Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Hierzu gehören sämtliche Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Kapitalgesellschaften wie z.B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Oftmals beginnt der Beratungsbedarf bereits bei der Gründung. Es fängt an mit der Entscheidung für die günstigste Gesellschaftsform über den Entwurf des Gesellschaftsvertrags bis zum Finden der geeigneten Räume und dem Abschluss des Mietvertrags.
Während der Gesellschaftsdauer können Sie sowohl Streitigkeiten intern mit den Gesellschaftern haben. Aber auch extern können Streitigkeiten durch das Auftreten der Gesellschaft nach außen im Rechtsverkehr vorkommen. Je nachdem, ob es sich um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt, bestehen unterschiedliche Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Bei Kapitalgesellschaften wird die Gesellschaft als solche verpflichtet und sie wird wie eine eigene Person behandelt, bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts werden die einzelnen Gesellschafter verpflichtet, die auch mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Schließlich ist der Gang zum Rechtsanwalt bei der Abwicklung der Gesellschaft im Falle der Liquidation unerlässlich.
Rechtsanwältin Züwerink-Roek kennt sich mit sämtlichen Gesellschaftsformen aus und berät Sie gerne!