Das Urheberrecht für Kreative
Rechtsanwältin Züwerink-Roek vertritt Sie rechtlich, wenn Ihre Werke unbefugt durch Dritte genutzt werden. Kreativität bedarf besonders im Zeitalter des Internet besonderem Schutz und Verteidigung. Sie berät Urheber bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Bei Rechtsverletzungen gewährt das Urheberrecht dem Urheber und den Inhabern exklusiver Nutzungsrechte Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Schadensersatz. Zur Vorbereitung dieser Forderungen dienen Auskunftsansprüche. Gerne berät sie Sie anwaltlich zum optimalen Schutz Ihres Werkes. Bei Nutzungen ohne Ihre Zustimmung setzt sie Ihre Rechte durch, sei es außergerichtlich durch Abmahnung, sei es durch einstweilige Verfügung oder Klage.
Vertragsgestaltung
Rechtsanwältin Züwerink-Roek entwirft Verträge für Kreative und ihre Kunden und unterstützt Sie bei der vorangehenden Verhandlung. Sie erstellt Lizenz- und Verlagsverträge. Diese sind insbesondere im Buchhandel, aber auch in der Musikbranche geläufig. Sie erstellt auch Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Urheberrecht und mehr
Zum Urherberrecht gehören ebenfalls das Geschmacksmusterrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Patentrecht, das Markenrecht, das Recht der geschäftlichen Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen, Firma), das Namensrecht, das Recht am eigenen Bild (allgemeines Persönlichkeitsrecht) und der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz.
Unter folgendem Link finden Sie ebenfalls Informationen zum Urheberrecht im Internet.