Unternehmensauftritt rechtssicher gestaltenWettbewerbsrecht: Unternehmensauftritt rechtssicher gestalten

– ZR Berlin: Überprüfung und Gestaltung des Offline- und Online-Marktauftritts von Unternehmen –

Für Unternehmen ist ein rechtssicherer Internet-Unternehmensauftritt und eine dem Wettbewerbsrecht entsprechende Offline-Präsentation von größter Bedeutung. Vermeiden Sie wettbewerbsrechtliche Risiken, die die wirtschaftliche Existenz Ihres Unternehmens gefährden können. Alle gesetzlichen Vorschriften des komplexen Wettbewerbsrechts müssen eingehalten werden. Außerdem sind wichtige wettbewerbsrechtliche Gerichtsentscheidungen zu beachten.

Bestehende Unternehmen sollten ihren aktuellen Unternehmensauftritt durch einen Fachanwalt in regelmäßigen Zeitabständen umfassend rechtlich prüfen lassen.

Existenzgründern empfehlen wir, ihren geplanten Marktauftritt (einschließlich Internet-Präsenz und Online- und Offline-Werbematerial) frühzeitig vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs mit einem im gewerblichen Rechtsschutz erfahrenen Rechtsanwalt abzustimmen.

Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwältin für Steuerrecht. Die Rechtsanwältin aus Berlin betreut im Wettbewerbsrecht bestehende Unternehmen ebenso wie Existenzgründer aus dem gesamten Bundesgebiet. Die erfahrene Fachanwältin überprüft Unternehmensauftritte sorgfältig auf Rechtssicherheit und unterstützt tatkräftig bei der rechtskonformen Gestaltung und Weiterentwicklung von Außenauftritten.

Welchem Zweck dient das Wettbewerbsrecht?

Zum komplexen Wettbewerbsrecht gehören das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht.

Das Lauterkeitsrecht dient „dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen“ (§ 1 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG). Unzulässige unlautere Handlungen sind beispielsweise irreführende oder unwahre Werbung, rufschädigende Äußerungen oder ein Verstoß gegen Vorschriften, die dem Verbraucherschutz dienen.

Besondere wettbewerbsrechtliche Zwecke verfolgen Spezialgesetze wie das Telemediengesetz, der Rundfunkstaatsvertrag und die Heilmittelwerbeverordnung.

Beachten Sie: bei Rechtsverstößen durch den Außenauftritt eines Unternehmens drohen oft gravierende Folgen

Wenn Ihr Unternehmensauftritt das Wettbewerbsrecht verletzt, dann drohen Ihnen kostspielige und zeitaufwändige Abmahnungen und möglicherweise sogar ein Klageverfahren.

Durch eine Abmahnung werden Sie je nach den Umständen des Einzelfalls insbesondere zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu Schadenersatz und zur Zahlung der gegnerischen Rechtsanwaltskosten aufgefordert.

Verletzen Sie die Verpflichtungen aus einer abgegebenen Unterlassungserklärung, so sind Sie zur Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe verpflichtet.

Unternehmensauftritt rechtssicher gestalten

Fachanwältin Züwerink-Roek berät Sie gründlich in allen Fragen des Wettbewerbsrechts, unterstützt Sie mit einer sorgfältigen wettbewerbsrechtlichen Überprüfung ihres derzeitigen Unternehmensauftritts und begleitet Sie bei der rechtssicheren Neugestaltung oder Weiterentwicklung eines Außenauftritts.

Fachanwältin Züwerink-Roek prüft mit ihrer Kanzlei ZR Berlin alle Bestandteile des Unternehmensauftritts und unterstützt Sie bei der Entwicklung eines rechtssicheren Marktauftritts. Alle Online- und Offline-Elemente des Außenauftritts eines Unternehmens müssen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht stehen.

Zu den auf ihre Rechtssicherheit zu überprüfenden Offline-Bestandteilen eines Unternehmensauftritts zählen vor allem Unternehmens- und Produktpräsentationen in Geschäftslokalen, an Verkaufsständen sowie auf Messen, alle Werbematerialien (wie Banner- und Plakatwerbung, Werbeanzeigen in Printmedien, Werbung in Rundfunk und Fernsehen, aber auch Werbeartikel).

Zum Online-Auftritt gehören insbesondere die Webseiten Ihres Unternehmens, Online-Plattformen und Onlineshops. Zu den Online-Marketingmaßnahmen eines Unternehmens, die sich im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht befinden müssen, gehören zum Beispiel Banner-Werbung sowie Affiliate-, Content- und Social Media-Aktivitäten.

Für die online und / oder offline verwendeten Marken und sonstigen Kennzeichen eines Unternehmens gelten das Marken- und Wettbewerbsrecht.

ZR Berlin: im Wettbewerbsrecht erfahrene Fachanwältin in Berlin begleitet Sie umfassend rund um Ihren Marktauftritt

Rechtsanwältin Züwerink-Roek unterstützt sie fachkundig und engagiert durch Überprüfung und Ausgestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Prüfung auf Einhaltung gesetzlicher Pflichten: Preisangabenpflicht und Impressumspflicht, Prüfung, ob Widerrufsbelehrungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen, fortlaufende rechtsberatende Begleitung Ihrer Marketingkampagnen, Überprüfung der Rechtssicherheit Ihrer Werbematerialien und Ihres Online-AuftrittsVerteidigung Ihrer Interessen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht: bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Klagen durch Dritte, aber auch bei Rechtsverletzungen durch Mitbewerber.

Fachanwältin Züwerink-Roek  unterstützt Sie, Ihren Unternehmensauftritt rechtssicher zu gestalten.

Stellen Sie einen rechtssicheren Marktauftritt sicher! Lassen Sie sich gründlich und kompetent von Ihrer im Wettbewerbsrecht erfahrenen Fachanwältin in Berlin beraten.

Nutzen Sie das Online-Kontaktformular, um Frau Rechtsanwältin Züwerink-Roek auf direktem Weg anzusprechen. Ihre Fachanwältin freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme und wird unverzüglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen!

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts ruft sie Sie kurzfristig zurück.


    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre Email-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnumer

    Wie sollen wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen?

    Wann sind Sie am besten erreichbar?

    Betreff (Pflichtfeld)

    Soll Ihr Mitbewerber ein Verhalten unterlassen?Wollen Sie Werbeaussagen Ihres Mitbewerbers überprüfen lassen?Soll Ihr eigener Internetauftritt zum Ausschluss von Gegenabmahnungen geprüft werden?Hält sich die Gegenseite nicht an eine bereits früher abgegebene Unterlassungserklärung?Sind Sie selber abgemahnt worden?Laufen bereits irgendwelche Fristen?

    Hier können Sie uns eine Text- oder Grafikdatei übermitteln, auf die sich ihre Anfrage bezieht

    Ihre Nachricht

    Mit dem Versenden des Kontaktformulars, erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass Ihre Daten für die Bearbeitung der Anfrage im Rahmen der Datenschutzerklärung verarbeitet werden dürfen. Sie haben jederzeit das Recht, die erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. eine Mail an die im Impressum angegebene Mail-Adresse. Dieser Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht.

    Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden ein Email (Je nach Wunsch der Kontaktaufnahme).