Expertise im Steuerrecht und Steuerstrafrecht – Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek in Berlin
– Kanzlei ZR Berlin – Steuerrecht und Steuerstrafrecht: bundesweite Rechtsberatung und Rechtsvertretung für Selbständige, Unternehmen und private Steuerpflichtige –
Das Steuerrecht hat große Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg von Selbständigen und Unternehmen, aber auch für die Einkommen und Vermögen privater Steuerpflichtiger.
Die komplexem steuerrechtlichen Vorschriften unterliegen der fortlaufenden Weiterentwicklung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zudem haben auch die Regeln des internationalen Steuerrechts großen Einfluss auf das deutsche Steuerrecht.
Steuerpflichtige stehen vor der Herausforderung, alle rechtlich zulässigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, um ihre Steuerlast zu minimieren. Wer seinen steuerlichen Verpflichtungen jedoch nicht ordnungsgemäß nachkommt, dem drohen schwerwiegende Sanktionen.
Steuerpflichtige Privatpersonen, Selbständige, Freiberufler und mittelständische Unternehmen sollten sich daher stets von einem erfahrenen Steuerexperten gründlich beraten lassen.
Als Fachanwältin für Steuerrecht und zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Züwerink-Roek in allen steuerlichen Fragen kompetent und engagiert zur Seite.
Steuerrecht und Steuerstrafrecht: viele Spezialvorschriften
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung von Steuern und deren Erhebung.
Die wichtigsten Vorschriften zur Steuerhebung enthält die Abgabenordnung.
Diverse Spezialgesetze weisen Bestimmungen zur Höhe der festzusetzenden Steuern auf.
In einem erweiterten Sinn gehören auch Rechtsvorschriften über die Steuerverwaltung und die Finanzgerichte zum Steuerrecht.
Steuerrecht und Steuerstrafrecht: Kompetenz und Engagement für Unternehmen und private Mandanten
Bereits seit dem Jahr 2010 ist Rechtsanwältin Züwerink-Roek in Berlin als Fachanwältin für Steuerrecht und seit 2019 als zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht tätig.
Steuerberatende Tätigkeiten für ihre Mandanten
Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät ihre Mandanten zu den Möglichkeiten einer rechtlich zulässigen Steueroptimierung ebenso wie zur Gestaltung von Testamenten, Schenkungen und Nießbrauch-Regelungen und zur Ausgestaltung von Verträgen, die steuerliche Auswirkungen haben können.
Ihre Unternehmenskunden berät sie zur Auswahl der am besten geeigneten Rechtsform und zu denjenigen steuerlichen Gesichtspunkten, die anlässlich der Tätigung von Investitionen oder zum Beispiel bei der Errichtung einer Holding-Struktur berücksichtigt werden sollten.
Erstellung von Jahresabschlüssen
Rechtsanwältin Züwerink-Roek fertigt Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für Selbstständige, Freiberufler und Handwerksunternehmen an und erstellt Jahresabschlüsse einschließlich der Steuer- und Handelsbilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Auf Wunsch übernimmt sie gerne auch die Lohnbuchhaltung eines Unternehmens.
Sorgfältige Anfertigung von Steuererklärungen
Für private Steuerpflichtige erstellt Rechtsanwältin Züwerink-Roek Einkommen-, Schenkung- und Erbschaftsteuer-Erklärungen.
Für Unternehmenskunden fertigt sie Umsatz-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuer-Erklärungen.
Kommunikation mit den Finanzbehörden, Einspruch gegen Steuerbescheide, Klage vor dem Finanzgericht
Rechtsanwältin Züwerink-Roek vertritt ihre steuerpflichtigen Mandanten gegenüber dem Finanzamt, legt für sie Einspruch gegen Steuerbescheide ein und erhebt gegebenenfalls Klage vor dem Finanzgericht.
Dabei übernimmt sie die gesamte Kommunikation einschließlich des Schriftverkehrs.
Ihre Unternehmenskunden unterstützt sie nicht zuletzt bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt – bei Bedarf auch vor Ort.
Internationales Steuerrecht
Das internationale Steuerrecht steht in einer engen Verbindung zum deutschen Steuerrecht.
Für ihre Mandanten erstellt Rechtsanwältin Züwerink-Roek zum Beispiel Gutachten zu den steuerlichen Auswirkungen eines Doppelbesteuerungsabkommens.
Tatkräftige Unterstützung im Steuerstrafrecht
Als zertifizierte Beraterin im Steuerstrafrecht berät Rechtsanwältin Züwerink-Roek ihre Mandanten sorgfältig zu den Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige, unterstützt bei der Erstellung einer Selbstanzeige und verteidigt ihre Mandanten in Steuerstrafsachen fachkundig und tatkräftig.
Insbesondere begleitet und unterstützt sie Mandanten bei Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Maßnahmen von Steuer- und Zollfahndung, nicht einvernehmlichem Verlauf einer Betriebsprüfung, Bekanntgabe von Steuer-, Haftungs- und Einspruchsbescheiden, Anordnung eines Vermögensarrests, Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nach den Bestimmungen der Abgabenordnung, Vorladungen zur Vernehmung durch die Steuerfahndung, die Zollfahndung oder die Bußgeld- und Strafsachenstelle, Zustellung von Strafbefehl oder Anklageschrift oder auch bei Verhaftung von Freunden oder Angehörigen.
Erfahrene Rechtsanwältin in Berlin: Steuerrecht und Steuerstrafrecht
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Dann sprechen Sie Rechtsanwältin Züwerink-Roek am besten noch heute ganz unkompliziert an. Nutzen Sie ihr Online-Kontaktformular, um Rechtsanwältin Züwerink-Roek schnellstmöglich und auf direktem Weg zu erreichen.
Als Fachanwältin für Steuerrecht und zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht wird sie Sie kompetent und sorgfältig beraten und Ihre Interessen nachdrücklich und engagiert vertreten.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!