Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek in Berlin – fachkompetente Begleitung bei Betriebsprüfungen
Betriebsprüfungen durch das Finanzamt stellen für Selbständige und für kleine und mittelständische Unternehmen stets eine besondere Belastung dar. Kein Unternehmen kann sich ganz sicher sein, alle Regelungen des einem ständigen Wandel unterliegenden Steuerrechts genau zu kennen. Eine Betriebsprüfung ist stets mit dem Risiko einer Steuernachzahlung verbunden.
Daher empfehlen wir Unternehmen, bei einer Betriebsprüfung einen in Steuer- und Rechtsfragen fachkundigen Ansprechpartner hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf Ihre in Steuerfragen erfahrene Rechtsanwältin in Berlin: Sie begleitet Sie bei Betriebsprüfungen fachkompetent und zuverlässig – in Ihren Betriebsräumen oder in den Räumlichkeiten ihrer Kanzlei.
Betriebsprüfungen durch das für die Ertragssteuern zuständige Finanzamt
Betriebsprüfungen (auch „steuerliche Außenprüfungen“ genannt) führt der Außendienst von Finanzämtern durch, um die für ein Unternehmen steuerlich relevanten Sachverhalte festzustellen und so eine gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen. Für die Durchführung einer Betriebsprüfung ist das Finanzamt zuständig, das auch die Ertragsversteuerung vornimmt.
Eine Betriebsprüfung kann sich auf die Einkommen- und Umsatzsteuer, eventuell auch auf die Gewerbesteuer oder die Lohnsteuer beziehen. Durch Außenprüfungen wird zudem die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen kontrolliert.
Die Prüfungsanordnung kündigt die Betriebsprüfung an
Vor der Betriebsprüfung übersendet Ihnen Ihr Finanzamt eine amtliche Prüfungsanordnung, die insbesondere folgende wichtige Informationen enthält:
• die zur Prüfung anstehenden Steuerarten,
• Zeitraum, auf den sich die Prüfung bezieht (zumeist drei Wirtschaftsjahre, doch sind auch andere Zeiträume möglich),
• Eine Begründung enthält die Prüfungsanordnung nur bei Vorliegen eines besonderen Anlasses (z. B. bei Anhaltspunkten für eine Steuerhinterziehung).
Betriebsprüfung – Rechtsanwältin Züwerink-Roek unterstützt Sie durch Beratung, Kommunikation mit dem Finanzamt und Rechtsvertretung
Ihre Mandanten bestimmen den Umfang, in dem sie bei einer Betriebsprüfung durch die Kanzlei Züwerink-Roek unterstützt werden möchten.
• Vor Beginn einer Betriebsprüfung ist es sinnvoll, die steuerlich relevanten Unterlagen des zu prüfenden Unternehmens zu sichten und zu ordnen, um die Durchführung der Prüfung zu erleichtern.
• Eine Außenprüfung wird gewöhnlich in den Betriebsräumen eines Unternehmens durchgeführt, doch besteht auch die Möglichkeit, die Betriebsprüfung auf Antrag in den Räumlichkeiten ihrer Kanzlei in Berlin-Lankwitz durchführen zu lassen.
• Während der Betriebsprüfung berät und betreut sie ihre Mandanten intensiv. Gerne übernimmt sie federführend die Kommunikation mit den Betriebsprüfern des Finanzamts, um einen Ihren Interessen entsprechenden fairen Abschluss des Prüfungsverfahrens zu erzielen. Sie stellt sicher, dass Sie über den laufenden Prüfungsstand stets aktuell informiert sind.
• Sie begleitet Sie selbstverständlich auch bei der Schlussbesprechung.
• Sie kontrolliert den von den Betriebsprüfern erstellten Prüfungsbericht und verfasst ggf. eine umfassende Stellungnahme gegenüber dem Finanzamt.
• Die Betriebsprüfung kann zu einer Änderung von Steuer- und Feststellungsbescheiden führen. Sie überprüft die geänderten Bescheide des Finanzamts. Ist ein Bescheid fehlerhaft, so stellt sie in Ihrem Auftrag einen Änderungsantrag oder legen fristgerecht Einspruch ein. Bleibt ein Einspruch beim Finanzamt erfolglos, so nimmt sie Ihre Interessen ggf. auch in einem Klageverfahren vor dem Finanzgericht wahr.
Betriebsprüfung – vertrauen Sie auf die fachliche Expertise und die Erfahrungen der Kanzlei Züwerink-Roek!
Steuerberater Berlin: Überlassen Sie den Ablauf und das Ergebnis einer Betriebsprüfung nicht dem Zufall. Schalten Sie Rechtsanwältin Züwerink-Roek bei Bedarf bereits in die Vorbereitung, in die Durchführung einer Betriebsprüfung und in die Besprechung der Prüfungsergebnisse ein. Sie vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt auch in einem Rechtsbehelfsverfahren und ggf. bei einer Klage vor dem Finanzgericht.
Nutzen Sie nachstehendes Online-Formular zur Kontaktaufname mit Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek, Fachanwältin für Steuerrecht. Frau Züwerink-Roek freut sich über Ihre Nachricht und wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.