Strafrecht
Im Strafrecht geht es um Verstöße vor allem gegen das Strafgesetzbuch, die mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden können.
Bis es zu einer strafrechtlichen Beurteilung kommt, sind einige Phasen zu durchlaufen.
In der Regel geht eine Strafanzeige bei der Polizei ein, die dann erste Ermittlungen zur Aufklärungen aufnimmt. Hat die Polizei hinreichende Erkenntnisse gewonnen, setzt sie die Staatsanwaltschaft von der angezeigten Tat in Kenntnis.
Nunmehr liegt das Verfahren in der Hand der Staatsanwaltschaft. Sie wird als „Herrin des Vorverfahrens“ bezeichnet. Sie entscheidet, ob so genannter Anfangsverdacht besteht und weitere Ermittlungen aufgenommen werden müssen.
Verneint sie den Anfangsverdacht, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Bejaht sie den Anfangsverdacht lässt sie weitere Ermittlungen durch die Polizei durchführen.
Am Ende der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob hinreichender Tatverdacht besteht, eine Verurteilung des Beschuldigten also wahrscheinlich ist.
In diesem Fall formuliert sie eine Anklageschrift an das Gericht, in dem der Sachverhalt unter Benennung von Beweismitteln dargestellt und der Tatvorwurf konkret einer strafrechtlichen Norm zugeordnet wird.
Mit Eingang der Anklage bei Gericht beginnt das so genannte Zwischenverfahren, in dem das Gericht prüft, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.
Sieht das Gericht keinen hinreichenden Tatverdacht, kann es mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren wiederum einstellen.
Andernfalls macht es einen Termin zur mündlichen Verhandlung und lädt Beschuldigte und Zeugen zu dem Termin.
Es folgt die Hauptverhandlung, in der ggf. der Angeklagte (sofern er nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht) angehört und die Zeugen vernommen werden (sofern sie nicht von einem ggf. bestehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen).
Erst am Ende der mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht, nach dem es das Plädoyer der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers angehört hat, ob es den Angeklagten verurteilt oder nicht.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten für den Verteidiger, in das Verfahren einzugreifen. Er kann bereits im Vorverfahren mit Beweismitteln versuchen, die Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung des Verfahrens zu bewegen.
Auch mit Eröffnung des Zwischenverfahrens bei Gericht kann sich der Verteidiger an das Gericht direkt wenden und versuchen, eine Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern.