Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek in Berlin –  kompetente und engagierte Verteidigung in Steuerstrafsachen

Das Steuerstrafrecht sanktioniert Verstöße gegen Steuervorschriften. Die Verteidigung in Steuerstrafverfahren erfordert fundierte Kenntnisse und Erfahrungen sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht. Daher empfiehlt Rechtsanwältin Züwerink-Roek ihren Mandanten dringend, sich in Steuerstrafsachen fachkundig beraten zu lassen.

Ihre bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei in Berlin steht Ihnen mit der in Steuerstrafsachen erforderlichen Fachkompetenz und Erfahrung in Rechts- und Steuerfragen zur Verfügung. Rechtsanwältin Züwerink-Roek entwickelt eine auf Ihre individuelle Situation genau abgestimmte Verteidigungsstrategie.

    Als Fachanwältin für Steuerrecht steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts ruft sie Sie kurzfristig zurück.


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    Benötigen Sie eine Beratung zur strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung?Soll aufgrund einer streitigen Außenprüfung Steuerbescheide im Zusammenhang mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens geändert werden?Wird Ihnen eine Steuerstraftat vorgeworfen?Laufen bereits irgendwelche Fristen?

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    Mit dem Versenden des Kontaktformulars, erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass Ihre Daten für die Bearbeitung der Anfrage im Rahmen der Datenschutzerklärung verarbeitet werden dürfen. Sie haben jederzeit das Recht, die erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. eine Mail an die im Impressum angegebene Mail-Adresse. Dieser Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht.

    Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden ein Email (Je nach Wunsch der Kontaktaufnahme).

    Was sind „Steuerstraftaten“?

    Zu den Steuerstraftaten zählen vor allem die nach den Steuergesetzen strafbaren Handlungen bzw. Unterlassungen sowie die Begünstigung anderer Steuerstraftäter.

    Wegen Steuerhinterziehung wird gemäß § 370 der Abgabenordnung mit Geld- oder Freiheitsstrafe insbesondere derjenige bestraft, der einer Behörde unvollständige oder unrichtige Angaben zu steuerlich relevanten Tatsachen macht oder das Finanzamt über solche Sachverhalte in Unkenntnis lässt. Voraussetzung der Strafbarkeit ist, dass der Steuerpflichtige aufgrund der nicht korrekten Angaben einen Steuervorteil erlangt hat.

    Straffreiheit bei Selbstanzeige – verschärfte Vorschriften beachten

    Wer eine rechtlich wirksame Selbstanzeige erstattet, der wird gemäß § 371 Abgabenordnung trotz vollendeter Steuerhinterziehung nicht bestraft. Allerdings wurden die Voraussetzungen einer strafaufhebenden Selbstanzeige durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärft:

    • Die Straffreiheit durch Selbstanzeige tritt nur noch ein, wenn eine vollständige und zutreffende Nacherklärung der bislang unzutreffend erklärten Steuerarten erfolgt. Eine Teilselbstanzeige führt grundsätzlich nicht mehr zur Straffreiheit (Ausnahme: Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Anmeldungen).
    • Außerdem wurde die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige auf Hinterziehungsbeträge von maximal 50.000 Euro begrenzt.
    • Steuerberater Berlin: Eine Selbstanzeige wirkt auch nur dann strafbefreiend, wenn das Finanzamt noch keine Prüfungsanordnung erlassen hat – vor der Rechtsänderung war eine Selbstanzeige noch bis zum Erscheinen eines Steuerprüfers möglich.

    Hohe Anforderungen an die Verteidigung in Steuerstrafsachen – Beratung ist dringend zu empfehlen

    Die Verteidigung in Steuerstrafsachen erfordert
    • eine professionelle Strafverteidigung, die alle einschlägigen Vorschriften des Strafprozessrechts berücksichtigt,
    genaue Kenntnisse des aktuellen Steuerrechts einschließlich der steuerstrafrechtlichen Gesetze sowie der Rechtsprechung in Steuerstrafsachen sowie
    • spezielles Wissen über Verfahrensabläufe und Arbeitsweisen in der Finanzverwaltung und bei der Steuerfahndung.

    Aufgrund der in Steuerstrafsachen gegebenen Verknüpfung verschiedenster strafrechtlicher und steuerrechtlicher Regelungen legt Rechtsanwältin Züwerink-Roek auf eine sorgfältige Beratung ihrer Mandanten besonderen Wert.

    Rechtsanwältin in Berlin:  professionelle Verteidigung in Steuerstrafsachen

    Für ihre Mandanten, die sich in einem Steuerstrafverfahren befinden, entwickelt Rechtsanwältin Züwerink-Roek eine auf die jeweilige Situation individuell zugeschnittene Verteidigungsstrategie, die eine höchstmögliche Effizienz verspricht.

    Zunächst ist abzuwägen, welcher Zeitpunkt am besten geeignet erscheint, gegenüber den zuständigen Behörden eine inhaltliche Aussage zu tätigen.

    Zumeist rät Rechtsanwältin Züwerink-Roek ihren Klienten, sich zur Sache zunächst nicht zu äußern, sondern zu schweigen. Ein Schweigen des Beschuldigten ermöglicht keine Gegenargumentation und keine Nachfragen. Schweigen darf zudem nicht nachteilig für den Beschuldigten gewertet werden.

    Ein frühzeitiges und dauerhaft beibehaltenes Eingeständnis einer Verfehlung gewinnt hingegen im Laufe der Zeit an Glaubwürdigkeit. Ändert der Beschuldigte zu einem späteren Zeitpunkt seine Einlassung, so bewertet die Finanzbehörde dies häufig eher als Anzeichen von Unglaubwürdigkeit.

    Zwar kann ein schnelles Schuldeingeständnis zuweilen den Weg zu einer für den Beschuldigten noch akzeptablen Strafvereinbarung eröffnen. Jedoch ist gewöhnlich nur dann ein solches Geständnis ratsam, wenn dem Beschuldigten erträgliche Rechtsfolgen zuvor fest zugesichert wurden.

    Aus diesen Gründen sind Einlassungen des Beschuldigten oft nicht bereits anlässlich des Beginns von Fahndungsmaßnahmen sinnvoll, sondern erst bei der Bußgeld- und Strafsachen-Stelle oder im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung.

    Häufig vereinbart Rechtsanwältin Züwerink-Roek mit ihren Mandanten, dass ausschließlich sie als Verteidiger schriftliche Äußerungen gegenüber der Finanzbehörde tätigt, so dass möglicherweise ungünstig wirkende Einlassungen des Mandanten vermieden werden.

    Allerdings wirken eigene Einlassungen Beschuldigter auf manche Verfahrensbeteiligte zuweilen authentischer als juristisch besonders durchdachte Äußerungen eines Rechtsbeistandes. Daher prüft Rechtsanwältin Züwerink-Roek in jedem Einzelfall sorgfältig, ob (und ggf. bis zu welchem Zeitpunkt) eine Aussageverweigerung oder eine Einlassung gegenüber der Finanzverwaltung die größeren Erfolgsaussichten verspricht.

    Verteidigungsstrategie: außergerichtliche Einigung oder Hauptverhandlung?

    Im Rahmen der Festlegung einer bestmöglichen Verteidigungsstrategie bespricht Rechtsanwältin Züwerink-Roek mit ihren Mandanten auch, ob es sinnvoller ist, eine außergerichtliche Einigung anzustreben oder eine Hauptverhandlung vor Gericht in Kauf zu nehmen.

    Ein wesentlicher Nachteil einer streitig verlaufenden Hauptverhandlung besteht darin, dass sie als Verteidiger ihrer Mandanten auf die Beratungen des Gerichts über das Strafurteil keinen unmittelbaren Einfluss hat. Zudem bedeutet eine Hauptverhandlung stets eine zusätzliche psychische und physische Belastung für den Mandanten. Eine öffentliche Verhandlung kann zuweilen sogar existenzgefährdende Nebenfolgen auslösen.

    Eine Hauptverhandlung hat andererseits den Vorteil, dass die von Gerichten verhängten Strafen nicht selten unterhalb der außergerichtlich vereinbarten Strafmaße liegen.

    Die Entscheidung für den Weg einer außergerichtlichen Einigung oder einer Hauptverhandlung hängt nicht zuletzt auch von der Persönlichkeit eines Mandanten, insbesondere von seiner anzunehmenden Überzeugungskraft vor Gericht und von der voraussichtlichen Verfahrensdauer ab.

    Steuerstrafverfahren – zögern Sie nicht, Rechtsanwältin Züwerink-Roek schnellstmöglich zu kontaktieren!

    Steuerstrafverfahren stellen für Beschuldigte oft eine große Belastung dar. Umso wichtiger ist es, anlässlich einer Steuerstrafsache einen kompetenten und erfahrenen Partner an seiner Seite zu wissen. Nutzen Sie das Online-Formular auf dieser Webseite, um rasch mit Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek, Fachanwältin für Steuerrecht Kontakt aufzunehmen. Frau Züwerink-Roek wird sich nach Erhalt Ihrer Nachricht umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.