Markenrecht – von der Rechtsberatung bis zur Rechtsverteidigung
Markenrechte sind für den wirtschaftlichen Erfolg von Selbständigen und Unternehmen besonders wichtige immaterielle Vermögensgegenstände. Ein dauerhafter effektiver Schutz von Marken ist daher unverzichtbar.
Bei der im gewerblichen Rechtsschutz erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek in Berlin erhalten Sie eine umfassende Beratung zu Ihren Marken-Projekten. Sie unterstützt Sie umfassend und professionell – von der Eintragung Ihrer Marken bis zur Verteidigung Ihrer Markenrechte bei Rechtsverletzungen durch Dritte.
Rechtliche Grundlagen des Markenrechts
Das Markengesetz (MarkenG) enthält die wesentlichen Bestimmungen des Markenrechts.
Das Markengesetz schützt neben den Marken auch sonstige Kennzeichen wie geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel) sowie geographische Herkunftsangaben. Das Markenrecht ist also ein Bestandteil des Kennzeichenrechts, welches wiederum zum gewerblichen Rechtsschutz gehört.
Das individuelle Kennzeichenrecht eines Marken-Inhabers ist ein Eigentumsrecht: Eigentümer von Kennzeichenrechten sind berechtigt, Dritte von der Kennzeichen-Nutzung auszuschließen.
Die Marke – Begriff und Funktion
Wer ein Produkt erwirbt oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, der verbindet mit einem Marken-Namen bestimmte Erwartungen. Zu den vom Verbraucher aufgrund einer Marke vorausgesetzten Produkt-Merkmale gehören beispielsweise die Warenqualität, das Preis-Leistungs-Verhältnis oder die Produkt-Nachhaltigkeit.
Für einen Verbraucher stehen Marke und Produktidentität in einem untrennbaren Zusammenhang.
Laut Europäischem Gerichtshof besteht die „Hauptfunktion einer Marke“ in einer Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion für Verbraucher oder anderen Endabnehmer: Die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen mit einer Marke garantiere die Ursprungsidentität, indem das gekennzeichnete Produkt von anderen Waren und Dienstleistungen ohne Verwechslungsgefahr unterschieden werden können.
Markenarten
Zulässig sind verschiedenste Markenarten:
Wortmarken (geschriebene Namen),
Bildmarken (beispielsweise ein Logo),
Kombinationen von Wort- und Bildmarken,
Farbmarken (bestimmte Farbtöne),
Hörmarken (Melodien oder Tonfolgen) und
3D-Marken (gegenständliche Produkt-Gestaltungen).
Außerdem werden Marken nach ihrem Wirkungsbereich unterschieden (nationale, europäische und internationale Marken).
Die Schutzfähigkeit einer Marke
Schutzfähig als Marke sind solche Zeichen, mit denen Produkte eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterschieden werden können (§ 3 MarkenG). Zu den möglichen schutzfähigen Zeichen zählen insbesondere Namen, Buchstaben, Zahlen und Abbildungen, aber auch Farben und Farbzusammenstellungen, Hörzeichen und die dreidimensionale Gestaltung von Waren.
Schutzhindernisse – welche Zeichen nicht als Marke eingetragen werden können
§ 8 MarkenG nennt „absolute Schutzhindernisse“, die eine Marken-Eintragung ausschließen. Danach ist eine Registereintragung unter anderem ausgeschlossen, wenn
sich Zeichen grafisch nicht darstellen lassen,
Produkten jede Unterscheidungskraft fehlt,
es sich ausschließlich um Zeichen handelt, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Warenbezeichnung üblich sind.
Ein Produkt kann nicht selbst eine Marke sein. Daher lässt sich beispielsweise eine produktbedingte Formgebung nicht zugleich als Marke schützen.
Wie entsteht eine Marke?
Markenschutz entsteht gemäß § 4 MarkenG durch
Zeichen-Eintragung als Marke in das beim Patentamt geführte Register (Registermarke),
Zeichen-Benutzung im Geschäftsverkehr, durch die das Zeichen Verkehrsgeltung erlangt hat (Benutzungsmarke) oder
„notorische Bekanntheit“ einer Marke nach Artikel 6bis der „Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums“ (Notoritätsmarke).
Rechtsanwältin Berlin – Kerstin Züwerink-Roek berät und unterstützt Sie umfassend im Markenrecht
Von der markenrechtlichen Beratung über die Marken-Eintragung bis zur konsequenten Verteidigung Ihrer Markenrechte ist Rechtsanwältin Züwerink-Roek die zuverlässige Partnerin an Ihrer Seite. Der zielgerichtete Aufbau einer starken Unternehmens- oder Produktmarke erfordert fundierte Kenntnisse des deutschen, europäischen und internationalen Markenrechts, die vorausschauende Einschätzung von Tendenzen in der Rechtsprechung und nicht zuletzt Gespür für relevante Marktentwicklungen.
Markenstrategie und Markenanmeldung
Rechtsanwältin Züwerink-Roek prüft Ihre Marken-Ideen, insbesondere auch die Schutzfähigkeit einer Marke.
Die Expertin berät Sie bei der Entwicklung einer optimalen Marken-Strategie.
Sie achtet darauf, dass Ihre Marken-Rechte auf die Marktaktivitäten Ihres Unternehmens zugeschnitten werden.
Eine von ihr durchgeführte Marken-Recherche stellt sicher, dass nicht etwa bereits von Dritten zu einem früheren Zeitpunkt eingetragene Markenrechte Ihren Rechten vorgehen.
Ebenso berät sie Sie im Domain-Recht bei der Auswahl von Domain-Namen. Sie empfiehlt, eine freie Wunsch-Domain bereits vor einer Unternehmensgründung zu registrieren.
Die Kanzlei Züwerink-Roek unterstützt Sie bei der Ausarbeitung und Hinterlegung der Marken-Anmeldung. Dem gewählten Marken-Wirkungsbereich entsprechend, erfolgt die Marken-Anmeldung für Deutschland (beim Deutschen Patent- und Markenamt, DPMA), europäische Staaten (beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) oder bei internationalen Marken bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum.
Schutz Ihrer Marke bei Rechtsverletzungen – von der Abmahnung bis zur Klage
Bei Rechtsverletzungen durch Dritte kämpft Rechtsanwältin Züwerink-Roek für Ihre Markenrechte.
Sie stellt dem Rechtsverletzer in Ihrem Auftrag eine Abmahnung zu und fordern unter angemessen kurzer Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Führt die Abmahnung nicht zum gewünschten Erfolg, so erhebt sie Klage und vertritt Sie vor Gericht.
Bei besonderer Dringlichkeit beantragt sie für Sie eine einstweilige Verfügung, mit der Sie vorläufigen Rechtsschutz erhalten.
Sie vertritt ihre Mandanten auch in Widerspruchs- und Rechtsmittelverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt.
Widerspruchsverfahren: Dritte können gegen die Eintragung Ihrer Marke beim DPMA innerhalb der dafür vorgesehenen Drei-Monats-Frist Widerspruch einlegen.
Gegen Entscheidungen des DPMA steht Ihnen das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Falls das DPMA Ihrer Beschwerde nicht stattgeben möchte, leitet das Patentamt die Beschwerde an das Bundespatentgericht zur Entscheidung weiter.
Rechtsanwältin Züwerink-Roek gibt Ihnen Sicherheit im Markenrecht: Markenberatung, Markeneintragung, Schutz Ihrer Markenrechte
Rechtsanwältin Züwerink-Roek bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen im Markenrecht: Rechtsberatung, Markenberatung, Unterstützung bei der Marken-Eintragung und engagierte Verteidigung bei einer Verletzung Ihrer Markenrechte.
Frau Rechtsanwältin Züwerink-Roek, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz berät Sie umfassend zu einer für Sie optimalen Markenstrategie. Angriffe auf Ihre Markenrechte wehrt Ihre Fachanwältin kompetent und mit Nachdruck ab.
Die Sicherung Ihrer Markenrechte erfordert ein schnellstmögliches Vorgehen. Nutzen Sie deshalb am besten noch heute das Online-Kontaktformular, mit dem Sie Frau Rechtsanwältin Züwerink-Roek auf direktem Weg erreichen!