Rechtsanwältin Züwerink-Roek wurden mehrere Abmahnungen der Firma Twentieth Century Fox bezüglich Filmen vorgelegt, die unberechtigt über das sogenannte Filesharing Dritten zum Upload erneut wieder zur Verfügung gestellt worden sein sollen.
Twentieth Century Fox macht Unterlassungsansprüche, Schadensersatz und die Erstattung der Kosten für die Beauftragung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Abmahnung geltend.
Der Unterlassungsanspruch soll dazu dienen, dass es unterlassen wird, zukünftig Urheberrechtsverletzungen zu begehen.
Nur wenn der Abgemahnte den Verstoß wirklich selbst begangen hat, kann man von ihm Schadensersatz verlangen.
Anders sieht es bei der Erstattung der Anwaltskosten aus. Diese sind auch dann zu begleichen, wenn der Abgemahnte zwar den Verstoß nicht selbst begangen hat, aber er als Anschlussinhaber als Störer gilt.
Deshalb ist der Anschlussinhaber verpflichtet, seiner sekundären Darlegungslast nachzukommen. Dieser Verpflichtung kommt der Anschlussinhaber nach, indem er dem Abmahnenden mitteilt, wer sonst als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt.
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Züwerink-Roek, damit sie mit Ihnen Ihre Verteidigungsstrategie besprechen kann.