Haben Sie auch eine Abmahnung der sogenannten Wettbewerbszentrale erhalten?

Rechtsanwältin Züwerink-Roek bearbeitete bereits zahlreiche Abmahnungen der Wettbewerbszentrale wegen angeblicher Verstöße im Internet vor. Die Wettbewerbszentrale behauptet von sich, ein Selbstkontrollinstitut zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerbs zu sein und deren Gemeinnützigkeit ist sogar anerkannt.

Wann erfolgen Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale

Letztlich wird die Wettbewerbszentrale vor allem dann tätig, wenn sich ein Mitbewerber oder ein Verbraucher über Sie beschwert hat.

Abmahnungen der Wettbewerbszentrale beziehen sich auf alles, was wettbewerbswidrig sein kann. Die von Rechtsanwältin Züwerink-Roek bearbeiteten Abmahnungen betreffen Online-Shops und Shops auf Ebay, die unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mangelhafte Widerrufsbelehrungen, fehlerhafte Impressum, fehlende Grundpreisangaben und Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz enthalten.

Auf dem ersten Blick erscheint eine Abmahnung über die Wettbewerbszentrale preiswert, weil die Wettbewerbszentralelediglich Auslagen geltend machen darf, die aktuell bei ca. EUR 200,00 liegen.

Trotzdem dürfen Sie sich davon nicht blenden lassen und die Unterlassungserklärung wie vorformuliert einfach unterschreiben. Ansonsten droht Ihnen auch bei einer Abmahnung von der Wettbewerbszentrale eine Vertragsstrafe. Auch solche Fälle bearbeite Rechtsanwältin Züwerink-Roek.

Profitieren Sie von der Erfahrung von Rechtsanwältin Züwerink-Roek

Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Sie vollumfänglich mit Erfahrung im Umgang mit der Wettbewerbszentrale. Sie entscheidet zusammen mit Ihnen, ob und wie eine Unterlassungserklärung abzugeben ist.

Evtl. wurden Sie auch bereits zu einem Einigungsverfahren vor den Einigungsstellen der Industrie- und Handelskammern (IHK) geladen. In der Regel leitet die Wettbewerbszentrale gemäß § 15 UWG ein solches Verfahren ein, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Auch ein derartiges Einigungsverfahren ist relativ unproblematisch, wenn Sie anwaltlich beraten sind.

Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Sie.

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts ruft sie Sie kurzfristig zurück.


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    Soll Ihr Mitbewerber ein Verhalten unterlassen?Wollen Sie Werbeaussagen Ihres Mitbewerbers überprüfen lassen?Soll Ihr eigener Internetauftritt zum Ausschluss von Gegenabmahnungen geprüft werden?Hält sich die Gegenseite nicht an eine bereits früher abgegebene Unterlassungserklärung?Sind Sie selber abgemahnt worden?Laufen bereits irgendwelche Fristen?

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