Allgemeines Zivilrecht

Die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse vereint das Allgemeine Zivilrecht. Es ist in fünf Bereiche eingeteilt, nach denen auch das Bürgerliche Gesetzbuch aufgebaut ist: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht.

Insbesondere der Allgemein Teil und das Schuldrecht sind für den Juristen unentbehrlich. Da geht es unter anderem um die Rechtsfähigkeit von Personen und juristischen Gebilden, um die Geschäftsfähigkeit (insbesondere Minderjähriger) sowie die Wirksamkeit von Willenserklärungen als Grundlage eines jeden Vertrages und die Möglichkeit solche anzufechten und damit zunichte zu machen. Auch die Verjährungsfristen und deren Berechnung finden sich im Allgemeinen Teil.

Das Allgemeine Schuldrecht befasst sich mit der Vertragsgestaltung im Allgemeinen. Der Inhalt von Schuldverhältnissen, die Konsequenzen bei Verletzung der Vertragspflichten, der Zeitpunkt der Beendigung von Schuldverhältnissen.
Im Schuldrecht sind der Kaufvertrag und der Werkvertrag genauso geregelt wie der Dienstvertrag oder der Darlehensvertrag. Es findet sich der Mietvertrag, die Schenkung genauso wie der Geschäftsbesorgungsvertrag.

Der Allgemeine Teil und das Schuldrecht kann man sozusagen als Grundhandwerkszeug verstehen, welches erforderlich ist, um komplexe rechtliche Themenkomplexe in anderen Bereichen zu durchdringen oder zu erstellen.

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