Domainrecht – Auswahl eines Domain-Namens und Schutz vor Rechtsverletzungen – Rechtanwältin Züwerink-Roek verschafft Ihnen Rechtssicherheit!

Das Internet ist für Unternehmen ein wichtiges Kommunikationsmittel und ein wesentlicher Vertriebsweg. Domain-Namen sind für Selbständige und Unternehmen von größter wirtschaftlicher Bedeutung. Eine gut gewählte und rechtssichere Domain-Name ist unerlässliche Voraussetzung für den dauerhaften Erfolg eines Unternehmens oder einer Produktidee.

Bei Auswahl vermeintlich noch freier Domain-Namen ist Umsicht geboten: Bereits bei Ähnlichkeiten mit bereits genutzten Domains können Rechte Dritter verletzt sein. Oft erfolgen Verstöße gegen Markenrechte, Namensrechte und Kennzeichenrechte oder gegen das Wettbewerbsrecht.

Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Sie umfassend und schützt Ihre Domain-Interessen auf außergerichtlichem und gerichtlichem Weg.

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Honorar.


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    Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden ein Email (Je nach Wunsch der Kontaktaufnahme).

    Das Prioritätsprinzip im Domainrecht – und seine Grenzen

    Im Domainrecht gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip. Danach darf derjenige einen Domain-Namen nutzen, der sich das Namensrecht zuerst gesichert hat.

    Für verschiedene Fallkonstellationen haben Gesetzgeber und Rechtsprechung allerdings Ausnahmen vom Prioritätsprinzip entwickelt.
    • § 12 BGB sichert dem Träger eines Namens das Recht, einem Dritten die Nutzung dieses Namens zu untersagen.
    • Ein Recht auf die Verwendung sehr bekannter, aber noch nicht als Domain genutzter Namen mit „weit überragender Bedeutung“ besteht nicht.
    • Die Nutzung eines vorhandenen Firmennamens in einer Domain-Bezeichnung ist grundsätzlich unzulässig. Die Verwendung eines solchen Namens ist aber eventuell dann möglich, wenn die Marktgebiete der fraglichen Unternehmen regional begrenzt sind und sich nicht überschneiden.
    • Nicht verwendet werden dürfen angemeldete Marken. Ob bereits Markenrechte für Dritte vorliegen, prüfen wir für Sie im Rahmen einer nationalen oder internationalen Markenrecherche. Bereits bei Ähnlichkeiten einer gewählten Domain mit einer Marke kann ein Rechtsverstoß vorliegen.
    • Ebenso dürfen Namen von Kommunen sowie Buch-, Film- und Zeitschriften-Titel nicht ohne Weiteres als Domain-Bezeichnung genutzt werden.
    • Auch Namenskombinationen aus verschiedenen Begriffen, von denen jedenfalls einer Domain-rechtlich geschützt ist, können zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führen.
    • Wer den Domain-Namen einer stark besuchten Domain nutzt, indem er einen neuen Domain-Namen durch einen absichtlichen „Tippfehler“ schafft, der verstößt ebenfalls gegen das Domainrecht.

    Mögliche Ansprüche bei Rechtsverletzungen im Domainrecht

    Der rechtmäßige Inhaber eines Domain-Namens kann grundsätzlich Ansprüche auf die Löschung einer Domain oder die Unterlassung der Namensnutzung verlangen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht in Deutschland jedoch regelmäßig kein Anspruch auf Übertragung eines Domainnamens.

    Ein Löschungsanspruch entsteht oft bereits mit einer Domain-Registrierung, wenn ein Nichtberechtigter durch Nutzung eines Namens das Namensrecht eines Berechtigten gemäß § 12 BGB verletzt. Der unberechtigte Inhaber der Domain ist verpflichtet, bei der Registrierungsstelle den Verzicht auf seine Domain zu erklären.
    Bei einer Top-Level-Domain .de besteht die Möglichkeit eines so genannten Dispute-Eintrags bei der Registrierungsstelle. Als Registrierungsstelle für .de-Domains fungiert die in Frankfurt am Main ansässige DENIC eG (Deutsches Network Information Center). Ein Dispute-Eintrag unterbindet zwar nicht die weitere Nutzung durch den derzeitigen Domain-Nutzer, verhindert jedoch, dass der betreffende Domain-Name übertragen werden kann.

    Von zentraler Bedeutung bei Verletzungen des Domainrechts ist der Unterlassungsanspruch eines Berechtigten. Ein solcher namens-, marken- oder wettbewerbsrechtlicher Anspruch setzt eine konkrete Domain-Nutzung durch einen Unberechtigten voraus.

    Vermeiden Sie Kostenrisiken – mit fachkundiger Rechtsberatung und professioneller Rechtsvertretung

    Eine rechtliche Auseinandersetzung um Domain-Rechte geht leicht mit einem Streitwert von mindestens 50.000 Euro einher. Auch um erheblichen Kostenrisiken vorzubeugen, sollten Sie sich deshalb vor der Auswahl und Registrierung eines Domain-Namens fachkundig beraten lassen. Vermeiden Sie zeitintensive Rechtsstreitigkeiten mit hohem Kostenrisiko!

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek in Berlin – Ihre verlässliche Partnerin im Domainrecht und im Markenrecht

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek unterstützt Sie bei der Auswahl eines rechtlich unangreifbaren Domain-Namens und verteidigen Ihre Domain gegen Rechtsverletzungen durch Dritte.

    Frau Rechtsanwältin Züwerink-Roek, unsere erfahrene Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz betreut bundesweit Mandanten im Domainrecht, insbesondere
    • bei der Auswahl eines geeigneten Domain-Namens, um Kollisionen mit anderen Domains zu vermeiden,
    • anlässlich der Registrierung oder Übertragung von Domains,
    • bei der Gestaltung rechtssicherer Verträge über den Ankauf oder Verkauf oder zur Lizenzierung von Domain-Rechten und
    • nach einer Rechtsverletzung durch Dritte mit der Erstellung einer außergerichtlichen Abmahnung, ggf. aber auch im Rahmen von Schieds- und Gerichtsverfahren.

    Frau Kerstin Züwerink-Roek, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen des Domainrechts und des Markenrechts. Verwenden Sie gerne das auf dieser Seite befindliche Online-Formular zur direkten Kontaktaufnahme mit Ihrer Fachanwältin!