Rechtsbegriff „Negative Einkünfte“ Anwältin aus Berlin hilft
Negative Einkünfte sind Verluste. Diese können innerhalb der Einkommensteuer Gewinne aus der selben Einkunftsart (horizontaler Verlustausgleich) sowie auch Gewinne aus anderen Einkunftsarten (vertikaler Verlustausgleich) ausgleichen. Können Verluste nicht mit Gewinnen ausgeglichen werden, können Sie in andere Veranlagungszeiträume übertragen werden (Verlustabzug nach § 10d Einkommensteuergesetz). Dies nennt man auch Verlustvortrag.
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