Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek in Berlin – Steuerbescheid: tatkräftige Unterstützung bei Rechtsbehelfsverfahren

Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts dienen dem Rechtsschutz von Privatpersonen und Unternehmen. Angesichts eines in einem ständigen Wandel befindlichen Steuerrechts fällt es vielen Steuerpflichtigen schwer, jederzeit einen aktuellen Überblick über das geltende Steuerrecht zu bewahren. Rasch kann es daher zu Fehlern in der Steuererklärung kommen. Aber selbst bei korrekt erstellten Steuererklärungen unterlaufen auch dem Finanzamt zuweilen Fehler bei der Steuerfestsetzung. Zudem vertritt die Finanzverwaltung zu bestimmten Punkten der Steuererklärung häufig eine von der Einschätzung des Steuerpflichtigen abweichende Rechtsauffassung, was zu einer unerwartet hohen Steuerfestsetzung führen kann.

Zu den fachlichen Schwerpunkten unserer bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek in Berlin zählt die umfassende und fachkundige Beratung und Vertretung ihrer Mandanten im Steuerrecht. Aufgrund ihrer anwaltlichen Tätigkeit und ihrer steuerlichen Expertise ist sie wie ein Steuerberater zur Unterstützung ihrer Kunden in Steuerangelegenheiten befugt. Sie betreut in Steuerrechtsfragen sowohl private Mandanten als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Ihre Klienten kommt stets die Verbindung von rechtlicher und steuerliche Expertise zugute, die ihre Kanzlei auszeichnet.

 

    Als Fachanwältin für Steuerrecht steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts ruft sie Sie kurzfristig zurück.


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    Rechtsbehelfsverfahren – zielgerichtet und professionell gegen einen Steuerbescheid vorgehen

    In einem Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Steuerbescheid wird die Entscheidung der Finanzverwaltung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft.

    • Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren erfordert einen fristgerechten Einspruch gegen den vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheid. Der Einspruch muss eine Begründung enthalten und innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen. Über den Einspruch entscheidet das Finanzamt, das den Steuerbescheid ausgefertigt hat.
    • Lehnt das Finanzamt den Einspruch ab, so steht dem Steuerpflichtigen das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, also das Klageverfahren vor den Finanzgerichten offen.

    Steuerstreitigkeiten mit dem Finanzamt – fachkundigen Rat einholen!

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek empfiehlt ihren Mandanten, bei Steuerstreitigkeiten mit dem Finanzamt fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

    Steuerstreitigkeiten entstehen beispielsweise darüber,
    • wie die durch Gesetzgebung und Rechtsprechung fortlaufend weiterentwickelten Steuervorschriften auszulegen sind,
    • ob und inwieweit die Anordnung einer Betriebsprüfung zulässig ist,
    • ob das Finanzamt einen steuerlichen Sachverhalt zutreffend ermittelt hat,
    • ob die Finanzverwaltung einen früher ergangenen Steuerbescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen ändern darf oder einen Bescheid zugunsten des Steuerpflichtigen ändern muss.

    Zu den Sachverhalten, die bei privaten Steuerpflichtigen besonders häufig zu Streitfällen mit dem Finanzamt führen, zählen u. a.
    • die Einordnung einer Tätigkeit als Liebhaberei und
    • die Anerkennung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung.

    Ihre Rechtsanwältin in Berlin – wie sie Sie in steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren unterstützt

    Um ein für Sie zufriedenstellendes steuerliches Ergebnis zu erzielen und Ihre Interessen gegenüber der Finanzbehörde zu wahren,
    • unterzieht sie den Ihnen zugegangenen Steuerbescheid einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung,
    • bewertet sie die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfsverfahrens unter Abwägung mit dem bestehenden Kostenrisiko,
    • reicht sie in Ihrem Auftrag einen schriftlichen Einspruch fristgerecht beim Finanzamt ein,
    • erledigt sie für Sie den notwendigen Schriftwechsel mit dem Finanzamt und
    • führt Verhandlungen mit der Finanzbehörde.
    • Sollte Ihr Einspruch vom Finanzamt abgelehnt werden, so kommt – ausreichende Erfolgswahrscheinlichkeit vorausgesetzt – eine Klage vor dem Finanzgericht in Betracht.

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Steuerbescheide – nutzen Sie ihre rechtliche und steuerliche Kompetenz!

    Lassen Sie sich von der Komplexität des Steuerrechts nicht davon abhalten, Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt wahrzunehmen! Rechtsawältin Züwerink-Roek steht bei Zweifeln an der Fehlerfreiheit von Steuerbescheiden als Ihre Rechtsanwältin in Berlin fachkundig und engagiert an Ihrer Seite. Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek, Fachanwältin für Steuerrecht ist Ihre Ansprechpartnerin für Steuerfragen. Senden Sie nachstehendes Online-Formular an Frau Züwerink-Roek, um rasch einen direkten Kontakt mit Ihrer Fachanwältin aufzunehmen. Frau Züwerink-Roek wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.