Schöpfungshöhe

Die Schöpfungshöhe ist ein Abgrenzungsmerkmal für den Urheberschutz
von Werken. Nur Werke einer eigenen persönlichen geistigen Schöpfung,
die dazu führt, dass das Werk eine individuelle Eigenart hat, ist
lediglich schützenswert. Die Rechtsprechung stellt aber an ein Werk,
damit es urheberrechtlichen Schutz genießt, in der Regel keine
übermäßigen Anforderungen. Die jeweiligen Maßstäbe, ob die
Schöpfungshöhe erreicht ist, ist jedoch bei den verschiedenen
Werkarten, wie bei Lichtbildern, Sprachwerken, angewandte Kunst,
technisch wissenschaftliche Darstellungen unterschiedlich hoch.

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