Steuererklärungen

Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek in Berlin – fachkompetent und sorgfältig Steuererklärungen anfertigen

Steuererklärungen sind die Grundlage für die Besteuerung natürlicher und juristischer Personen. Wegen der Komplexität des Steuerrechts, das sich zudem in einem steten Wandel befindet, empfehlen wir unseren Unternehmens- und Privatkunden, Steuererklärungen durch einen fachkundigen Berater erstellen zu lassen. Nur bei genauer Kenntnis des aktuell geltenden Steuerrechts ist sichergestellt, dass alle Steuerpflichten und Fristen beachtet und die durch das Steuerrecht zugelassenen Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Rechtsanwältin Züwerink-Roek unterstützt ihr Mandanten durch fachkundige Erstellung betrieblicher und privater Steuererklärungen.

Sie informiert Sie darüber,
• wer zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet ist,
• wer nicht verpflichtet, aber berechtigt ist, eine Steuererklärung zu erstellen und welche Vorteile eine solche freiwillige Steuererklärung für Sie haben kann,
• welche Fristen bei der Abgabe einer Steuererklärung zu beachten sind,
• welche Konsequenzen die nicht, nicht rechtzeitige oder unrichtige Einreichung einer Steuererklärung beim Finanzamt für Sie haben kann.

    Als Fachanwältin für Steuerrecht steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts ruft sie Sie kurzfristig zurück.


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    Mit dem Versenden des Kontaktformulars, erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass Ihre Daten für die Bearbeitung der Anfrage im Rahmen der Datenschutzerklärung verarbeitet werden dürfen. Sie haben jederzeit das Recht, die erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. eine Mail an die im Impressum angegebene Mail-Adresse. Dieser Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht.

    Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden ein Email (Je nach Wunsch der Kontaktaufnahme).

    Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

    Einige Steuerklärungen müssen turnusmäßig erstellt werden, während andere nur anlässlich besonderer Ereignisse anzufertigen sind.

    Einkommensteuererklärung

    Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wohl aber Gewerbetreibende und Freiberufler.

    Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht jedoch u. a. dann, wenn
    • Freibeträge eingetragen wurden,
    • der Steuerpflichtige über Nebeneinkünfte in Höhe von über 410 Euro verfügt oder
    • der Steuerpflichtige während des Veranlagungszeitraums zeitgleich bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt war.

    Auch wenn für einen bestimmten Steuerpflichtigen keine Verpflichtung zur Anfertigung einer Einkommensteuererklärung besteht, so ist ist er doch zur freiwilligen Abgabe einer Erklärung berechtigt. Eine freiwillige Steuererklärung ist immer dann sinnvoll, wenn das Finanzamt auf anderem Weg keine Kenntnis von steuerbegünstigenden Umständen erhalten würde, beispielsweise
    • falls die tatsächlichen Werbungskosten die Werbungskostenpauschale übersteigen,
    • bei Zusammenveranlagung von Ehe- bzw. Lebenspartnern oder
    • bei Aufwendungen aufgrund doppelter Haushaltsführung.

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek erstellt Ihre Steuererklärungen u. a. auch zu nachfolgend genannten Steuerarten bzw. Steuerfällen.

    Körperschaftsteuererklärung

    Das Einkommen von Kapitalgesellschaften unterliegt der Körperschaftsteuer. Sie fertigt die Körperschaftsteuererklärung für Ihr Unternehmen an.

    Umsatzsteuererklärung

    Unternehmer müssen jährlich eine Umsatzsteuererklärung und ggf. auch monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht regeln § 4 UStG für bestimmte Berufe und § 19 UStG für Kleinunternehmer.

    Gewerbesteuererklärung

    Gewerbesteuerpflichtig ist jeder inländische Gewerbebetrieb, den ein Unternehmer selbständig, nachhaltig und mit der Absicht zur Gewinnerzielung betreibt. Bestimmte Betriebe sind von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen (z. B. Freiberufler und Landwirtschaft).
    Sie erstellt Ihre Gewerbesteuererklärung entsprechend der Ertragskraft Ihres Unternehmens und übermitteln diese gemeinsam mit Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung an das Finanzamt.

    Schenkung und Erbschaft – Steuererklärungen aufgrund besonderer Ereignisse

    Anlässlich besonderer Ereignisse wie Schenkung und Erbschaft sind ebenfalls Steuererklärungen zu erstellen. Bei der Anfertigung der Schenkungsteuer- bzw. Erbschaftsteuer-Erklärung berücksichtigt sie u. a. den Wert des unentgeltlichen Vermögenserwerbs und Ihren individuellen Freibetrag. Sie stellt sicher, dass der Steuererklärung alle erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen beigefügt sind.

    Abgabefristen – Rechtsanwältin Züwerink-Roek sorgen für eine fristgerechte Einreichung Ihrer regelmäßigen Steuererklärungen

    Rechtsanwältin Züwerink-Roek sorgt dafür, dass Ihre Steuererklärungen fristgerecht beim Finanzamt eingereicht werden.
    • Nach derzeit noch geltendem Recht gilt bei regelmäßig abzugebenden Steuererklärungen der 31. Juli als Abgabefrist für Steuererklärungen, die das vorherige Veranlagungsjahr betreffen.
    • Steuerberater Berlin: Wenn Sie uns mit der Ausfertigung der Steuererklärung beauftragen, verlängert sich die Abgabefrist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres – da Rechtsanwälte unbeschränkt zur Unterstützung in Steuersachen befugt sind (§ 3 Steuerberatungsgesetz) darf Rechtsanwältin Züwerink-Roek damit das Privileg einer verlängerten Abgabefrist an Sie weitergeben.
    • Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung ist bis zu vier Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres möglich.
    • Bei einer Erbschaft oder Schenkung sind Sie rechtlich verpflichtet, dem Finanzamt die Erbschaft bzw. Schenkung innerhalb von drei Monaten nach Erlangung der Kenntnis über den Vermögenserwerb anzuzeigen.

    Rechtliche Konsequenzen – bei nicht, verspätet oder unrichtig abgegebener Steuererklärung

    Wer gegen die Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe einer Steuererklärung verstößt, der muss mit monatlichen Zinsen auf die ausstehende Steuerschuld (0,5 % pro Monat), mit einem Verspätungszuschlag bis zu 25.000 Euro und womöglich auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

    Bei Nichtabgabe der Steuererklärung führt das Finanzamt zudem eine Steuerschätzung durch, deren Annahmen zumeist zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfallen.

    Steuermodernisierungsgesetz – vorgesehene steuerrechtliche Änderungen

    Das im Juni 2016 verabschiedete und zum 1. Januar 2017 in Kraft tretende Steuermodernisierungsgesetz sieht u. a. nachfolgende Änderungen vor:
    • Die Abgabefrist z. B. für Einkommensteuer-Erklärungen läuft künftig bis zum 31. Juli des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres. Erstmals gilt diese Regelung für den Veranlagungszeitraum 2017 – die Abgabefrist endet also für 2017 am 31. Juli 2018.
    • Auch die Abgabefrist bei Anfertigung der Steuererklärung durch eine dazu besonders befugte Person (z. B. durch einen Fachanwalt für Steuerrecht) wird verlängert: Die Frist endet künftig (erstmals für das Veranlagungsjahr 2018) Ende Februar des jeweils übernächsten Jahres. Wenn Sie uns also mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung für 2018 beauftragen, gilt eine Abgabefrist bis einschließlich Februar 2020.
    • Als Verspätungszuschlag berechnen die Finanzämter künftig einen Mindestbetrag von 25 Euro je begonnenem Verspätungsmonat.

    Steuererklärung Berlin – Rechtsanwältin Züwerink-Roek unterstützt Sie umfassend

    Ihren Mandanten bietet sie eine fachkundige Unterstützung bei der Erstellung aller privaten und betrieblichen Steuererklärungen an.

    Sie unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Daten und Unterlagen und fertigen die benötigten Steuererklärungen an. Ihr Ziel ist es, das für Sie optimale steuerliche Ergebnis zu erreichen und dabei auch Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu wahren.

    Wenn Sie mit dem Steuerbescheid, der aufgrund Ihrer Steuererklärung ausgefertigt wird, nicht einverstanden sind, dann erhebt sie in Ihrem Auftrag Einspruch beim Finanzamt und erhebt ggf. Klage vor dem Finanzgericht.

    Fachanwältin für Steuerrecht: Steuererklärungen fachkundig anfertigen

    Als auch in Steuerfragen erfahrene Rechtsanwälte in Berlin unterstützt Sie Rechtsanwältin Züwerink-Roek als Privatperson oder als Unternehmen bei der Erstellung von Steuererklärungen aller Art. Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek verfügt als Fachanwältin für Steuerrecht über die fachliche Expertise, die bei der Anfertigung von Steuerklärungen erforderlich ist, um Ihre steuerlichen und rechtlichen Interessen optimal wahrnehmen zu können. Nutzen Sie das nachstehende Online-Formular, um mit Ihrer Fachanwältin für Steuerrecht in direkten Kontakt zu treten. Frau Züwerink-Roek freut sich auf Ihre Information und wird sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.