Haben Sie auch eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment durch die Kanzlei Waldorf Frommer aufgrund einer angeblichen Rechtsverletzung durch Nutzung einer Tauschbörse im Internet erhalten?
Wenn Sie Urheberrechte verletzen, droht Ihnen der Erhalt einer Abmahnung.
Mit der Abmahnung werden Unterlassung, Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten geltend gemacht.
Die Rechtsprechung im Bereich Filesharing ist zahlreich und zum Teil uneinheitlich.
Wichtig ist dabei immer, ob Sie als Abgemahnter selbst die Urheberrechtsverletzung täterschaftlich begangen haben oder ob Sie als Anschlussinhaber lediglich als sogenannter Störer eingeschänkt haften. Im letzten Fall ist die Vermutung Ihrer Täterschaft zu erschüttern und Sie müssen Ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen, in dem Sie einen alternativen Geschehensablaufs darlegen.
Rechtsanwältin Züwerink-Roek hilft Ihnen, die optimale Verteidigungsstrategie gegen die ausgesprochene Abmahnung zu finden. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor es zu kostspieligen Fehlern kommt.
Sollten Sie sich bereits in einem Klageverfahren befinden, profitieren Sie von der Expertise von Rechtsanwältin Züwerink-Roek.