Rechtsglossar: Alleinstellungswerbung
Bei der Alleinstellungswerbung gibt man dem Kunden zu verstehen, dass man gegenüber seinen Konkurrenten eine Spitzenstellung innehat. Dies tut man beispielsweise durch die Verwendung von Superlativen sowie indem man sich selber als die Nr. 1 bezeichnet. Dies ist bloß dann rechtmäßig, wenn diese Art der Werbung auch den Tatsachen entspricht. Sollte sich diese Werbeaussage jedoch als sachlich falsch herausstellen, dann liegt eine irreführende Werbung nach § 5 UWG vor.