Rechtssichere Werbekampagne!

– Vermeidung von Wettbewerbsverstößen: kompetente Unterstützung Ihres Unternehmens durch sorgfältige Rechtsberatung und kontinuierliche Begleitung für rechtssichere Werbekampagne –

Eine überzeugende Außendarstellung ist für die erfolgreiche Positionierung eines Unternehmens am Markt unerlässlich.

Unternehmen, Freiberufler und Selbständige dürfen bei ihren Werbemaßnahmen und Marketingkampagnen aber nicht nur auf den maximalen Werbeerfolg achten. Vielmehr ist auch ein in rechtlicher Hinsicht einwandfreier Außenauftritt sicherzustellen, um Rechtsstreitigkeiten, Reputationsschäden und erhebliche Folgekosten zu vermeiden.

Als langjährig erfahrene Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz berät Rechtsanwältin Züwerink-Roek Sie sorgfältig und kompetent bei der Ausgestaltung Ihrer rechtssicheren Werbekampagne.

Rechtssichere Werbekampagne: Warum die Einhaltung des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechts so wichtig ist

Werbemaßnahmen dienen der Bindung von Bestandskunden, der Gewinnung von Neukunden und der Stärkung des Unternehmens-Images.

Ob es um Werbung in traditionellen Rundfunk-, Fernseh- oder Print-Medien oder um Online-Werbemaßnahmen im Internet geht – stets müssen werbetreibende Selbständige und Unternehmen unbedingt darauf achten, dass sie die Regeln des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechts einhalten.

Wer die einschlägigen Rechtsvorschriften verletzt, der muss mit einer Abmahnung von Mitbewerbern oder von bestimmten klageberechtigten Verbänden und Organisationen rechnen. Womöglich folgt sogar ein zeitaufwendiges und kostspieliges Klageverfahren vor Gericht. Es drohen nicht nur Unterlassungs- und Beseitigungs-, sondern womöglich auch Schadenersatz-Ansprüche.

Zu Streitigkeiten führen oft auch Unklarheiten in der Gestaltung von Verträgen zwischen werbetreibenden Unternehmen und den in eine Werbekampagne eingeschalteten Werbeagenturen, Filmherstellern und Fotografen.

Rechtssichere Werbekampagne: Worauf Werbetreibende besonders achten sollten

Angesichts der Komplexität von Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht ist für werbetreibende Selbständige und Unternehmen die Grenze zur Rechtswidrigkeit einer Werbekampagne oft nur schwer erkennbar. Eine kontinuierliche Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt ist daher sehr zu empfehlen.

Rechtsverletzungen sind bei jeder Form des Außenauftritts eines Unternehmens möglich – ob auf der Internetpräsenz eines Unternehmens, bei der Online-Präsentation eines Online-Shops, bei Werbeanzeigen in klassischen oder Online-Medien oder im Rahmen umfangreicher Werbekampagnen.

Werbetreibende Selbständige und Unternehmen müssen vor allem darauf achten, dass werbliche Aussagen und Preisangaben den Tatsachen entsprechen,  vergleichende Werbung insbesondere nicht unsachlich erfolgt oder irreführend wirkt (§ 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) und die Rechte von Wettbewerbern, Markeninhabern und Urhebern nicht verletzt werden.

Newsletter-Versand – besondere Sorgfalt geboten!

Wenn Sie Newsletter (Werbeanschreiben per E-Mail) versenden möchten, dann sollten Sie zuvor unbedingt eine rechtliche Überprüfung ihrer Werbemaßnahme vornehmen lassen.

Der Versand von E-Mail-Newslettern „ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten“ stellt eine „unzumutbare Belästigung“ dar (§ 7 Absatz 2 Ziffer 3 UWG). Wegen eines damit vorliegenden unzulässigen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Verbrauchern beziehungsweise in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs von Unternehmen sind Abmahnungen gegen den Versender des Newsletters möglich.

Ein Newsletter muss verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört unter anderem, dass im Newsletter ein einwandfreies Impressum hinterlegt wird. Weiterhin ist ein Link anzugeben, der den Newsletter-Abonnenten einen jederzeitigen Widerruf seiner Einwilligung zur Zustellung des Newsletters ermöglicht (Artikel 7 Absatz 3 Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO).

Werbespots rechtssicher gestalten

Wenn Sie einen Werbespot veröffentlichen möchten, so sind verschiedenste Rechtsvorschriften zu beachten – insbesondere aus dem Wettbewerbsrecht (zum Beispiel hinsichtlich vergleichender Werbung), aus dem Markenrecht (etwa bei Einbindung von Markenprodukten) und aus dem Urheberrecht (wenn Sie beispielsweise ein Musikwerk im Spot nutzen wollen).

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts ruft sie Sie kurzfristig zurück.


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    Soll Ihr Mitbewerber ein Verhalten unterlassen?Wollen Sie Werbeaussagen Ihres Mitbewerbers überprüfen lassen?Soll Ihr eigener Internetauftritt zum Ausschluss von Gegenabmahnungen geprüft werden?Hält sich die Gegenseite nicht an eine bereits früher abgegebene Unterlassungserklärung?Sind Sie selber abgemahnt worden?Laufen bereits irgendwelche Fristen?

    Hier können Sie uns eine Text- oder Grafikdatei übermitteln, auf die sich ihre Anfrage bezieht

    Ihre Nachricht

    Mit dem Versenden des Kontaktformulars, erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass Ihre Daten für die Bearbeitung der Anfrage im Rahmen der Datenschutzerklärung verarbeitet werden dürfen. Sie haben jederzeit das Recht, die erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. eine Mail an die im Impressum angegebene Mail-Adresse. Dieser Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht.

    Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden ein Email (Je nach Wunsch der Kontaktaufnahme).

    Online-Werbeanzeigen

    Wer Werbeanzeigen im Internet veröffentlichen möchte (zum Beispiel als Bannerwerbung, Social-Media-Werbung oder Suchmaschinen-Werbung), der muss sicherstellen, dass seine Werbeanzeige mit den rechtlichen Regeln übereinstimmt, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden.

    So ist häufig beispielsweise zu klären, ob eine fremde Marke als Keyword in einer Werbeanzeige verwendet werden darf.

    Gewinnspiele – ein seit langem etabliertes Werbemittel

    Das Werbe-Instrument des Gewinnspiels wird seit langem genutzt, um Stammkunden an das eigene Unternehmen zu binden und um Produktinteressenten und Neukunden zu gewinnen.

    Zu beachten ist bei Gewinnspielen das wettbewerbsrechtliche Kopplungsverbot. Untersagt ist danach, die Teilnahme am Gewinnspiel vom Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung abhängig zu machen.

    Rechtlich erforderlich ist bei Gewinnspielen die klare und unmissverständliche Formulierung der Teilnahmebedingungen. Aus den Gewinnspiel-Bedingungen müssen eindeutig hervorgehen  der Gewinnspiel-Veranstalter, der teilnahmeberechtigte Personenkreis, der Gewinnspiel-Zeitraum, der ausgelobte Gewinn und sonstige Teilnahme-Voraussetzungen.

    Fachanwältin Züwerink-Roek hilft Ihnen zu Ihrer rechtssicheren Webekampagne

    Als langjährig erfahrene Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz berät Rechtsanwältin Züwerink-Roek werbetreibende Selbständige, Freiberufler und Unternehmen, aber auch Werbeagenturen und Marketingexperten in allen Rechtsfragen zur rechtssicheren Werbekampagne.

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek unterstützt Sie außerdem tatkräftig

    durch rechtliche Überprüfung aller Werbematerialien Ihres Unternehmens,

    durch Ausgestaltung rechtssicherer Verträge zwischen Werbetreibenden und Werbedienstleistern oder Lizenznehmern,

    bei der Vergabe klarer Aufträge zur Konzeptionierung und Durchführung einer Werbekampagne,

    durch Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen – speziell im Hinblick auf Werbemaßnahmen,

    um das Risiko rechtlicher Unsicherheiten und streitiger Auseinandersetzungen vorausschauend zu minimieren.

    Wenn Sie eine wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, dann vertritt Rechtsanwältin Züwerink-Roek Ihre Interessen tatkräftig gegenüber dem abmahnenden Dritten. Bei einer drohenden einstweiligen Verfügung erstellt sie für Sie Schutzschriften zur Vorlage bei Gericht, um ein gerichtliches Verfahren möglichst abzuwenden. Gegebenenfalls vertritt sie Ihre Rechte engagiert und tatkräftig auch in einem Gerichtsverfahren.

    Rechtsanwältin in Berlin: rechtssichere Werbekampagne!

    Sie haben noch rechtliche Fragen zur Gestaltung und Durchführung von rechtssicheren Werbekampagnen?

    Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie Rechtsanwältin Züwerink-Roek am besten sofort an.

    Verwenden Sie ihr Kontaktformular, um sie schnellstmöglich und auf direktem Weg zu erreichen. Rechtsanwältin Züwerink-Roek wird sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen!