Rechtslexikon: richtiger WLAN Schutz

Das WLAN ist ein drahtloses lokales Netzwerk. Wird das WLAN durch einen Dritten für Urheberrechtsverletzungen missbraucht, haftet grundsätzlich der durch die IP-Adresse ermittelte Anschlussinhaber im Rahmen der sogenannten Störerhaftung. Dieser kann man bloß dann entgehen, wenn man seinen WLAN-Anschluss hinreichend gegen unberechtigte Eingriffe Dritter schützt (Verschlüsselung mindestens derzeit mit WPA, ersetzen der voreingestellten Router-Passwörter). Sollte eine Privatperson ihren WLAN-Anschluss nicht ausreichend schützen, dann kann diese bloß auf Unterlassung und nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Tipp: Sollten Sie das WLAN nicht benutzen, schalten Sie das Gerät doch einfach aus.

 

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