Haben Sie auch eine Abmahnung der Chanel S.A.S. durch die Rechtsanwälte FPS Rechtsanwälte erhalten?

Die Chanel S.A.S ist Bereich Bekleidung, Parfum, Kosmetik tätig.

Abgemahnt werden angebliche markenrechtliche Verletzungen der Marke „Chanel“.

Rechtsanwältin Züwerink-Roek wurden im Rahmen ihrer Tätigkeit Abmahnungen der Chanel S.A.S vorgelegt. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Streitwert von EUR 150.000,00 in Höhe von EUR 2.305,40.

Rufen Sie Rechtsanwältin Züwerink-Roek an oder verwenden Sie ihr Kontaktformular, damit Sie von Ihrer Spezialistin beraten werden können. Nach erfolgter Einschätzung Ihres Sachverhaltes bespricht Rechtsanwältin Züwerink-Roek mit Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten. Rechtsanwältin Züwerink-Roek hat Erfahrung mit Chanel S.A.S. als Abmahner. Kurzfristige Termine bei kurzen Fristsetzungen durch die Gegenseite sind selbstverständlich bei ihr.

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Honorar.


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