betriebsprüfung „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat“ ergeben,

    • so dürfen weitere Ermittlungen zu den betreffenden Sachverhalten erst dann fortgesetzt werden,

    • wenn dem beschuldigten Steuerpflichtigen „die Einleitung des Strafverfahrens mitgeteilt“ wurde.

    (§ 10 Absatz 1 Betriebsprüfungsordnung, BPO).

    Der Betriebsprüfer ist verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Steuerstraftat die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts umgehend zu informieren.

    Bricht ein Betriebsprüfer die Außenprüfung kurzfristig ab, so könnte dies ein Indiz für die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens sein.

    Prüfungsmethoden – wie Betriebsprüfer bei einer Außenprüfung vorgehen

    Betriebsprüfer greifen auf verschiedenste klassische und neu entwickelte Prüfungsmethoden zurück:

    • Lassen die durch einen Betriebsprüfer gestellten Fragen Insiderwissen erkennen, so liegt möglicherweise eine anonyme Anzeige Dritter vor, die offenbar konkrete Anschuldigungen gegen den geprüften Betrieb enthält.

     

    • Durch Auskunftsersuchen an Portal-Betreiber erhalten Betriebsprüfer alle Informationen über die Umsatzerlöse von Onlinehändlern.

     

    • Nachkalkulationen geben Hinweise auf eventuell nicht korrekt aufgezeichnete Betriebseinnahmen. Der verbuchte Wareneinsatz muss in einer plausiblen Relation zu den Betriebseinnahmen stehen.

     

    • Von anderen Unternehmen an das geprüfte Unternehmen verschickte Rechnungen eröffnen dem Betriebsprüfer die Möglichkeit, stichprobenweise Kontrollmitteilungen zu versenden. So können die Finanzbehörden feststellen, ob das Rechnung stellende Unternehmen Betriebseinnahmen ordnungsgemäß versteuert hat.

     

    • Seit Anfang 2018 dürfen Finanzamtsprüfer Unternehmen unangekündigt aufsuchen, um die Kassenführung des Steuerpflichtigen zu kontrollieren. Nahezu alle Finanzämter verfügen über speziell geschulte Kassenprüfer, die auch durch Auslesung elektronischer Registrierkassen jede Manipulation aufdecken können.

     

    • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfer der Finanzbehörden führen ebenfalls unangekündigte Besuche von Unternehmen durch.

     

    • Zu den elektronischen Plausibilitätskontrollen gehört der sogenannte Chi-Quadrat-Test, der statistische Auffälligkeiten in der Verwendung von Ziffern untersucht. Bei einem Chi-Quadrat-Test speist der Betriebsprüfer die steuerlichen Daten eines Unternehmens in eine Prüfungssoftware („IDEA“) ein und erhält in wenigen Minuten eine Information darüber, ob bestimmte Ziffern durch den Steuerpflichtigen ungewöhnlich häufig verwendet wurden.

     

    Ziffern-Auffälligkeiten werden auch nach dem „Benford-Gesetz“ („Newcomb Benford’s Law“, NBL) ermittelt. Das Benford-Gesetz besagt, dass insbesondere die ersten Ziffern einer großen Datenmenge aus zufälligen mehrstelligen Zahlen üblicherweise mit deutlich voneinander abweichenden Prozentanteilen vorkommen.

    • Elektronische Testergebnisse haben nur eine Indizwirkung.

     

    • Der Chi-Quadrat-Test und das NBL-Verfahren ermitteln lediglich Indizien für steuerliche Unregelmäßigkeiten. Die Steuerbehörde bleibt hinsichtlich steuerlicher Unregelmäßigkeiten auch nach einer auffällig verlaufenen elektronischen Plausibilitätskontrolle gegenüber dem Steuerpflichtigen weiterhin beweispflichtig. Laut Rechtsprechung bedarf es über die Testergebnisse hinausgehende Auffälligkeiten in der Buchführung, die dann eine Änderung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen rechtfertigen können.

     

    Betriebsprüfung: bis wann ist eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich?

    Wer den Anruf eines Betriebsprüfers erhält, der dem Steuerpflichtigen eine Außenprüfung ankündigt, der muss bei eventuellem Selbstanzeige-Bedarf sofort handeln. Strafbefreiung durch Selbstanzeige ist nach Erhalt der schriftlichen Prüfungsanordnung nicht mehr möglich.

    Wann ist mit einer Betriebsprüfung zu rechnen?

    Zwar gibt es keine generell gültigen Hinweise auf das Bevorstehen einer Außenprüfung.

    Allerdings sollten steuerpflichtige Unternehmen damit rechnen, dass im Zusammenhang mit der steuerlichen Prüfung von Geschäftspartnern Kontrollmeldungen versandt werden, die das eigene Unternehmen betreffen. Eine Betriebsprüfung ist insbesondere dann zu erwarten, wenn bei einem Geschäftspartner steuerliche Unregelmäßigkeiten auftreten.

    Zudem sprechen nachfolgende Gesichtspunkte dafür, dass das Finanzamt eine gewisse Prüfpriorität für ein Unternehmen annimmt:

    • Abweichung des Rohgewinns von den finanzamtlichen Richtsätzen,

     

    • sehr niedrige Privatentnahmen,

     

    • keine Nutzung betrieblicher Darlehen für Investitionen (Verdacht auf Privatverwendung),

     

    • Sacheinlagen und Sachentnahmen unter Ansatz fragwürdiger Werte und

     

    • unübliche Gestaltung von Verträgen mit nahestehenden Personen.

     

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek: Sie unterstützt Sie bei einer Betriebsprüfung mit Expertise und Engagement!

    Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek ist Ihre Fachanwältin für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz. Auch mit ihrer Expertise als zertifizierte Beraterin im Steuerstrafrecht wird Frau Rechtsanwältin Züwerink-Roek Ihre Interessen bei einer Betriebsprüfung fachkundig und engagiert verteidigen.

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