Urheberrechte für UnternehmenWahrnehmung Urheberrechte – Urheberrechte für Unternehmen

Urheberrechte für Unternehmen schützen das geistige Eigentum insbesondere an literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Werken. Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek, die bundesweit tätig ist, berät Sie in allen Urheberrechtsfragen, unterstützt Sie bei Vertragsgestaltungen und verteidigt Ihre Urheberrechte für Unternehmen bei Rechtsverletzungen durch Dritte.

    Schicken Sie uns Ihr Anliegen zu, wir prüfen dieses und melden uns bei Ihnen sobald wie möglich. Die Ersteinschätzung ist grundsätzlich kostenlos.


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    Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden ein Email (Je nach Wunsch der Kontaktaufnahme).

    Urheberrecht: vielfältige rechtliche Regelungen erfordern Beratung

    Eine Rechtsberatung zu Urheberrechten durch Rechtsanwältin Züwerink-Roek ist wegen der Vielzahl der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen unbedingt zu empfehlen, zumal das Urheberrecht eng mit weiteren Rechtsgebieten wie dem Marken-, dem Patent- und dem Design-Recht verbunden ist.

    Zentrale gesetzliche Regelungen zum Urheberrecht enthält das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das 1907 verabschiedete Kunsturhebergesetz ist heute noch für das Recht am eigenen Bild maßgeblich. Das Verlagsgesetz beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Autoren und Verlagen. Für technische Spezialfälle kommt das Halbleiterschutzgesetz zur Anwendung. Seit Juni 2016 regelt das Verwertungsgesellschaftengesetz die Verwertung von Urheberrechten durch Rechte-Verwertungsgesellschaften. Wir betreuen Sie aber auch im Namensrecht und bei rechtlichen Fragen zu Geschmacksmustern und Gebrauchsmustern.

    Die Voraussetzungen von Urheberrechten

    Zu den Voraussetzungen eines Urheberrechts gehört ein individueller Charakter insbesondere literarischer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Werke (§ 2 UrhG). Erforderlich ist, dass eine persönliche geistige Werkschöpfung des Urhebers vorliegt. Urheberrechtlichen Schutz genießen beispielsweise Sprachwerke (einschließlich von Schriften, Computer-Programmen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen), Musikwerke, pantomimische und Tanzkunst-Werke, Werke der bildenden Kunst, Lichtbild- und Filmwerke sowie technische und wissenschaftliche Darstellungen. Bloße Ideen oder unbearbeitete Natur-Produkte sind urheberrechtlich hingegen nicht geschützt.

    Zudem ist eine ausreichend große Schöpfungshöhe erforderlich, um ein Urheberrecht entstehen zu lassen. Die Schöpfungshöhe (auch „Gestaltungshöhe“) bezeichnet das Ausmaß der individuellen Gestaltung eines Werks. Die Rechtsprechung verlangt das Erreichen einer Mindest-Gestaltungshöhe als „Untergrenze des Urheberrechtsschutzes“.

    Wahrnehmung Urheberrechte für Unternehmen: Rechtsanwältin Züwerink-Roek unterstützt Sie umfassend und kompetent

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Gewerbetreibende, Freiberufler und mittelständische Unternehmen zu allen Fragen des Urheberrechts. In bestimmten Fall-Konstellationen nehmen auch Privatpersonen ihre Beratungs-Dienstleistungen zum Urheberrecht in Anspruch.

    Zunächst prüft sie, ob alle rechtlichen Voraussetzungen eines Urheberrechts vorliegen und grenzt dabei Urheberrechte von anderen Rechten ab (z. B. Namensrechte, Marken, Internet-Domains, Patente oder Rechte am eigenen Bild).

    Spezielle Urheberrechts-Regelungen gelten für Software. Geschützt sind gemäß Urheberrechtsgesetz alle Computer-Programme einschließlich von Entwurfs-Unterlagen (§ 69a UrhG).

    Sie begleitet Inhaber von Urheberrechten bei Vertragsverhandlungen mit ihren Kunden und unterstützt ihre Mandanten durch eine rechtlich einwandfreie Ausgestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Für Buchhandels-Unternehmen und Verlage erstellt sie Verlags-Verträge.

    Sie entwirt außerdem Verträge für das Innenverhältnis mehrerer gemeinsam berechtigter Urheber.

    Von besonderer Bedeutung ist die Klärung von Urheberrechts-Fragen bei einer Unternehmensgründung. Neben dem Schutz eigener Urheberrechte kommt es anlässlich einer Unternehmensgründung besonders darauf an, eine Verletzung von bestehenden Rechten Dritter zu vermeiden.

    Bei Lizenz-Vergaben gestaltet sie Lizenz-Verträge nach den aktuellen Rechtsvorschriften – beispielsweise für Rechte an Druckerzeugnissen und digitalen Werken sowie für Sende- oder Aufführungsrechte. Zu den Lizenz-Verträgen gehören auch bestimmte Vertriebs- sowie Gastspiel-Verträge.

    Bei einer Firmenauflösung oder einer Insolvenz kümmert sie sich um alle Fragen rund um Ihre Urheberrechte.

    Hinsichtlich bestehender Urheberrechte sorgt sie für eine sachgerechte Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall berät sie Erben zu den Urheberrechten, die zur Erbschaft gehören.

    Wahrnehmung Ihrer Urheberrechte für Unternehmen durch gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen

    Werden Ihre Urheberrechte für Unternehmen verletzt, so stellt Rechtsanwältin Züwerink-Roek dem Rechte-Verletzer in Ihrem Auftrag eine außergerichtliche Abmahnung zu und erwirkt ggf. eine Einstweilige Verfügung. Eine Abmahnung gegen eine Urheberrechtsverletzung verbindet sie stets mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der sich der Rechtsverletzer Ihnen gegenüber verpflichtet, im Wiederholungsfall eine Geldstrafe zu entrichten. Wurden Ihre Urheberrechte verletzt, so stehen Ihnen möglicherweise Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Ansprüche auf Schadenersatz und Auskunftsansprüche zu. Selbstverständlich unterstützt sie Sie auch bei der Abwehr von Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen, die Sie von Dritten erhalten haben.

    Nutzen Sie die Expertise von Rechtsanwältin Züwerink-Roek in Urheberrechts-Fragen!

    Die Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek unterstützt Sie bei allen Fragen zum Urheberrecht und verteidigt Ihre Urheberrechte zuverlässig und fachkompetent. Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek nimmt Beratungen zu Urheberrechten stets umsichtig und als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz besonders fachkundig wahr.

    Ihr Online-Formular ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte und direkte Kontaktaufnahme mit Frau Züwerink-Roek, die Ihnen auf Wunsch gerne zeitnah für ein Beratungsgespräch zur Verfügung steht.