Namen: Prüfung durch Rechtsanwältin Züwerink-Roek
Unser Namen räumen bereits jedem von uns aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch resultierend das Recht ein, anderen eine unbefugte Verwendung zu verbieten. Neben dem Anspruch auf Unterlassung kommt die Geltendmachung von Schadensersatz in Betracht. Hat beispielsweise ein Dritter etwas durch die unberechtigte Benutzung des Namens erlangt, hat er dieses an den tatsächlichen Namensinhaber herauszugeben.
Besondere Bedeutung hat das Namensrecht im Bereich der Domains, wenn sich ein Dritter eine Domain mit dem Namen eines anderen sichert. Auch ist es sicherlich verboten, mit dem Namen eines dritten ohne seine Zustimmung Werbung zu machen. Die bloße Nennung des Namens ist hingegen nicht geschützt. Hier ist ein fundamentaler Unterschied zum Urheberrecht.
Das Namensrecht, das jedem zusteht, ist vom Firmenrecht zu unterscheiden, dass den Namen eines Gewerbes schützt sowie vom Markenrecht zu unterscheiden, dass eingetragene oder Benutzung geschützte Waren- bzw. Leistungsbezeichnungen schützen.
Gerne ist Ihnen Rechtsanwältin Züwerink-Roek als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz bei allen Fragen zum Namensrecht behilflich und sorgt für den Schutz Ihres Namens vor unberechtigten Eingriffen Dritter. Auch präventiv prüft Rechtsanwältin Züwerink-Roek, ob Sie sich eine zulässige Domain für Ihr Unternehmen ausgewählt haben.