Markenrecht: rechtlicher Schutz bei Abmahnungen und in Gerichtsverfahren
Bei einer Verletzung von Markenrechten können dem Rechtsverletzer erhebliche Kosten entstehen. Eine markenrechtliche Abmahnung sollte daher stets sehr ernst genommen werden. Rechtsanwältin Züwerink-Roek empfiehlt ihren Mandanten, bei Erhalt einer Abmahnung umgehend den Rat eines erfahrenen Fachanwalts einzuholen.
Werden markenrechtliche Ansprüche gegen Sie geltend gemacht? Die Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek in Berlin unterstützt Sie kompetent und tatkräftig. Sie begleitet Sie sowohl bei möglicherweise berechtigten als auch bei unberechtigten Vorwürfen einer Rechtsverletzung. Sie vertritt Sie außergerichtlich und im Bedarfsfall auch vor Gericht.
Markenrecht: Welche Rechte stehen dem Markeninhaber zu?
Zentrale Rechtsnorm des Markenrechts ist das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnungen (MarkenG).
Nach § 14 MarkenG ist ein Marken-Inhaber berechtigt, jedem Dritten zu untersagen, identische oder auch nur zum Verwechseln ähnliche Zeichen zu verwenden, insbesondere
• auf Waren, Verpackungen oder Aufmachungen anzubringen,
• Waren oder Dienstleistungen unter einem solchen Zeichen anzubieten,
• mit dem Zeichen versehene Waren zu exportieren oder zu importieren sowie
• das Zeichen in der Werbung oder in Geschäftspapieren zu verwenden.
Die Abmahnung im Markenrecht – die Ansprüche des in seinen Markenrechten Verletzten
Bei Verletzung von Markenrechten kommen für den Abmahnenden verschiedene Rechtsansprüche in Betracht. Diese kann er zunächst durch Abmahnung geltend machen kann:
• Anspruch auf Unterlassung (§ 14 Absatz 5 MarkenG)
• Anspruch auf Schadenersatz (§ 14 Absatz 6 MarkenG)
• Vernichtungs- und Rückrufanspruch (§ 18 MarkenG)
• Anspruch auf Auskunft über die Produktherkunft, den Vertriebsweg und das Ausmaß der Markenrechtsverletzung (§ 19 MarkenG)
• Ersatz der Abmahnkosten
Der in der Abmahnung angegebene Streitwert liegt häufig bei 50.000 Euro oder darüber. Beim Streitwert handelt es sich jedoch nicht um den Betrag, der von Ihnen gegebenenfalls zu entrichten ist. Der Streitwert, auf dessen Grundlage die Anwaltskosten ermittelt werden, gibt vielmehr einen Hinweis auf das Interesse, das der Abmahnende an der Durchsetzung seiner Ansprüche hat.
Unberechtigte Nutzung eines Domainnamens
Eine Abmahnung wegen unberechtigter Nutzung eines Domainnamens kann unter anderen aus Gründen des Markenrechts oder des Wettbewerbsrechts erfolgen. Der Inhaber einer Marke darf von einem unberechtigten Nutzer die Unterlassung einer Domain-Nutzung und die Domain-Übertragung verlangen, falls die Domain für markenrechtlich geschützte Produkte genutzt wird.
Bei einer Abmahnung wegen eines unberechtigt geführten Domainnamens drohen nicht nur hohe Kosten und der Verlust einer Domain. Möglich ist sogar, dass ein Firmenname geändert werden muss.
Wie sollte man sich bei Erhalt einer Abmahnung verhalten?
Selbst wenn Sie sich entsprechend den Anforderungen des Markenrechts verhalten, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Abmahnung erhalten. Ein juristischer Laie vermag jedoch oft kaum einzuschätzen, ob und in welchem Umfang eine Abmahnung gerechtfertigt ist.
• Bewahren Sie Ruhe und unterzeichnen Sie nicht übereilt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Sie für die Zukunft rechtlich bindet.
• Begleichen Sie nicht vorschnell die in der Abmahnung geforderten Kosten-Forderungen und erfüllen Sie nicht ohne fachanwaltliche Vorprüfung vermeintliche Schadenersatz-Ansprüche.
• Durch das Abmahnschreiben werden Ihnen gewöhnlich recht kurze Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Erfüllung der jeweils erhobenen Ansprüche gesetzt. Daher sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung umgehend den Kontakt zu einem erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz suchen.
Markenrechtliche Abmahnung erhalten? Rechtsanwältin Züwerink-Roek ist die Rechtsanwältin an Ihrer Seite.
Sie prüft für Sie, ob die Ihnen zugestellte Abmahnung berechtigt ist und verfasst gegebenenfalls eine eingeschränkte Unterlassungserklärung, die Sie rechtlich weniger umfangreich bindet als vom Abmahnenden zunächst gewünscht. Zudem wickeln sie für Sie den gesamten außergerichtlichen Schriftverkehr ab.
Sollte die Abmahnung (jedenfalls teilweise) berechtigt sein, so prüfen sie, ob die von Ihnen verlangten Abmahnkosten angemessen oder überhöht sind. Oft gelingt es ihr, im Rahmen eines Vergleichs die Kosten für eine berechtigte Abmahnung zu reduzieren. Gegebenenfalls empfiehlt sie Ihnen aber auch, die Zahlung von Kosten ganz oder teilweise zu verweigern.
Bei berechtigten Abmahnungen berät sie ihre Mandanten über die Verhaltensregeln, bei deren Einhaltung sich für die Zukunft Abmahnungen vermeiden lassen.
Sollte sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellen, so berät sie Sie dazu, ob Sie sich auf eine Abwehr der von der Gegenseite erhobenen Ansprüche beschränken sollten oder ob aufgrund der Umstände des Einzelfalls die Erhebung einer Gegenklage sinnvoll erscheint.
Markenrecht – Rechtsanwältin Züwerink-Roek in Berlin kämpft engagiert für Ihre Interessen!
Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, so wenden Sie sich wegen einzuhaltender Fristen möglichst umgehend an Rechtsanwältin Züwerink-Roek in Berlin.
Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek, unsere erfahrene Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz verteidigt Sie kompetent und engagiert – nicht nur außergerichtlich, sondern gegebenenfalls auch vor Gericht.
Um Ihre Fachanwältin auf direktem Weg zu erreichen, übersenden Sie uns bitte das auf dieser Seite befindliche und von Ihnen vollständig ausgefüllte Online-Kontaktformular. Frau Rechtsanwältin Züwerink-Roek wird sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.