Haben Sie auch eine Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen illegalen Anbietens von Filmen auf Internettauschbörsen erhalten?
Gefordert wird dieAbgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 956,00.
Auch wenn ein Fehler passiert sein sollte, Rechtsanwältin Züwerink-Roek ist erfahren im Umgang mit diesen Abmahnungen. Rechtsanwältin Züwerink-Roek zeigt Ihnen den Weg zur Schadensbegrenzung.
Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Sie, was Ihre Pflichten gegenüber der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft sind. Sie bespricht mit Ihnen Ihre Verteidigungsstrategie. Sie verfügt über eine langjährige Erfahrung auch in gerichtlichen Verfahren zum Thema Filesharing und kennt sowohl die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft als auch die Kanzlei Waldorf Frommer. Vertrauen Sie Rechtsanwältin Züwerink-Roek.