Ausgewählte Rechtsprodukte zum Festpreis!
– Rechtsprodukte: individuelle Beratung, schnelle Kontaktaufnahme, Kostentransparenz –
Nachstehend stellt Ihnen Rechtsanwältin Züwerink-Roek fünf ausgewählte Rechtsprodukte vor. Zu jedem dieser Rechtsprodukte gehört eine individuelle Rechtsberatung. Ein Festpreis für jedes der einzelnen Produkte sichert Ihnen Kostentransparenz.
Als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und für Steuerrecht engagiert sich Rechtsanwältin Züwerink-Roek im gesamten Bundesgebiet für ihre Mandanten.
Gerne unterstützt sie auch Sie mit einer sorgfältigen Rechtsberatung und einer kompetenten und tatkräftigen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung.
Sobald Sie eines der Rechtsprodukte auswählen und Rechtsanwältin Züwerink-Roek mit dem auf dieser Webseite für Sie bereitstehenden Online-Formular kontaktieren, wird sie sich werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurückmelden.
Erstellung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags
Erst mit Eintragung in das Handelsregister gilt eine GmbH als gegründet. Voraussetzung für die Eintragung in das Handelsregister ist unter anderem die Vorlage eines Gesellschaftsvertrags.
Sie benötigen anlässlich der Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag?
Oder wollen Sie einen vorhandenen Gesellschaftsvertrag an veränderte Umstände anpassen?
Dann erstellt Rechtsanwältin Züwerink-Roek für Sie gerne einen Gesellschaftsvertrag für eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt).
Welche Leistungen umfasst das Rechtsprodukt „Erstellung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags“?
Das Rechtsprodukt „Erstellung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags“ beinhaltet eine individuelle Rechtsberatung und die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags, der die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten und rechtssicher formuliert ist.
Wichtiger Hinweis
Das Rechtsprodukt „Erstellung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags“ umfasst die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags für eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Stunden.
Im Rechtsprodukt sind nicht enthalten die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
Welche Informationen benötigt Rechtsanwältin Züwerink-Roek von Ihnen für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags?
Um einen Gesellschaftsvertrag erstellen zu können, benötigt Rechtsanwältin Züwerink-Roek von Ihnen Angaben insbesondere zur Firma, zum Unternehmensgegenstand, zu den Gesellschaftern und zum Stammkapital.
Ein Termin in ihrer Kanzlei ist hierzu nicht erforderlich. Die Zusendung (beziehungsweise Anforderung) der notwendigen Informationen kann telefonisch, postalisch, per E-Mail oder per Telefax erfolgen.
Kostentransparenz durch Vereinbarung eines Festpreises
Die Vereinbarung eines Festpreises sichert Ihnen optimale Kostentransparenz. Der Festpreis für das Rechtsprodukt „Erstellung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags“ beträgt 749 Euro (einschließlich Umsatzsteuer).
Zeitliche Transparenz: festgelegter Zeitraum für die Bearbeitung Ihres Auftrags
Ihren Auftrag „Erstellung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags“ bearbeitet Rechtsanwältin Züwerink-Roek innerhalb von 14 Wochentagen.
Geschäftsführervertrag erstellen
Der Geschäftsführervertrag regelt das Anstellungsverhältnis zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft, insbesondere die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers. Geschäftsführerverträge erfordern zumeist detailliert ausgearbeitete Vertragsregelungen.
Gerne erstellt Rechtsanwältin Züwerink-Roek für Sie einen auf Ihre Vorstellungen und auf die Umstände des Einzelfalls genau abgestimmten Geschäftsführervertrag.
Welche Leistungen umfasst das Rechtsprodukt „Geschäftsführervertrag erstellen“?
Das Rechtsprodukt „Geschäftsführervertrag erstellen“ enthält folgende Dienstleistungen:
Beratung über notwendige Vertragsinhalte und zu darüber hinausgehenden, rechtlich möglichen Vertragsgestaltungen.
Erstellung eines individuell ausgestalteten Geschäftsführervertrags.
Wichtige Hinweise
Das Rechtsprodukt „Geschäftsführervertrag erstellen“ umfasst ein bis zu einstündiges Beratungsgespräch.
Das Rechtsprodukt „Geschäftsführervertrag erstellen“ enthält lediglich die Erstellung eines Geschäftsführervertrages, nicht aber die Führung von Verhandlungen mit dem Geschäftsführer (solche Verhandlungen führt Rechtsanwältin Züwerink-Roek für Sie aber gerne auf der Grundlage eines separat zu erteilenden Auftrags durch) und nicht die Überwachung des Geschäftsführervertrags im Hinblick auf eine sich möglicherweise verändernde Rechtslage (aufgrund geänderter Gesetzgebung oder Rechtsprechung).
Bitte beachten Sie: da sich Rechtsprechung und Gesetzeslage laufend weiterentwickeln, sollten Geschäftsführerverträge regelmäßig aktualisiert werden.
Welche Informationen benötigt Rechtsanwältin Züwerink-Roek von Ihnen für das Rechtsprodukt „Geschäftsführervertrag erstellen“?
Um Ihren Auftrag bearbeiten zu können, benötigt Rechtsanwältin Züwerink-Roek Ihre Vorstellungen zu den Rechten und Pflichten des Geschäftsführers, Hintergrundinformationen zur GmbH beziehungsweise UG (haftungsbeschränkt), Angaben zur Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung.
Ein Termin in ihrer Kanzlei ist nicht erforderlich. Die notwendigen Informationen können Sie ihr telefonisch, postalisch, per E-Mail oder per Telefax übermitteln.
Kostentransparenz durch Vereinbarung eines Festpreises
Die Vereinbarung eines Festpreises sichert Ihnen optimale Kostentransparenz. Der Festpreis für das Rechtsprodukt „Geschäftsführervertrag erstellen“ beträgt 749 Euro (einschließlich Umsatzsteuer).
Zeitliche Transparenz: festgelegter Zeitraum für die Bearbeitung Ihres Auftrags
Ihren Auftrag „Geschäftsführervertrag erstellen“ bearbeitet Rechtsanwältin Züwerink-Roek innerhalb von 14 Wochentagen.
Marke anmelden
Marken sind rechtlich geschützte Zeichen, die geeignet sind, Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Gerne meldet Rechtsanwältin Züwerink-Roek Ihre Marke bei einem öffentlichen Markenregister an.
Welche Leistungen umfasst das Rechtsprodukt „Marke anmelden“?
Zum Rechtsprodukt „Marke anmelden“ gehören rechtsanwaltliche Beratung insbesondere zu den Möglichkeiten des Markenschutzes (Wort-, Bild-, Wort-Bild-Marke und Logo) und den Schutzhindernissen, die einem Markenschutz entgegenstehen können sowie die Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mit Markenschutz in Deutschland.
Wichtige Hinweise
Das Rechtsprodukt „Marke anmelden“ umfasst ein bis zu einstündiges Beratungsgespräch.
Das Rechtsprodukt enthält nur die Aufklärung über die Schutzvoraussetzungen eines Kennzeichens als Marke, nicht die Prüfung, ob für die gewünschte Marke ältere Rechte bestehen (eine solche Prüfung führt Rechtsanwältin Züwerink-Roek für Sie aber gerne im Rahmen eines separaten Auftrags durch) und beinhaltet nur Markenschutz innerhalb Deutschlands, nicht EU-weiter Markenschutz (die Beantragung eines EU-weiten Markenschutzes übernimmt Rechtsanwältin Züwerink-Roek für Sie nach Erteilung eines separaten Auftrags).
Welche Informationen benötigt Rechtsanwältin Züwerink-Roek von Ihnen für das Rechtsprodukt „Marke anmelden“?
Um Ihren Auftrag bearbeiten zu können, benötigt Rechtsanwältin Züwerink-Roek Informationen darüber, welche Zeichen als Marke geschützt werden sollen.
Ein Termin in ihrer Kanzlei ist hierzu nicht erforderlich. Beratungsdienstleistungen können telefonisch oder schriftlich, die Zusendung der notwendigen Informationen telefonisch, postalisch, per E-Mail oder per Telefax erfolgen.
Kostentransparenz durch Vereinbarung eines Festpreises
Die Vereinbarung eines Festpreises sichert Ihnen optimale Kostentransparenz. Der Festpreis für das Rechtsprodukt „Marke anmelden“ beträgt 199 Euro (einschließlich Umsatzsteuer).
Bitte beachten Sie: das Deutsche Patent- und Markenamt berechnet zusätzliche Gebühren.
Zeitliche Transparenz: festgelegter Zeitraum für die Bearbeitung Ihres Auftrags
Ihren Auftrag „Marke anmelden“ bearbeitet Rechtsanwältin Züwerink-Roek innerhalb von 12 Wochentagen.
Verteidigung gegen eine Abmahnung wegen Filesharing
Filesharing (englisch für „Dateien teilen“) bedeutet Weitergabe insbesondere von Bild-, Film- oder Musik-Dateien von einem zu einem anderen Computer. Die Originaldatei wechselt dabei nicht den Besitzer.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, dann wird Ihnen gewöhnlich eine Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen.
Im Abmahnungsschreiben werden Sie in der Regel zur Unterlassung oder Beseitigung der angeblichen Rechtsverletzung aufgefordert. Zudem enthält die Abmahnung zumeist die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadenersatz zu leisten.
Wie gegen eine Abmahnung wegen Filesharing vorgehen?
Aufgrund der komplexen rechtlichen Thematik ist es für rechtliche Laien schwierig, sich gegen eine Abmahnung wegen Filesharing mit Aussicht auf Erfolg zu verteidigen. Deshalb sollte der Abgemahnte professionelle Hilfe bei einem im Urheberrecht erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen umfasst das Rechtsprodukt „Verteidigung gegen Abmahnung wegen Filesharing“?
Das Rechtsprodukt „Verteidigung gegen eine Abmahnung wegen Filesharing“ umfasst folgende Dienstleistungen:
eine sorgfältige individuelle Rechtsberatung,
die rechtliche Prüfung, ob die Forderung der Gegenseite grundsätzlich berechtigt ist, die von der Gegenseite geforderte Unterlassungserklärung korrekt oder zu weit gefasst ist, der verlangte Schadenersatz berechtigt ist,
die außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung,
die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung, durch die nur soweit wie unbedingt nötig in Ihre Rechte eingegriffen wird,
die Beratung über eventuell zweckmäßige weitere Schritte.
Wichtiger Hinweis
Im Rechtsprodukt „Verteidigung gegen Abmahnung wegen Filesharing“ ist lediglich eine außergerichtliche, nicht aber eine gerichtliche Rechtsvertretung enthalten.
Gerne übernimmt Rechtsanwältin Züwerink-Roek Ihre Rechtsvertretung auch vor Gericht: hierzu ist jedoch ein separater Auftrag erforderlich.
Welche Informationen benötigt Rechtsanwältin Züwerink-Roek von Ihnen für eine Verteidigung gegen eine Abmahnung wegen Filesharing?
Um Sie gegen eine Abmahnung wegen Filesharing verteidigen zu können, benötigt Rechtsanwältin Züwerink-Roek von Ihnen die Ihnen zugegangene Abmahnung sowie eine Sachverhalts-Schilderung aus Ihrer Sicht.
Ein Termin in ihrer Kanzlei ist hierzu nicht erforderlich. Sie können ihr die notwendigen Informationen auch telefonisch, postalisch, per E-Mail oder per Telefax zukommen lassen.
Kostentransparenz durch Vereinbarung eines Festpreises
Die Vereinbarung eines Festpreises sichert Ihnen optimale Kostentransparenz. Der Festpreis für das Rechtsprodukt Verteidigung gegen Abmahnung wegen Filesharing beträgt 249 Euro (einschließlich Umsatzsteuer).
Zeitliche Transparenz: festgelegter Zeitraum für die Bearbeitung Ihres Auftrags
Ihren Auftrag „Verteidigung gegen Abmahnung wegen Filesharing“ bearbeitet Rechtsanwältin Züwerink-Roek innerhalb von fünf Wochentagen.
Webshop und Online Business abmahnsicher?
Die Abwehr von Abmahnungen wegen rechtsfehlerhaft ausgestalteter Onlineshops und online betriebener Unternehmensportale ist oft kostspielig und zeitaufwendig.
Daher empfiehlt Rechtsanwältin Züwerink-Roek dringend, jeden Internet-Auftritt eines Unternehmens vor der Freischaltung auf Rechtssicherheit überprüfen zu lassen. Bei bereits vorhandenen Webseiten sollte eine rechtliche Prüfung zumindest nachträglich und anschließend in regelmäßigen Zeitabständen erfolgen.
Gerne überprüft Rechtsanwältin Züwerink-Roek Ihren Onlineshop und die Internet-Seiten Ihres Online-Business auf Abmahnsicherheit.
Welche Leistungen umfasst das Rechtsprodukt „Webshop und Online Business abmahnsicher?“
Das Rechtsprodukt „Webshop und Online Business abmahnsicher?“ umfasst folgende Dienstleistungen:
Überprüfung von Webseiten von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen Euro,
Überprüfung von Webseiten auf Abmahnrisiken sowie Beratung hierzu,
Beratung über die Möglichkeiten zur Vermeidung von Abmahnrisiken.
Wichtige Hinweise
Zum Rechtsprodukt „Webshop und Online Business abmahnsicher?“ gehört nicht die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderer Dokumente. Für diese Rechtsdienstleistungen ist ein separater Auftrag erforderlich.
Das Rechtsprodukt „Webshop und Online Business abmahnsicher?“ ist für Webshops mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen Euro nicht erhältlich. Wenn Ihr Onlineshop diese Umsatzgrenze überschreitet, so überprüft Rechtsanwältin Züwerink-Roek Ihren Internetauftritt dennoch gerne auf Basis einer individuellen Vereinbarung.
Welche Informationen benötigt Rechtsanwältin Züwerink-Roek von Ihnen für das Rechtsprodukt „Webshop und Online Business abmahnsicher?“
Um Ihren Auftrag bearbeiten zu können, benötigt Rechtsanwältin Züwerink-Roek Zugang zu Ihrem Webshop.
Ein Termin in ihrer Kanzlei ist nicht erforderlich. Die im Rechtsprodukt „Webshop und Online Business abmahnsicher?“ enthaltenen Beratungsdienstleistungen können auf telefonischem oder schriftlichem Weg erfolgen.
Kostentransparenz durch Vereinbarung eines Festpreises
Die Vereinbarung eines Festpreises sichert Ihnen optimale Kostentransparenz. Der Festpreis für das Rechtsprodukt „Webshop und Online Business abmahnsicher?“ beträgt 749 Euro (einschließlich Umsatzsteuer).
Zeitliche Transparenz: festgelegter Zeitraum für die Bearbeitung Ihres Auftrags
Ihren Auftrag „Webshop und Online Business abmahnsicher?“ bearbeitet Rechtsanwältin Züwerink-Roek innerhalb von 10 Wochentagen.
Fachanwältin in Berlin: ausgewählte Rechtsprodukte zum Festpreis beauftragen!
Wenn Sie noch Fragen zu ausgewählten Rechtsprodukten haben oder Rechtsanwältin Züwerink-Roek mit der Bearbeitung eines der Rechtsprodukte beauftragen möchten, dann nutzen Sie gerne ihr Online-Kontaktformular, um sie auf direktem Weg anzusprechen.
Rechtsanwältin Züwerink-Roek wird sich innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen zurückmelden!