Urheberrecht für Privatpersonen – fremde Urheberrechte verletzt
Haben Sie fremde Urheberrechte verletzt? Das Urhebergesetz steht in den letzten Jahren vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Privatpersonen, die unbedarft in Internet aktiv sind, werden nicht selten abgemahnt. Wenn Sie klären wollen, ob Sie fremde Urheberrechte verletzen, nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek auf. Sie hilft Ihnen gerne weiter. Auch wenn Sie bereits in Anspruch genommen werden, weil es heißt, dass Sie fremde Urheberrechte verletzt haben sollen, lohnt sich ein Besuch in ihrer Berliner Kanzlei, denn Frau Züwerink-Roek verfügt über ein gutes Verhandlungsgeschick und kann in so manch ausweglos erscheinender Situation vermitteln.
Abmahnung erhalten?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wird Ihnen fast immer die unerlaubte Verwertung eines geschützten Werkes oder eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.
In der Abmahnung selber werden Sie dann aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung zum Ausgleich der angeblich entstandenen Anwaltskosten und als Schadensersatz zu leisten. Durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung soll der Abgemahnte versprechen, die unberechtigte Nutzung zu unterlassen. Das Versprechen ohne die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung allein genügt nicht, um die Gefahr zu beseitigen, dass das Versprechen doch einmal wieder gebrochen wird. Deshalb wird in der Abmahnung gefordert, dass der Verletzer verspricht, eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er sich nicht an sein Versprechen hält.
strafbewehrte Unterlassungserklärung oder einstweilige Verfügung
Damit entfallen die Wiederholungsgefahr und das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Verfügung. Einer der häufigsten Fälle für Abmahnungen ist die Teilnahme an Tauschbörsen im Internet. Innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerkes werden beim Herunterladen von Musiktiteln, Computerspielen oder Filmen gleichzeitig über sogenannte filesharing-Programme eigene Dateien zum Hochladen freigegeben.
Die Anwaltskanzleien, die diese Abmahnungen versenden, sind auf die Ahndung solcher Verstöße spezialisiert. Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie sich ebenfalls an einen Rechtsanwalt wenden, zu dessen Arbeitsschwerpunkten das Urheberrecht zählt. Genau diese Dienste bietet die Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek in Berlin an. Sie bespricht mit Ihnen ausführlich Ihren Sachverhalt, prüft gründlich die Rechtslage und berät Sie kompetent, wie Sie mit der vor Ihnen liegenden Situation am besten umgehen. Sollte Ihnen schon eine einstweilig Verfügung vorliegen oder wenn Sie Sie bereits eine Klage erhalten haben, können Sie ebenfalls auf sie zählen. Sie wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Gerichtsverfahren abzuwehren.