Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek Berlin – Buchhaltung fachkundig und zuverlässig

Eine zuverlässige Buchführung ist unerlässliche Voraussetzung einer erfolgreichen Unternehmensführung. Die Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek in Berlin begleitet Sie nicht nur durch Rechtsberatung und Rechtsvertretung, sondern bietet Ihnen auch fundierte Dienstleistungen rund um Buchhaltung und Steuerberatung. Im Bereich Buchhaltung liegt ihr Schwerpunkt in der Erstellung von Gewinnermittlungen für Freiberufler und Gewerbetreibende.

    Als Fachanwältin für Steuerrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, besprecht Rechtsanwältin Züwerink-Roek als Expertin mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts ruft sie Sie kurzfristig zurück.


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    Sollen wir Ihre Finanzbuchhaltung übernehmen?Benötigen Sie Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter?Wollen Sie, dass wir Ihre Kostenstruktur überprüfen und optimieren?Brauchen Sie unkomplizierte Unterstützung beim Start-Up (Vorbereitung von Bankgesprächen, Überblick zur Liquidität Ihres Unternehmens, Lösung von Steuer- und Rechtsproblemen)?

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    Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden ein Email (Je nach Wunsch der Kontaktaufnahme).

    Die Buchführung – zentrale Daten- und Steuerungsgrundlage für Ihr Unternehmen

    Alle Geschäftsvorgänge müssen durch die Finanzbuchhaltung eines Unternehmens sorgfältig verbucht werden. Auf der Basis einer sorgfältigen Steuerberatung Berlin wird schließlich aus der Gesamtheit der Buchungen die Gewinnermittlung abgeleitet – entweder als Bilanz oder in vereinfachter Form als Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

    Nur eine einwandfreie Buchführung ermöglicht es Unternehmen, ihren Verpflichtungen gegenüber den Finanzbehörden nachzukommen. Eine regelmäßige Buchhaltung ist Grundlage insbesondere für die Ermittlung von Einkommen- und Gewerbesteuer, aber auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
    Betriebsintern ist die ordnungsgemäße Buchführung unerlässlich für eine zielgerichtete Steuerung eines Unternehmens. Gegenüber Kunden bestehende Forderungen müssen fortlaufend überwacht und die Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten beobachtet werden. Über allem aber steht die Herausforderung, die Liquidität des Unternehmens jederzeit sicherzustellen.

    Fachanwältin für Steuerrecht – Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler und Gewerbetreibende

    Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek, Fachanwältin für Steuerrecht, erstellt fachkundig Einnahme-Überschuss-Rechnungen (EÜR) für Freiberufler und Gewerbetreibende, die übliche Form der Gewinnermittlung für alle Freiberufler und viele Gewerbetreibende.

    Eine EÜR ermöglicht Unternehmern im Vergleich zu den ansonsten üblichen Bilanzierungsvorschriften eine wesentliche Vereinfachung ihrer Gewinnermittlung, da bei der EÜR eine doppelte Buchführung nicht erforderlich ist. Unternehmer, die nicht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet sind, dürfen eine Gewinn- und Verlust-Rechnung in Form einer EÜR erstellen, können sich aber freiwillig für eine Bilanzierung entscheiden.

    Das Recht, anlässlich der Einkommensteuererklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einzureichen, haben
    • alle Freiberufler – unabhängig von Gewinn- und Umsatzgröße,
    • alle nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen und
    • alle Unternehmen, deren Jahresumsatz höchstens 500.000 Euro beträgt und deren Gewinn 50.000 Euro nicht überschreitet.

    Steuerberatung Berlin: Welche Grundsätze gelten für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

    Für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt das Zufluss- und Abfluss-Prinzip. Nach diesem Grundsatz gilt für die Verbuchung stets das Datum des Zahlungseingangs bzw. Zahlungsausgangs. Dagegen spielt für die Buchführung im Rahmen der EÜR der Zeitpunkt des Kauf- oder Werkvertragsabschlusses, der Wareneingang und Warenausgang oder der Termin der Fakturierung keine Rolle.

    In der EÜR werden lediglich Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen erfasst. Die Umsatzsteuer gilt bei Ausgangsrechnungen als Betriebseinnahme, bei eingehenden Rechnungen (Vorsteuer) als Ausgabe. Angeschaffte Wirtschaftsgüter werden in einem separaten Anlagenverzeichnis zum Netto-Kaufpreis erfasst. Als Ausgabe erscheinen in der EÜR nicht der Kaufpreise dieser Wirtschaftsgüter, sondern die Abschreibungen (AfA, Absetzung für Abnutzung), für deren Berechnung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer herangezogen wird.

    Buchhaltung – auch in Steuerfragen versierte Rechtsanwältin in Berlin

    Über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung hinaus bietet Rechtsanwältin Züwerink-Roek ihren Mandanten auf Wunsch auch die Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen einschließlich von Gewinn- und Verlustrechnungen an. Zudem übernimmt sie für ihre Mandanten ggf. die Lohnbuchhaltung und die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Betriebsangehörigen. Nicht zuletzt unterstützt sie Unternehmen bei der Kontrolle der betriebseigenen Buchhaltung. Selbstverständlich berät sie auch im Zusammenhang mit der Buchführung zu Fragen der Steueroptimierung und vertritt ihre Mandanten bei den Finanzämtern und vor den Finanzgerichten.

    Steuerliche Fachkompetenz für Ihre Buchführung: Sichern Sie sich eine verlässliche Buchführung und damit ein sicheres Fundament für Ihre Unternehmensführung!

    Profitieren Sie von der idealen Kombination aus rechtsanwaltlicher und steuerlicher Fachkompetenz, die Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek aus einer Hand bietet! Frau Kerstin Züwerink-Roek, Ihre Fachanwältin für Steuerrecht, steht Ihnen für weitere Auskünfte und für eine umfassende Beratung gerne zur Verfügung. Unser Online-Formular ermöglicht Ihnen eine rasche Kontaktaufnahme mit Ihrer Expertin für Buchhaltung und Steuerrecht. Frau Kerstin Züwerink-Roek freut sich auf Ihre Nachricht.