Markenschutz für Unternehmen: mit professioneller Markenrecherche ähnliche oder identische Marken frühzeitig identifizieren

– Markenrecherche: Unternehmensmarken rechtssicher aufbauen und Verletzungen von Markenrechten entgegenwirken –

Marken und Kennzeichen sind für Unternehmen von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung.

Vor Beginn einer Markenverwendung sorgt eine gründliche Markenrecherche für Rechtssicherheit und bewahrt vor späteren erheblichen Folgekosten.

Regelmäßige Markenrecherchen schützen vor einer Verletzung der eigenen Markenrechte durch Mitbewerber.

Als langjährige Rechtsanwältin in Berlin und erfahrene Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz berät Rechtsanwältin Züwerink-Roek Sie umfassend zum Markenschutz.

Mit sorgfältigen Markenrecherchen unterstützt sie Sie zuverlässig und kompetent beim Aufbau und bei der Sicherung Ihrer Markenrechte.

Warum eine Markenrecherche für Unternehmen so wichtig ist

Marken haben für Unternehmen eine große wirtschaftliche Bedeutung.

Ähnliche oder identische Marken, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt genutzt wurden, haben Vorrang vor später in einem Markenregister eingetragenen Marken („Zeitrang“ gemäß § 6 Markengesetz). Ein Mitbewerber, der über eine ältere eingetragene Marke verfügt, kann Widerspruch gegen eine zeitlich nachrangige, identische oder ähnliche Marke einlegen, falls eine Verwechslungsgefahr besteht. Ein solcher Widerspruch kann zur Löschung der später eingetragenen Marke aus dem Markenregister führen.

Verletzt ein Unternehmen mit seiner Marke die Markenrechte Dritter, so können sich für den Rechtsverletzer hohe Kosten und weitere Folgeschäden ergeben, die sogar die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens gefährden können:

Abmahnkosten,

Kosten eines gerichtlichen Klageverfahrens,

erzwungene Aufgabe der Wunschmarke,

gegebenenfalls erforderliche Änderung der Firmenbezeichnung und / oder eines Domain-Namens.

Die Markenrecherche: eine unverzichtbare Grundlage für den Aufbau einer rechtssicheren Marke

Die Prüfung, ob eine identische oder ähnliche Marke von anderen Unternehmen genutzt wird, erfolgt im Rahmen einer Markenrecherche.

Eine Markenrecherche ist unbedingt zu empfehlen vor der Eintragung einer Wunschmarke in ein Markenregister sowie während der Nutzungsdauer einer Marke in regelmäßigen Zeitabständen, um mögliche Verletzungen der Markenrechte durch Dritte möglichst frühzeitig feststellen und daraufhin gezielte Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

Achtung!

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft bei Anmeldung einer Marke nicht, ob bereits identische oder ähnliche Marken im Markenregister eingetragen sind. Wer eine Marke bei einem Markenregister anmeldet, der sollte daher vorab eigenständig überprüfen lassen, ob seine Wunschmarke womöglich die Markenrechte Dritter verletzt.

Markenrecherche: eine fremde identische oder ähnliche Marke wurde festgestellt: was tun?

Wenn die Markenrecherche die Existenz einer fremden identischen oder ähnlichen Marke ergibt, so kommen folgende weitere Prüfungsschritte und Vorgehensweisen in Betracht:

a.) Prüfung, ob die fremde Marke zeitlichen Vorrang vor der eigenen Marke hat

b.) bei ähnlichen oder identischen Marken: Beurteilung der rechtlichen Risiken, die mit der Nutzung der Wunschmarke verbunden wären

c.) Zu prüfen ist auch die Möglichkeit von Verhandlungen mit dem Inhaber der fremden Marke, um die eigene Wunschmarke rechtssicher nutzen zu können.

d.) Möglicherweise kommt aber auch ein Antrag auf Löschung der fremden Marke in Betracht. Eine Marke wird auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, wenn die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre nicht benutzt worden ist (§ 49 Absatz 1 Satz 1 MarkenG).

Als „Benutzung“ einer Marke gelten unter anderem das Anbringen der Marke auf Waren oder auf der Verpackung, auch eine von der Eintragung der Marke abweichende Markennutzung, soweit diese abweichende Nutzungsform den Charakter der Marke nicht verändert (§ 26 Absatz 3 MarkenG)

e.) gegebenenfalls Abänderung oder Wechsel der Wunschmarke

Wichtiger Hinweis:

Muss die Nutzung einer bereits in Gebrauch befindlichen Marke wegen der Verletzung von vorgehenden Markenrechten eines Mitbewerbers eingestellt werden, so entstehen dem rechtswidrigen Markennutzer neben den möglichen Kosten für Abmahnungs- und Klageverfahren weitere Verluste: die bisher getätigten Marketing-Aufwendungen sind ebenso wie der bisher aufgebaute Markenwert für das unterlegene Unternehmen verloren.

Deshalb empfiehlt Rechtsanwältin Züwerink-Roek ihren Mandanten, eine Markenrecherche bereits unmittelbar vor der Anmeldung einer Marke in einem Markenregister durchführen zu lassen.

Was umfasst eine Markenrecherche?

 

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Honorar.


    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre Email-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnumer

    Wie sollen wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen?

    Wann sind Sie am besten erreichbar?

    Betreff (Pflichtfeld)

    Wollen Sie eine Marke anmelden?Sollen wir die Korrespondenz für Sie in Rechtsmittel- und Widerspruchsverfahren vor dem DPMA führen?Haben Sie eine Abmahnung erhalten?Laufen bereits irgendwelche Fristen?

    Hier können Sie uns eine Text- oder Grafikdatei übermitteln, auf die sich ihre Anfrage bezieht

    Ihre Nachricht

    Mit dem Versenden des Kontaktformulars, erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass Ihre Daten für die Bearbeitung der Anfrage im Rahmen der Datenschutzerklärung verarbeitet werden dürfen. Sie haben jederzeit das Recht, die erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. eine Mail an die im Impressum angegebene Mail-Adresse. Dieser Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht.

    Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden ein Email (Je nach Wunsch der Kontaktaufnahme).

    Markenrecherchen beziehen sich auf alle als Marke schutzfähige Zeichen

    Ein Markenrecherche bezieht sich auf alle Zeichen, die als Marke schutzfähig sind. Dazu gehören „insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen.“

    (§ 3 Absatz 1 Markengesetz)

    Identitätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche

    Eine professionelle Markenrecherche umfasst eine Identitäts- und eine Ähnlichkeitsrecherche.

    Im Rahmen einer Identitätsrecherche wird nach exakt übereinstimmenden Markenzeichen gesucht.

    Da das Markenrecht auch vor Verwechslungsgefahren durch Nutzung ähnlicher Zeichen schützt, ist neben der Identitätsrecherche auch eine Ähnlichkeitsrecherche erforderlich. Ähnlichkeit kann aufgrund verschiedenster Kriterien vorliegen – zum Beispiel bei Ähnlichkeit von Sinngehalt, Schriftbild oder Phonetik.

    Markenschutz in Deutschland: nationale, europäische und internationale Marken

    Um festzustellen, ob eine identische oder ähnliche Marke bereits für Deutschland geschützt ist, ist die Registrierung einer solchen Marke in folgenden Markenregistern zu überprüfen:

    Markenregister des DPMA,

    Markenregister des EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) auf „Unionsmarken“, die auch Markenschutz für Deutschland gewähren,

    internationales Markenregister der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) hinsichtlich von internationalen Marken (IR-Marken), deren Markenschutz sich auch auf Deutschland erstreckt.

    Markenschutz außerhalb Deutschlands

    Bezieht sich die Markenrecherche auf die Prüfung möglicher Kollisionen der Wunschmarke mit identischen oder ähnlichen Marken in bestimmten ausländischen Märkten, so sind neben den Registern der EUIPO und der WIPO gegebenenfalls auch die jeweiligen nationalen Markenregisters heranzuziehen.

    Markenrecherche außerhalb von Markenregistern

    Markenschutz genießen aber nicht nur die in einem Markenregister eingetragene Zeichen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Marken, die zwar nicht eingetragen sind, aber im Geschäftsverkehr benutzt werden. Deshalb gehen Markenrecherchen gegebenenfalls auch über einen Abgleich mit den Eintragungen in Markenregistern hinaus.

    Außerhalb der Markenregister sind für eine Markenrecherche zum Beispiel von Relevanz:

    Handelsregister,

    Telefonverzeichnisse,

    Produktverzeichnisse,

    Internet-Suchmaschinen.

    Markenrecherche:

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Sie umfassend und sorgfältig zu allen Fragen zum Markenschutz, insbesondere auch zur Markenanmeldung und Markenrecherche.

    Soll eine Markenanmeldung vorgenommen werden, so prüft Rechtsanwältin Züwerink-Roek für Sie zunächst die Eintragungsfähigkeit einer Marke. Eine Marke ist nicht eintragungsfähig, wenn der Eintragung sogenannte „absolute Schutzhindernisse“ entgegenstehen (§ 8 MarkenG). Ein absolutes Schutzhindernis liegt beispielsweise vor, wenn eine Wunschmarke nicht geeignet ist, Produkte voneinander zu unterscheiden.

    Ist Ihre Wunschmarke eintragungsfähig, dann führt Rechtsanwältin Züwerink-Roek in Ihrem Auftrag eine Markenrecherche in den relevanten Markenregistern und gegebenenfalls auch außerhalb von Markenregistern durch, informiert Sie über die Recherche-Ergebnisse, nimmt bei gefundenen Ähnlichkeiten eine rechtliche Bewertung und eine Risikoeinschätzung vor. Schließlich empfiehlt sie Ihnen die sinnvoll erscheinenden nächsten Schritte auf dem Weg zur Anmeldung Ihrer Wunschmarke.

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek: Nutzen Sie ihre Expertise bei der Markenrecherche

    Sie haben noch Fragen zum Markenrecht, insbesondere zur Markenanmeldung und zur Markenrecherche?

    Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie Rechtsanwältin Züwerink-Roek am besten noch heute an!

    Nutzen Sie gerne ihr Kontaktformular, um sie auf dem schnellsten Weg zu erreichen!

    Nach Erhalt Ihrer Nachricht wird sie den Kontakt zu Ihnen schnellstmöglich aufnehmen.