Abmahnungen im Wettbewerbsrecht: Rechtsanwältin Züwerink-Roek verteidigt Sie engagiert gegen Abmahnungen und einstweilige Verfügungen!
Wenn Sie Abmahnungen im Wettbewerbsrecht wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes erhalten haben oder sogar bereits eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt wurde, dann sollten Sie sich unverzüglich an einen im gewerblichen Rechtsschutz erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Bei der Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek in Berlin erhalten Sie schnell einen Termin für eine sorgfältige Rechtsberatung zu allen wettbewerbsrechtlichen Fragen. Sie verteidigt Ihre Interessen im Wettbewerbsrecht kompetent und engagiert – außergerichtlich und falls erforderlich, auch vor Gericht.
Das Wettbewerbsrecht – eine komplizierte Rechtsmaterie
Beim Wettbewerbsrecht handelt es sich um eine sehr komplexe Rechtsmaterie, die sich in stetiger Fortentwicklung befindet: Neben vielfältigen Gesetzesvorschriften ist auch die Rechtsprechung deutscher Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs zu beachten. Die deutsche Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht weicht teilweise sogar regional voneinander ab.
Das Wettbewerbsrecht schützt Selbständige, Unternehmen und private Verbraucher vor unlauterem Wettbewerb. Verstößt ein Unternehmen gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs, so drohen insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
• Die Rechtsnormen des sogenannten Lauterkeitsrecht befinden sich vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), aber auch in weiteren Rechtsnormen wie dem Markengesetz, dem Heilmittelwerbegesetz und der Preisangabenverordnung. Das UWG soll sicherstellen, dass die am Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen die Regeln von die Einhaltung von Fairness und guten Sitten einhalten.
• Zum Wettbewerbsrecht gehört aber auch das Kartellrecht, das den Schutz eines ungehinderten Wettbewerbs bezweckt. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen dient der Verhinderung eines Missbrauchs von Marktmacht und enthält unter anderem auch Rechtsnormen zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Für den Fall eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht sieht § 12 Absatz 1 UWG ausdrücklich vor, dass vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens ein Abmahnverfahren durchgeführt werden soll.
Eine Abmahnung enthält die Aufforderung, eine Handlung oder ein Verhalten künftig zu unterlassen. Die Abmahnung ist regelmäßig mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Ist die Abmahnung berechtigt, so kann der Abmahnende zudem Aufwendungsersatz verlangen.
Eine Abmahnung kann ausgesprochen durch einen
Mitbewerber, der sich als Nachfrager oder Anbieter von Dienstleistungen oder Waren mit Ihrem Unternehmen in einem Wettbewerbsverhältnis befindet,
Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs oder
Wirtschafts- oder Fachverband.
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht erhalten? Rechtsanwältin Züwerink-Roek verteidigt Sie tatkräftig!
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Züwerink-Roek nach Erhalt einer Abmahnung schnellstmöglich. Achten Sie auf die in der Abmahnung genannten Fristen. Sollte eine Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden können, wird sie den Abmahnenden um eine Fristverlängerung bitten.
Unterzeichnen Sie nicht die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht die in der Abmahnung geforderten Abmahngebühren, bevor sie nicht sorgfältig die Rechtslage geprüft hat.
Sollte die Abmahnung, die Sie erhalten haben, grundsätzlich berechtigt sein, so prüft sie, ob die von der Gegenseite gewöhnlich beigefügte Unterlassungserklärung zu weitgehend formuliert wurde. Gegebenenfalls erstellt sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, damit Sie sich gegenüber dem Abmahnenden nur in dem tatsächlich notwendigen Umfang rechtlich binden.
Die Bedeutung einer einstweiligen Verfügung
Bleibt die Abmahnung für den Abmahnenden ohne Erfolg, so kann der Anspruchsteller, der eine Verletzung des Wettbewerbsrechts geltend macht, beim zuständigen Gericht Klage gegen Sie erheben.
Bei besonderer Dringlichkeit besteht für den in seinen Wettbewerbsrechten eventuell Verletzten die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Die einstweilige Verfügung bietet dem Kläger vorläufigen Rechtsschutz, bis das Gericht im Hauptsacheverfahren entschieden hat (zumeist erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren).
Eine einstweilige Verfügung kann erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass
• aufgrund der Dauer des Hauptsacheverfahrens die Verwirklichung des streitigen Rechts zumindest wesentlich erschwert wird oder
• die Rechtsverletzung ansonsten fortbestehen würde.
Ihnen liegt eine einstweilige Verfügung vor? Rechtsanwältin Züwerink-Roek ist stets die engagierten Rechtsanwältin an Ihrer Seite.
Nehmen Sie eine einstweilige Verfügung besonders ernst. Bei einer Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen einer einstweilige Verfügung drohen Ihnen Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Züwerink-Roek in Berlin: Sie erhalten von ihr eine rechtlich fundierte, klare Empfehlung, ob es zweckmäßig ist, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen oder ob es dem Sachverhalt besser entspricht, den Inhalt der einstweiligen Verfügung als endgültige rechtliche Regelung anzuerkennen. Wie auch immer – stets wird sie sich für Sie und Ihre Rechte und Interessen engagiert einsetzen.
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht: Rechtsanwältin Züwerink-Roek in Berlin wehrt unberechtigte Ansprüche tatkräftig ab!
Im Wettbewerbsrecht vertritt Rechtsanwältin Züwerink-Roek bundesweit Mandanten, die von einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung betroffen sind. Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, die Ihre Interessen bei der Abwehr von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht fachkompetent und engagiert wahrnimmt.
Eine Beschleunigung der rechtlichen Auseinandersetzung und die Einhaltung von Fristen verringert die Ihnen möglicherweise entstehenden Kosten. Verwenden Sie deshalb ihr Onlineformular, um Frau Rechtsanwältin Züwerink-Roek auf schnellstem Weg zu erreichen. Sie freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme und wird sich unverzüglich – ob außergerichtlich oder vor Gericht – für Ihre Rechte einsetzen!