LizenzverträgeLizenzverträge rechtssicher und individuell gestalten

– ZR Berlin: Prüfung bestehender und Gestaltung neuer Verträge –

Wichtige Verträge sollen rechtssicher sein und präzise den Bedürfnissen der Vertragspartner entsprechen. So geben zum Beispiel Lizenzverträge individuell zugeschnittene Antworten auf bestimmte komplexe Lebenssituationen.

Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwältin für Steuerrecht. Die Fachanwältin aus Berlin überprüft für Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet bereits bestehende Verträge und unterstützt Sie auch bei der professionellen Gestaltung neu abzuschließender Lizenzverträge.

Die Besonderheiten von Lizenzverträgen

Ein Lizenzvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer über die Einräumung von Nutzungsrechten. Der Lizenzvertrag regelt Art und Umfang der dem Lizenznehmer eingeräumten wirtschaftlichen Verwertung der Nutzungsrechte.

Unterschieden werden Herstellungs-, Gebrauchs- und Vertriebslizenzen.

Gegenstände von Lizenzverträgen sind zum Beispiel Marken, Patente, Designs, Software und Urheberrechte.

Bei einem sogenannten einfachen Lizenzvertrag kann der Lizenzgeber weiterhin Verträge auch mit anderen Lizenznehmern abschließen.

Bei einem ausschließlichen (exklusiven) Lizenzvertrag ist der Lizenzgeber hingegen nicht zur Erteilung weiterer Lizenzen an andere Lizenznehmer berechtigt.

Form und Inhalt eines Lizenzvertrags – was ist zu beachten?

Zwar bestehen für Lizenzverträge keine gesetzlichen Formvorschriften. Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, dass „keine geringen Anforderungen“ an den Nachweis des Lizenzvertragsabschlusses zu stellen sind. Der Abschluss eines Lizenzvertrages ist daher regelmäßig schriftlich zu dokumentieren.

Bei der Erstellung eines Lizenzvertrags sind außerdem die Bestimmungen des deutschen Kartellrechts und des EU-Gemeinschaftsrechts zu beachten.

Zu den wichtigsten Bestandteilen eines Lizenzvertrags gehören der Lizenzgegenstand, die vertraglichen Pflichten von Lizenzgeber und Lizenznehmer, die dem Lizenznehmer eingeräumten Nutzungsrechte (Reichweite der Nutzungsrechte), die zu entrichtenden Lizenzgebühren („Lizenzmodell“), Fragen der Gewährleistung und Haftung, Regelung möglicher Vertragsstrafen und die Laufzeit des Lizenzvertrages.

Die Reichweite der Nutzungsrechte (räumlich, zeitlich und inhaltlich) ist bei der Ausgestaltung des Lizenzvertrags von zentraler Bedeutung.

Die Haftung des Lizenzgebers bezieht sich auf die Brauchbarkeit und technische Ausführbarkeit des Lizenzgegenstandes, nicht aber auf die ökonomische Verwertbarkeit. Wenn Rechtsmängel oder Sachmängel vorliegen, so ist der Lizenznehmer zur Entrichtung der Lizenzgebühren nicht verpflichtet.

Hinsichtlich der Lizenzgebühren ist die Vereinbarung verschiedenster Modelle möglich.

Pauschallizenzen: Es erfolgt die regelmäßige Zahlung eines Festbetrags.

Umsatzlizenzen: Die Lizenzgebühr wird als vereinbarter Prozentsatz der vom Lizenznehmer erzielten Umsätze berechnet.

Stücklizenzen: Die Lizenzgebühr bezieht sich auf einen bestimmten Betrag je Stück des verkauften Produkts.

Gewinnlizenzen: Der erzielte Gewinn bildet die Grundlage der Lizenzgebühr.

Mindestlizenzen verpflichten den Lizenznehmer zur Zahlung eines (von Gewinn oder Umsatz unabhängigen) Mindestbetrags.

Lizenzverträge: Fachanwältin Züwerink-Roek unterstützt Sie tatkräftig bei Bestandsverträgen und Neuverträgen.

Sie überprüft Ihre bestehenden Lizenzverträge und unterbreitet Ihnen gegebenenfalls Vorschläge zur Vertragsoptimierung.

Soll ein neuer Lizenzvertrag abgeschlossen werden, so berät Fachanwältin Züwerink-Roek Sie sorgfältig und gestaltet Ihren Lizenzvertrag entsprechend Ihren persönlichen Wünschen und Interessen und unter Berücksichtigung der individuellen Umstände.

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    Erfahrene Fachanwältin in Berlin: sorgfältige Überprüfung von Bestandsverträgen und kompetente Erstellung neuer Lizenzverträge

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