Haben Sie auch eine markenrechtliche Abmahnung der Hummel Holding A/S wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung der Hummel-Marken auf Bekleidungsstücken erhalten?

Die Hummel Holding A/S ist ein Sportartikelhersteller und Inhaber des Zeichens Pfeile ua. für Schuhe:

Wenn Sie diese Marke verwenden, besteht die Gefahr, dass Sie von der Hummel Holdung A/S abgemahnt werden. Sie werden dann aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten, die sich nach einem Gegenstandwert von EUR 50.000,00 berechnen.

Es ist richtig, dass ein geschütztes Zeichen grds. nur vom Markeninhaber oder eines Nutzungsrechtsinhaber markenmäßig genutzt werden darf. Problematisch in dem von Rechtsanwältin Züwerink-Roek bearbeiteten Fall war jedoch, dass das Zeichen der Hummel Holding A/S nicht identisch übernommen war. Das Gericht entschied in der Berufungsinstanz, dass keine Verwechslungsgefahr vorlag.
Bei Verzierungen auf Sportbekleidung ist es überdies auch immer ein Streitpunkt, ob eine solche Dekoration überhaupt als Marke wahrgenommen wird.
Rechtsanwältin Züwerink-Roek ist Spezialistin im Markenrecht. Lassen Sie die Abmahnung, die Sie erhalten haben, von Rechtsanwältin Züwerink-Roek überprüfen.
Liegt eine Rechtsverletzung vor, versucht Rechtsanwältin Züwerink-Roek trotzdem noch das Beste für Sie rauszuholen. Liegt keine Verletzung vor, folgt die konsequente Zurückweisung aller Ansprüche.

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Honorar.


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