Vertragsgestaltung
Vertragsgestaltung und Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für Online-Shop-Betreiber in aller Regel unerlässlich. Die Verwendung der AGB hat den Vorteil, dass der Verwender von den gesetzlichen Regelungen gegenüber seinem Kunden abweichen darf.
Die AGB sind jedoch wirkungslos, wenn sie nicht wirksam beim Vertragsschluss mit einbezogen wurden. Es reicht daher nicht aus, sich AGB erstellen zu lassen und diese irgendwo auf der Homepage zu platzieren.
Die Übernahme fremder AGB kann zu wettbewerbsrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnungen führen, denn häufig verwenden Ihre Mitbewerber aus einer Rechtsunsicherheit heraus unzulässige Klauseln, für die Sie dann auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können. Außerdem laufen Sie bei der ungeprüften Übernahme fremder AGB Gefahr, dass diese auf Ihr Unternehmen nicht passen und daher ins Leere gehen. Daher sollten Sie auf die Verwendung von Muster-AGB und fremden Geschäftsbedingungen verzichten. Bevor Sie also Ihr Geld für Abmahnungen ausgeben, leisten Sie sich lieber rechtssichere auf Ihre Bedürfnisse entworfene AGB. Die Kanzlei Züwerink-Roek ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um gute und verantwortungsvolle Beratung geht.