Kerstin Züwerink-Roek: Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Steuerrecht – sorgfältige Rechtsberatung und engagierte Rechtsvertretung

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Steuerrecht – Schwerpunkte Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Steuerrecht

Ob Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Steuerrecht – bei jedem dieser Rechtsgebiete handelt sich um eine komplexe Materie. Eine gute Rechtsberatung und eine fachkundige und engagierte Rechtsvertretung sind daher sowohl für Privatpersonen als auch für Selbständige, Freiberufler und mittelständische Unternehmen von großer Bedeutung.

https://youtu.be/qx0JbYyTiF0

 

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    Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Steuerrecht engagiert sich gerne für Ihr gutes Recht!

    Bereits seit dem Jahr 2006 ist Rechtsanwältin Züwerink-Roek in Berlin tätig. Gerne steht sie Ihnen mit ihrem Fachwissen und mit ihrer langjährigen Erfahrung kompetent und engagiert zur Seite.

    Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz im Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht und als Fachanwältin im Steuerrecht und zertifizierte Beraterin im Steuerstrafrecht (Fernuniversität Hagen) im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht.

    Als Fachanwältin nimmt Sie regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Dadurch können ihre Mandanten stets auf dem aktuellsten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung beraten und vertreten werden.

    Urheberrecht

    Urheberrechte schützen geistiges Eigentum an künstlerischen, literarischen und wissenschaftlichen Werken.

    Wenn Sie Inhaber eines Urheberrechts sind, dann berät Rechtsanwältin Züwerink-Roek Sie bei allen Fragen zum Urheberrecht, prüft Umfang und Grenzen eines Urheberrechts, unterstützt bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Testamenten, begleitet Sie bei Vertragsverhandlungen mit Kunden oder mit weiteren Inhabern von Urheberrechten, verteidigt Sie tatkräftig bei Verletzungen Ihrer Urheberrechte – außergerichtlich und vor Gericht -, gegebenenfalls durch eine Abmahnung des Rechtsverletzers und durch Beantragung einer Einstweiligen Verfügung.

    Wenn Ihnen – als Privatperson oder als Unternehmen – eine Verletzung fremder Urheberrechte vorgeworfen wird, berät Rechtsanwältin Züwerink-Roek Sie bei Erhalt einer Abmahnung oder bei Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur weiteren Vorgehensweise, prüft, ob eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung berechtigt ist: gegebenenfalls schlägt sie Ihnen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vor, die Sie in möglichst geringem Ausmaß belastet, wehrt ungerechtfertigte Ansprüche gegen Sie ab.

    Ihre Urheberrechte werden verletzt oder Ihnen wird eine Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen? Dann sprechen Rechtsanwältin Züwerink-Roek zeitnah an, um rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

    Markenrecht

    Das Markenrecht schützt alle Zeichen als Marke, die dazu geeignet sind, Produkte eines Unternehmens von Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zu den Zeichen, die durch das Markenrecht geschützt sein können, gehören beispielsweise Buchstaben und Namen, aber auch Abbildungen, Farben und Farbzusammenstellungen, dreidimensionale Gestaltungen sowie Zahlen und Klänge.

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Sie beim Aufbau durchdachter Markenstrategien, prüft im Rahmen einer Markenrecherche, ob eine gewünschte Markenbezeichnung nach dem Markenrecht schutzfähig ist und führt für Sie alle Maßnahmen durch, die zur Eintragung einer Marke (in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt) erforderlich sind.

    Bei einer Verletzung Ihrer Markenrechte verteidigt sie Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

    Erhalten Sie wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten eine Abmahnung von einem Dritten, so wehrt Rechtsanwältin Züwerink-Roek gegen Sie gerichtete, nicht berechtigte Abmahnungen ab und berät Sie zur Vorgehensweise bei möglicherweise berechtigten Abmahnungen.

    Wenn Ihre Markenrechte verletzt werden oder wenn Ihnen eine Verletzung fremder Markenrechte vorgeworfen wird, dann zögern Sie nicht:

    Schützen Sie Ihre Interessen und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu Rechtsanwältin Züwerink-Roek auf.

    Wettbewerbsrecht

    Das Wettbewerbsrecht schützt Mitbewerber, aber auch Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Ziel des Wettbewerbsrechts ist nicht zuletzt auch die Sicherstellung eines unverfälschten Wettbewerbs.

    Zum komplexen Wettbewerbsrecht gehören das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Kartellrecht. Beide Rechtsbereiche regeln das Marktverhalten von Unternehmen.

    Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kann ein Wettbewerbsverstoß einen Anspruch auf Auskunftserteilung, Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung auslösen.

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät ihre Mandanten im Wettbewerbsrecht zum Beispiel über die Nutzung von AGB-Klauseln, Widerrufsbelehrungen und Preisangaben, die rechtliche Zulässigkeit von speziellen Verkaufsmaßnahmen, die rechtlich einwandfreie Ausgestaltung von Werbeaktionen, die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Kontaktaufnahme zu Marktteilnehmern (mittels Telefon, Telefax oder E-Mail) sowie auch zu den Möglichkeiten eines Rechtsschutzes gegen Produktpiraten, die Ihre Produkte nachahmen und fälschen.

    Bei streitigen Auseinandersetzungen im Wettbewerbsrecht vertritt Rechtsanwältin Züwerink-Roek Sie kompetent und engagiert – außergerichtlich und gerichtlich.

    Steuerrecht

    Ihren Mandanten steht Rechtsanwältin Züwerink-Roek auch als Fachanwältin für Steuerrecht und als zertifizierte Beraterin im Steuerstrafrecht (FernUniversität Hagen) tatkräftig zur Seite.

    Das hochkomplexe Steuerrecht unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Umso wichtiger ist für Privatpersonen, Freiberufler, Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen eine fachkundige Begleitung in steuerlichen Fragen.

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek unterstützt Sie gerne durch die kompetente Beratung in allen Steuerangelegenheiten (von der Einkommen-, Schenkung- und Erbschaftsteuer bis zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer – einschließlich der Regelungen des internationalen Steuerrechts und stets unter Berücksichtigung rechtlich zulässiger Steueroptimierungen), die Erstellung von Gutachten zu den steuerlichen Folgen bestimmter Sachverhalte, die Erstellung Ihrer Steuererklärungen und die Anfertigung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen vor allem für Selbständige, Handwerksbetriebe und Freiberufler.

    Zu ihren steuerrechtlichen Tätigkeiten gehört auch die Begleitung ihrer Mandanten bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, die Übernahme der gesamten Kommunikation mit den Finanzbehörden, die Durchführung von Einspruchsverfahren beim zuständigen Finanzamt und von Verfahren vor dem Finanzgericht.

    Als zertifizierte Beraterin im Steuerstrafrecht verteidigt Rechtsanwältin Züwerink-Roek Steuerpflichtige in Steuerstrafsachen. Nicht zuletzt berät sie Mandanten auch zu der Frage, ob eventuell eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommt.

    Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Steuerrecht freut sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

    Sie haben noch Fragen zum Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht?

    Oder benötigen Sie eine fachkundige und engagierte Unterstützung in steuerlichen Fragen?

    Dann freut sich Rechtsanwältin Züwerink-Roek sehr darüber, wenn Sie ihr Ihr Vertrauen schenken. Nehmen Sie am besten mithilfe des auf dieser Seite befindlichen Onlineformulars Kontakt zu ihr auf. Sie wird sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.