Steuerrechts-Begriff „Gewinnerzielungsabsicht“

Ein zwingendes Merkmal für die Selbständigkeit bzw. für die Führung eines Gewerbebetriebes ist die Gewinnerzielungsabsicht. Es handelt sich hierbei um ein subjektives Element, sein Betriebsvermögen vermehren zu wollen. Am Ende einer Abrechnungsperiode soll es damit zu einem Gewinn kommen.

Kommt es hingegen zu Verlusten, muss das Finanzamt erkennen können, dass der Steuerpflichtige Unternehmungen anstrengt, seine Ertragslage zu verbessern. Wäre dies nicht der Fall, ordnet das Finanzamt die Verluste dem privaten Bereich zu. Die Verluste mindern damit Gewinne aus anderen Einkunftsarten nicht und führen zu keiner Reduzierung der Steuerschuld. Vielmehr bleiben die Verluste steuerlich irrelevant. Es handelt sich dann um den Fall der sogenannten Liebhaberei.

 

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