Überprüfung Internetauftritt auf fehlerhafte AGB, Impressum und Preisangaben!
Webseiten-Betreiber und Inhaber von Onlineshops müssen auf eine rechtlich einwandfreie Ausgestaltung ihrer Internetpräsenzen achten. Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), im Impressum oder in den Preisangaben gehören zu den häufigsten Gründen für zeitaufwändige und kostspielige Abmahnungen.
Rechtsanwältin Züwerink-Roek empfiehlt ihren Mandanten, sich bereits vor der Eröffnung eines Onlineshops bzw. vor Einrichtung einer Webseite mit den zu beachtenden Rechtsvorschriften vertraut zu machen. Sie berät Sie zur Gestaltung eines rechtssicheren Internet-Auftritts und überprüft gerne auch eine bereits vorhandene Online-Präsenz. Ihre Interessen vertritt Sie engagiert und verteidigt Sie auch gegen unberechtigte Abmahnungen.
Maßgeschneiderte AGB für Ihren Onlineshop
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbedingungen, die zwecks Verwendung in einer Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind (§ 305 Absatz 1 Satz 1 BGB). Bereits in den AGB enthaltene Regelungen werden anlässlich eines Vertragsabschlusses nicht mehr im Einzelnen ausgehandelt.
Bei Verträgen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kommen hinsichtlich der AGB teilweise andere Rechtsvorschriften zur Anwendung als bei Geschäften mit Selbständigen, Gewerbetreibenden und Unternehmern (§ 14 BGB). Unzulässige oder fehlende AGB-Klauseln können Ihrem Onlineshop einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen.
Falls Sie Produkte an private Verbraucher verkaufen, dann müssen Sie als Inhaber eines Onlineshops verschiedene gesetzliche vorgeschriebene Informationspflichten erfüllen.
Wenn Sie bestimmte AGB-Klauseln, die gegenüber Gewerbetreibenden zulässig sind, auch in Verträgen mit Verbrauchern verwenden, dann besteht die Gefahr einer Abmahnung.
AGB werden zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Vertragsbestandteil. Der Vertragspartner muss zum Beispiel über die Möglichkeit verfügen, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in zumutbarer Form Kenntnis zu nehmen.
Beim Fernabsatzrecht, das bei Online-Verkäufen gegenüber privaten Verbrauchern zur Anwendung gelangt, handelt es sich um eine sehr komplexe Rechtsmaterie. Zudem ist die sich fortlaufend weiterentwickelnde Rechtsprechung zu beachten. Und nicht zuletzt sollten Ihre AGB auf das Geschäftsmodell Ihres Onlineshops exakt abgestimmt sein. Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen anlässlich der Erstellung bzw. zwecks Überprüfung vorhandener Allgemeiner Geschäftsbedingungen eine gründliche Rechtsberatung.
Das Impressum für Ihren Internet-Auftritt
Onlineshops unterliegen (wie alle nicht rein privaten Online-Präsenzen) der Impressumspflicht. Das Impressum muss u. a. die Kontaktdaten des Anbieters (einschließlich einer ladungsfähigen Anschrift) sowie bestimmte weitere Informationen zum Onlineshop enthalten („Anbieterkennzeichnung“).
Die Anbieter von „geschäftsmäßgen Online-Diensten“ sind gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) verpflichtet, bestimmte dort aufgeführte „Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“. „Geschäftsmäßig“ ist ein Dienst, der gewöhnlich gegen Entgelt offeriert wird. Zu diesen Diensten zählen Online-Plattformen, über die der Verkauf von Waren oder von Dienstleistungen (z. B. die Vermietung von Software) erfolgt.
Für nicht geschäftsmäßige Webseiten ergibt sich ggf. eine Impressumspflicht aus § 55 Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV). Unter diese Vorschrift fallen alle Webseiten mit journalistisch gestalteten Inhalten, die der Meinungsbildung dienen können.
Auch das Impressum muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Um dieser Anforderung zu genügen, sollte eine Online-Präsenz z. B. mit einem eigenen Impressum-Menüpunkt ausgestattet werden, der als „Anbieterkennzeichnung“ oder „Impressum“ deutlich gekennzeichnet ist.
Onlineshop-Betreiber erhalten oft Abmahnungen wegen eines Fehlers im Impressum. Allerdings verhält sich die Rechtsprechung bei der Bewertung von Impressumsfehlern nicht einheitlich. Während manche Gerichte bei unvollständigem oder fehlerhaftem Impressum stets einen Rechtsverstoß annehmen, halten andere Gerichte bestimmte Impressumsfehler nicht für abmahnfähig. Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Sie gerne zur Ausgestaltung Ihres Impressums und vertritt Sie, falls erforderlich, außergerichtlich und gerichtlich.
Preisangaben im Internet
Fehlerhafte Preisangaben im Internet lösen schnell eine Abmahnung aus.
Preise müssen Sie auf Ihrer Webseite immer dann angeben, wenn ein Produktangebot so konkret gestaltet ist, dass ein Geschäftsabschluss aus Sicht eines potenziellen Kunden unmittelbar möglich erscheint. Reine Werbung erfordert hingegen nicht zwingend eine Preisangabe.
Bei Angabe eines Preises ist der Endpreis inklusive Umsatzsteuer und eventueller weiterer Preisbestandteile zu nennen. Im Internethandel sind zudem die (nicht zum Endpreis gehörenden) Versand- und Lieferkosten anzugeben.
Rechtlich zulässig sind ausschließlich Bruttopreise, die die Mehrwertsteuer einschließen. Unzulässig ist eine Angabe des Nettopreises „zuzüglich Mehrwertsteuer“ oder der separate Ausweis der Mehrwertsteuer, so dass der Verbraucher eigenständig den Endpreis errechnen muss.
Die ausgewiesenen Preise müssen klar erkennbar und lesbar sein und sich einem bestimmten Produkt eindeutig zuordnen lassen. Werden Preise aufgegliedert, so ist der Endpreis besonders hervorzuheben.
Nicht ausreichend ist die Angabe von Preisen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Rechtsanwältin Züwerink-Roek in Berlin: sie verschafft Ihnen eine rechtssichere Online-Präsenz mit fehlerfreien AGB, Impressum, Preisangaben
Die Berliner Kanzlei betreut gewerbliche und private Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz ist Ihre erfahrene Ansprechpartnerin bei Rechtsfragen rund um Ihren Internet-Auftritt, AGB, Impressum, Preisangaben. Mit Übersendung des auf dieser Seite befindlichen Online-Formulars erreichen Sie Frau Züwerink-Roek auf schnellstmöglichem Weg!