Markenrechtsabmahnung

Vermeintliche Verletzung von Markenrechten: professionelle Abwehr Markenrechtsabmahnung

– Kanzlei ZR Berlin: engagiertes Vorgehen gegen Markenrechtsabmahnung –

Wenn Sie eine Markenrechtsabmahnung wegen einer angeblichen Verletzung des Markenrechts Dritter erhalten haben, dann sollten Sie schnell reagieren, um wichtige Fristen nicht zu versäumen.

Wenden Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung möglichst rasch an einen im Markenrecht erfahrenen Fachanwalt, um unberechtigte Forderungen abzuwehren, Ihre Rechtspositionen zu sichern und Vermögensinteressen zu schützen!

Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz. Die erfahrene Berliner Rechtsanwältin vertritt mit ihrer Kanzlei ZR Berlin bundesweit Mandanten im Markenrecht. Nutzen Sie die markenrechtliche Expertise Ihrer Fachanwältin aus Berlin!

Welche Bedeutung haben Marken und sonstige Kennzeichen?

Als Marke sind alle Zeichen geeignet, die ein Unternehmen und seine Produkte von denen anderer Unternehmen unterscheiden können (§ 3 Absatz 1 Markengesetz).

Geschützt sind auch sonstige Kennzeichen, die der Bezeichnung eines Unternehmens dienen (zum Beispiel Name oder Firma eines Unternehmens; § 5 Absatz 1 Markengesetz).

Rechtlich geschützte Marken und Kennzeichen haben eine große Bedeutung bei der Wiedererkennung von Unternehmen und deren Produkten durch Kunden und Nichtkunden. Marken stellen für Unternehmen oft einen bedeutenden Vermögensbaustein dar.

Was ist eine Markenrechtsabmahnung?

Bei Verletzung einer Marke kann der Markeninhaber rechtlich gegen den Rechtsverletzer vorgehen. Meist geschieht dies zunächst durch eine Abmahnung.

Das Rechtsinstrument der Abmahnung dient der außergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits. Gerichtliche Schritte wie ein Antrag auf einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage sind kostspieliger als die Durchführung eines Abmahnverfahrens.

Mit der Abmahnung wird der Rechtsverletzer aufgefordert, die unrechtmäßige Nutzung einer Marke künftig zu unterlassen.

Regelmäßig ist eine Abmahnung mit der Aufforderung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zweck der Unterlassungserklärung ist das Ausschließen einer Wiederholungsgefahr.

„Strafbewehrt“ bedeutet, dass Sie als Abgemahnter bei einer weiteren Verletzung der Markenrechte des Abmahnenden zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet sind, der Sie in der von Ihnen unterzeichneten Unterlassungserklärung zugestimmt haben.

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung wird vom Abmahnenden gewöhnlich eine nur wenige Tage umfassende Frist gesetzt.

Zudem wird im Abmahnungsschreiben vom Verletzer des Markenrechts die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten verlangt.

Markenrechtsabmahnung erhalten – was tun?

Legen Sie die Abmahnung keinesfalls unbeachtet zur Seite, da ansonsten negative Rechtsfolgen zum Beispiel nach einem Versäumen gesetzter Fristen drohen können.

Suchen Sie zeitnah den Kontakt mit einem im Markenrecht erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Lassen Sie sich gründlich beraten und besprechen Sie mit Ihrem Anwalt die weitere Vorgehensweise.

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Honorar.


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    Engagierte Abwehr einer Markenrechtsabmahnung durch die Kanzlei ZR Berlin:

    mit welchen Maßnahmen unterstützt Rechtsanwältin Züwerink-Roek Sie tatkräftig:

    Sie prüft das Abmahnungsschreiben in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, insbesondere den Umfang des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs, die Höhe der verlangten Abmahnkosten, die Höhe des geforderten Schadenersatzes und die Höhe der bei wiederholter Verletzung der Markenrechte fälligen Vertragsstrafe.

    Eine ungerechtfertigte Abmahnung weist Rechtsanwältin Züwerink-Roek in Ihrem Namen zurück.

    Aber auch bei einer möglicherweise berechtigten Abmahnung sollten Sie eine Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung abgeben.

    Die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist oft deutlich zu weit gefasst. Wenn Sie eine solche zu weite Unterlassungserklärung unterschreiben, dann würden Sie sich rechtlich stärker binden als tatsächlich erforderlich. Bedenken Sie, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung lebenslang rechtlich bindet.

    Eine Unterlassungserklärung sollte daher auf das unbedingt Erforderliche beschränkt werden. Zu diesem Zweck verändert Rechtsanwältin Züwerink-Roek die Ihnen zugegangene Erklärung und erstellt eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung, die Sie so gering wie irgend möglich belastet.

    Sollte der Abmahnende eine allzu kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt haben, so wird sie in Ihrem Auftrag um eine Fristverlängerung bitten.

    Bei einer vollständigen Zurückweisung der Abmahnung oder bei einer zu weitgehenden Änderung der Unterlassungserklärung steht dem Abmahnenden der Klageweg offen. Rechtsanwältin Züwerink-Roek verteidigt Ihre Rechte und Interessen kompetent und engagiert gegebenenfalls auch vor Gericht.

    Rechtsanwältin in Berlin im Markenrecht: engagierte Abwehr von Abmahnungen

    Sie haben eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung fremder Markenrechte erhalten?

    Dann sprechen Sie die im Markenrecht erfahrene Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek möglichst rasch an, um keine Fristen zu versäumen.

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek wird Sie sorgfältig beraten und mit Ihnen die zweckmäßige weitere Vorgehensweise besprechen. Nutzen Sie das auf dieser Webseite hinterlegte Online-Kontaktformular, um Ihre Fachanwältin schnellstmöglich und auf direktem Weg zu erreichen.

    Frau Rechtsanwältin Züwerink-Roek wird sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen!