Rechtslexikon: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die zwischen den Vertragspartnern nicht ausgehandelt werden dürfen. Der Nutzer hat hierbei die Möglichkeit, abweichend vom Bürgerlichen Gesetzbuch seinen Vertragspartner durch die AGB zu benachteiligen.
Damit die AGB Vertragsbestandteil werden können, müssen sie wirksam in den Vertrag mit einbezogen werden. Der Vertragspartner muss also in der Lage sein, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und muss mit diesen einverstanden sein.
Im Rahmen des Verbraucherschutzes dürfen AGB weder für den Kunden überraschend sein noch diesen unangemessen benachteiligen. Gerne erstellt Ihnen Rechtsanwältin Züwerink-Roek wirksame AGB`s bzw. prüft die AGB`s Ihres Vertragspartners auf Rechtmäßigkeit durch.