Haben Sie auch eine Abmahnung des Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. erhalten?

Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. ist nach eigenen Angaben ein Sprachrohr und Servicepartner jener Firmen, die das international geschützte Markenzeichen

 

Abmahnung Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.

 

 

als Siegel und Qualitätsversprechen führen.

Wer also mit diesem Qualitätssiegel wirbt, ohne sich den damit verbundenen Auflagen unterworfen zu haben, riskiert von dem Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. abgemahnt zu werden wegen angeblicher Verletzung an der europäischen Bildmarke „Rostfrei“ bzw. „EDELSTAHL ROSTFREI“.

Bei den Rechtsanwältin Züwerink-Roek vorgelegten Abmahnungen wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, umfassend Auskunft zu erteilen und die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von EUR 100.000,00 zu bezahlen.

Selbst wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte, sollten Sie sich von einem Spezialisten im Markenrecht beraten lassen, um unnötige Risiken und Kosten zu vermeiden.

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Honorar.


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