Wahrnehmung Markenrecht
Verletzung Ihrer Markenrechte? – Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek verteidigt Ihre Marke
Das Markenrecht hat für jedes Unternehmen eine große wirtschaftliche Bedeutung. Mit steigendem Bekanntheitsgrad entwickeln sich Marken zu wertvollen immateriellen Wirtschaftsgütern, die nicht selten einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes ausmachen. Daher ist es für kleine und mittelständische Betriebe ebenso wie für Großunternehmen besonders wichtig, die eigenen Marken von denjenigen der Konkurrenz sorgfältig abzugrenzen und gegen Eingriffe Dritter konsequent zu schützen.
Erfahrung im Markenrecht hilft
Das Markenrecht ist hochkomplex. Zudem entwickelt sich die Rechtsprechung zu Markenrechts-Fragen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ständig fort. Daher sollten Sie – unabhängig von einer konkreten markenrechtlichen Streitigkeit – einen im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der fachlichen Beratung und der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Sie kompetent und zuverlässig im Markenrecht
Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Sie bei der Entwicklung einer Markenstrategie und führen die zur Eintragung Ihrer Marken erforderlichen Schritte durch. Sie vertritt Sie bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Markenrechte und bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen, die Sie von Dritten erhalten.
Markenrecht – Rechtsanwältin Züwerink-Roek bietet Ihnen professionelle Dienstleistungen für Ihr Unternehmen
Rechtsanwältin Züwerink-Roek unterstützt Ihr Unternehmen von Anbeginn: Sie bietet Bestandsunternehmen und Neugründungen eine fachkompetente Beratung zum Aufbau einer starken Marke an. Nach der sorgfältigen Prüfung einer Marken-Idee begleitet sie Sie bei der Entwicklung einer Markenstrategie. Dazu bedarf es neben einem Gespür für die Marktentwicklung und einer konsequenten Umsetzung vor allem auch genauer Kenntnisse der aktuellen Rechtslage sowie der sich für die Zukunft abzeichnenden Rechtsprechungs-Tendenzen.
Schutzfähigkeit Ihrer Marke
In Vorbereitung einer Marken-Anmeldung prüfen wir die Schutzfähigkeit einer Marke. Schutzfähigkeit setzt vor allem voraus, dass eine Marke geeignet ist, Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens von den Angeboten von Mitbewerbern zu unterscheiden.
Markenrecherche
Die Markenrecherche ergibt, ob eine Wunsch-Marke durch Sie genutzt werden kann oder ob eine angedachte Marke aufgrund früherer Anmeldung bereits zugunsten eines Mitbewerbers rechtlich geschützt ist. Gleiches gilt für einen gewünschten Domain-Namen, der sich ebenfalls zu einem wichtigen Vermögenswert Ihres Unternehmens entwickeln kann. Rechtsanwältin Züwerink-Roek empfiehlt, einen Domain-Namen bereits vor Gründung eines Unternehmens durch Anmeldung bei den zentralen Registrierungsstellen registrieren zu lassen. Sie berät Sie gerne auch zu allen Fragen des Domain-Rechts.
Markenanmeldung
Marktgebiet ihres Unternehmens oder dem Vertriebsbereich eines bestimmten Produktes ergibt sich der geographische Marken-Schutzbereich. Rechtsanwältin Züwerink-Roek führt für Sie Marken-Anmeldungen in Deutschland (Deutsches Patent- und Markenamt), in Europa (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) oder international durch (Weltorganisation für geistiges Eigentum, WIPO). Sie sorgt für die fachgerechte Aufstellung eines Waren- und Dienstleistungs-Verzeichnisses, das die (für eine Marken-Anmeldung vorausgesetzte) Individualisierung des Produktangebotes ermöglicht. Die Anmeldung einer Marke sollte stets zügig erfolgen, da im Markenrecht der „Grundsatz der Priorität“ gilt. Das Markenrecht erhält derjenige, der eine Marke als Erster angemeldet hat.
Verteidigung Ihrer Markenrechte gerichtlich und außergerichtlich
Rechtsanwältin Züwerink-Roek prüft das Vorliegen möglicher Verletzungen Ihrer Markenrechte und nehmen Ihre Interessen bei der Verteidigung von Markenrechten außergerichtlich oder gerichtlich wahr. Im Regelfall fordert sie den Verletzter Ihrer Markenrechte zunächst außergerichtlich durch eine Abmahnung zur Einstellung seiner Marken-Verletzung und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung verspricht der Abgemahnte für den Wiederholungsfall die Zahlung einer Vertragsstrafe. Wird keine außergerichtliche Einigung erzielt, so beantragen wir in Ihrem Auftrag eine Einstweilige Verfügung. Kann eine Einstweilige Verfügung wegen Fristablaufs nicht mehr beantragt werden oder kommt der Abgemahnte einer Einstweiligen Verfügung nicht nach, so kann sie Ihre Markenrechte durch eine Klage auf Schadenersatz, Unterlassung oder Auskunft durchsetzen.
Abwehr von erhaltenen Abmahnungen
Ebenso wehrt Rechtsanwältin Züwerink-Roek für Sie unberechtigte Abmahnungen von Wettbewerbern ab, die Sie wegen angeblicher Markenrechts-Verstöße erhalten haben. Ist eine Abmahnung berechtigt, so muss der genaue Wortlaut einer abzugebenden Unterlassungserklärung stets sorgfältig abgewogen werden.
Wahrnehmung Markenrecht – wenden Sie sich in allen Fragen des Markenrechts vertrauensvoll an die erfahrene Kanzlei Züwerink-Roek!
Die in Berlin ansässige Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek betreut Rechtsfälle im gesamten Bundesgebiet. Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek verfügt als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz über eine umfangreiche Expertise im Markenrecht und berät Sie jederzeit gerne zu allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet. Nutzen Sie unser Online-Formular zur direkten Kontaktaufnahme mit Ihrer im Markenrecht erfahrenen Anwältin.