Influencer-Verträge rechtssicher und individuell gestalten!
– ZR Berlin: Influencer-Werbe-Verträge, Model-Release, Objekt-Release, Bildlizenzverträge –
Wer als Influencer oder als werbetreibendes Unternehmen im Influencer Marketing tätig ist, der benötigt rechtssichere Influencer-Verträge, die auf die individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse optimal zugeschnitten sind.
Das noch neuartige und zugleich komplexe Rechtsgebiet des Influencer Marketing befindet sich noch in fortlaufender Entwicklung. Anlässlich der Erstellung eines Influencer-Vertrags ist daher eine gründliche Rechtsberatung durch einen mit der Rechtsmaterie vertrauten Fachanwalt dringend zu empfehlen.
Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und für Steuerrecht. Sie berät mit ihrer Kanzlei ZR Berlin bundesweit Influencer und werbetreibende Unternehmen und unterstützt bei der Ausgestaltung von Influencer-Verträgen.
Das Spektrum der Influencer Verträge
Zu den wichtigsten Vertragsformen im Influencer Marketing gehören der
Influencer-Werbe-Vertrag,
Model-Release-Vertrag,
Objekt-Release-Vertrag (Property-Release-Vertrag) und
Bildlizenzvertrag.
1. Der Influencer-Werbe-Vertrag
Ein Influencer-Werbe-Vertrag (häufig allgemein „Influencer Vertrag“ genannt) ist die Rechtsgrundlage für die geschäftliche Zusammenarbeit im Influencer Marketing zwischen einem Influencer und einem werbetreibenden Unternehmen.
Bedeutung Influencer Vertrag: Transparenz und Rechtsklarheit schaffen, späteren Streitigkeiten vorbeugen
Influencer-Werbe-Verträge sollen für Transparenz sorgen. Die vertraglichen Regelungen sollen spätere Streitigkeiten vorbeugen und mögliche Konfliktsituationen entschärfen.
Empfehlung: Influencer-Vertrag stets schriftlich abfassen!
Zwar ist für einen Influencer Vertrag die Schriftform nicht zwingend erforderlich. Aus Beweisgründen sollten die Regeln der Zusammenarbeit im Influencer Marketing jedoch stets in schriftlicher Form niedergelegt werden.
Welche Inhalte sollten in einem Influencer-Werbe-Vertrag geregelt werden?
Zu den wichtigsten Inhalten eines Influencer-Werbe-Vertrags gehören folgende Regelungen:
a.) Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand eines Influencer Vertrags ist gewöhnlich die Veröffentlichung von Beiträgen in einem sozialen Netzwerk mit bestimmten Inhalten (für bestimmte Produkte) und in einer festgelegten Frequenz.
b.) Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Um rechtliche Klarheit zu schaffen, sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unmissverständlich zu definieren.
Die Vertragspflicht des Influencers besteht in der Veröffentlichung von Beiträgen auf seinem Account in sozialen Netzwerken.
Die Vergütung für den Influencer kann als Geldzahlung, aber auch in Form einer kostenfreien Bereitstellung von Produkten des werbetreibenden Unternehmers erfolgen.
c.) Kennzeichnung als Werbung
Wenn der Influencer eine Vergütung erhält, so sind seine Beiträge als Werbung zu kennzeichnen.
d.) Exklusivitätsvereinbarung / Wettbewerbsverbot
Oft wird eine Exklusivitätsvereinbarung dahingehend getroffen, dass der Influencer ausschließlich für das Produkt des werbetreibenden Unternehmens werben darf, nicht aber zugleich für einen Mitbewerber.
Möglich ist auch eine zeitliche Begrenzung dieses Wettbewerbsverbots oder eine Eingrenzung des Wettbewerbsverbots auf ein bestimmtes soziales Netzwerk.
e) Regelungen zu Haftungsfragen
Beispiel:
Haftungsfreistellung des werbetreibenden Unternehmens bei Verletzung der Pflicht zur Werbekennzeichnung durch den Influencer (beispielsweise Freistellung von eventuellen Abmahnkosten oder Gerichtskosten).
Erstellung eines Influencer Vertrags: kompetente fachanwaltliche Beratung und Unterstützung bei der Vertragserstellung in Anspruch nehmen!
Jedes Influencer-Vertragswerk muss möglichst präzise auf die individuellen Umstände und auf die Bedürfnisse der Vertragsparteien im konkreten Einzelfall abgestimmt werden. Standardisierte Influencer Verträge entsprechen meistens nicht den Anforderungen des konkreten Einzelfalls.
Daher sollten Sie als Influencer oder als werbetreibendes Unternehmen stets fachanwaltliche Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Ihren Anforderungen und Bedürfnissen entsprechenden Influencer Vertrags einholen.
2. Der Model-Vertrag
Ein Model-Vertrag (auch „Model Release“) besteht in einem Vertrag zwischen einem Fotografen und einer fotografierten Person.
Kernbestandteil eines Model Release ist die Einwilligung eines „Models“ in die Erstellung einer Fotografie und deren Nutzung zum Beispiel für gewerbliche Zwecke.
Hinweis:
Das Wort „Release“ ist der englische Begriff für „Freigabe“.
Wann ist ein Model-Vertrag erforderlich?
Die Abbildung von Personen ist durch das Recht am eigenen Bild geschützt. Die Nutzung von Personen-Fotografien erfordert daher grundsätzlich eine Einwilligung der fotografierten Person.
Im Model-Vertrag wird vereinbart, welche Rechte am Bild der Fotograf erhält und welche Bildrechte bei der fotografierten Person verbleiben.
Im öffentlichen Raum darf allerdings grundsätzlich jede Person fotografiert werden.
Ein Ausnahme gilt hier jedoch für Minderjährige, die auch im öffentlichen Raum nur fotografiert werden dürfen, wenn zuvor die Erziehungsberechtigten eingewilligt haben.
Inhalte eines Model Release
Zu den Inhalten eines Model-Vertrages gehören unter anderem die Namen der Vertragspartner (gegebenenfalls der Sorgeberechtigten), Angaben zu den Rahmenbedingungen der Bildaufnahme (zum Beispiel Ort, Datum und Art der Aufnahme), Verwendungszweck (private Aufnahme oder kommerzielle Nutzung), Zahlungen, die eventuell zwischen den Vertragspartnern erfolgen sollen, Zustimmung beider Vertragsparteien.
In ein Model Release sollten je nach individuellen Umständen auch weitere Vereinbarungen aufgenommen werden, zum Beispiel Zulässigkeit einer nachträglichen digitalen Bildbearbeitung, Klärung von Fragen des Urheberrechts und des Datenschutzes, Vertragsstrafen bei Verletzung des Model Release durch einen Vertragspartner.
3. Objekt-Release-Vertrag
Ein Objekt-Release-Vertrag (häufig auch „Property Release“) beinhaltet die Erlaubnis zur Fotografie von Gebäuden und anderen Sachobjekten.
Grundsatz: Genehmigung für Fotografien von fremdem Gegenständen erforderlich
Eine Genehmigung zum Fotografieren ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn sich das Objekt auf einem nicht-öffentlichen fremden Grundstück befindet. Der Eigentümer allein entscheidet darüber, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Zweck sein Eigentum fotografiert wird.
Fotoaufnahmen von Sehenswürdigkeiten und öffentlichen Plätzen sind bei beabsichtigter privater Nutzung meist erlaubnisfrei. Wenn allerdings eine Veröffentlichung und Vermarktung der Fotografien vorgesehen ist, dann muss eine Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt werden.
Ausnahme Panoramafreiheit
In Deutschland und auch in einigen anderen Staaten gilt als Ausnahme vom Erfordernis einer Erlaubniseinholung die sogenannte Panoramafreiheit.
Die Panoramafreiheit erlaubt die Erstellung und sogar die kommerzielle Nutzung von Fotografien. Voraussetzung für die Panoramafreiheit ist, dass das Foto von einem öffentlichen Standort aus erstellt wird, keine Hilfsmittel für die Fotografie verwendet werden (zum Beispiel Leiter, Drohne oder Hubschrauber) und sich das zu fotografierende Werk dauerhaft an seinem Standort befindet.
Eine Ausnahme von der Panoramafreiheit gilt für
Gegenstände, die durch ein Markenrecht oder Designrecht geschützt sind und
bestimmte Objekte wie Firmengelände, Bahnhöfe und Parkplätze.
Zu den Inhalten eines Property Release zählen insbesondere die Angabe des Rechteinhabers und des Fotografen, der Standort des Objekts, das genaue Fotomotiv, der Zeitpunkt der Fotoaufnahme, der Zweck der Fotografie (zum Beispiel: Werbung) und gegebenenfalls die Vergütung, die an den Eigentümer zu zahlen ist.
Fotografien im Ausland
Beachten Sie außerdem, dass außerhalb Deutschlands andere rechtliche Regeln hinsichtlich der Erlaubnisfreiheit des Fotografierens beziehungsweise zum Genehmigungsvorbehalt gelten können.
4. Bildlizenzvertrag
Bilder unterliegen in Deutschland dem Urheberrechtsschutz – unabhängig davon, ob es sich um Kunstwerke handelt. Wenn Sie fremde Bildrechte nutzen möchten, dann können Sie eine Lizenz beispielsweise bei Bildagenturen erwerben.
Ein Lizenzvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Lizenzgeber und einem Lizenznehmer.
Der Lizenzgeber verpflichtet sich in in einem Bildlizenzvertrag, dem Lizenznehmer seine Bildrechte zur Nutzung zu überlassen.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich im Gegenzug zur Entrichtung einer Lizenzgebühr.
Die Inhalte des Bildlizenzvertrags
Der Bildlizenzvertrag benennt zunächst den Inhaber der Bildrechte und den Lizenznehmer.
Der Vertrag regelt anschließend
1.) die Art der Nutzungsrechts
Bei Vereinbarung eines einfachen (nicht-exklusiven) Nutzungsrechts kann der Lizenzgeber (der rechte-Inhaber) weitere Lizenzen an andere Lizenznehmer vergeben.
Bei einem exklusiven (ausschließlichen) Lizenzvertrag erhält der Lizenznehmer das Recht zur alleinigen Werknutzung.
2.) die inhaltliche, zeitliche und räumliche Ausgestaltung der Bildlizenz
Jede Bildlizenz kann inhaltlich, zeitlich oder auf einen räumlichen Geltungsbereich begrenzt werden.
3.) die Art, in der das Bild genutzt werden darf
Als wirtschaftliche Nutzungsart kommt beispielsweise die Verbreitung des Bildes und die Verwertung von Bildrechten in Betracht.
Auch technischen Konkretisierungen wie Kopieren, Drucken oder Scannen sind möglich.
4.) der Umfang eines Rechts zur Bearbeitung des Bildes und
5.) Berechtigung zur Erteilung von Unterlizenzen.
Fachanwältin in Berlin: rechtssichere und individuelle Influencer-Verträge professionell erstellen!
Wenn Sie im Influencer Marketing tätig sind und deshalb einen Influencer-Vertrag benötigen, dann lassen Sie sich gründlich von Fachanwältin Züwerink-Roek beraten. Ihre Fachanwältin erstellt für Sie gerne professionelle und individuelle Influencer Verträge.
Verwenden Sie am besten das praktische Online-Kontaktformular, mit dem Sie Frau Fachanwältin Züwerink-Roek auf direktem Weg erreichen.