Haben Sie eine Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten?

Wenn Sie auch Filmwerke über das Internet ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbreiten, riskieren Sie eine Abmahnung. Dieses Risiko besteht auch in dem Fall, indem Sie Inhaber eines Internetanschlusses sind, über den derartige Rechtsverletzungen begangen werden.
Mit der Abmahnung wird Unterlassung und Schadensersatz geltend gemacht.
Sollten Sie als Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben, können Sie evtl. als sogenannter „Störer“ zu Verantwortung gezogen werden.
Es lohnt sich also, Rechtsanwaltskanzlei Züwerink-Roek als hochspezialisierte Kanzlei mit Ihrer Beratung zu beauftragen. Nur wer über die notwendigen Rechtskenntnisse verfügt, kann Fehler vermeiden.

    Schicken Sie uns Ihr Anliegen zu, wir prüfen dieses und melden uns bei Ihnen sobald wie möglich. Die Ersteinschätzung ist grundsätzlich kostenlos.


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