Haben Sie eine Abmahnung der Koch Media GmbH durch die rka-Rechtsanwälte erhalten?

Die Koch Media GmbH mahnt sogenanntes Filesharing, also angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. Rechtsanwältin Züwerink-Roek wurden bereits zahlreiche Abmahnungen für Computerspiele vorgelegt.
Die Koch Media GmbH behauptet zwar Anspruchsinhaber zu sein, das AG Esslingen hat jedoch schon einmal festgestellt, dass die Koch Media GmbH nicht aktivlegitimiert ist.

Weiterhin fordert die Koch Media GmbH bislang immer einen pauschalen Schadensersatzbetrag, ohne mitzuteilen, woraus sich diese Forderung ergeben soll.

Bevor dies erfolgt, kann es gar keine Möglichkeit geben, sich zu den Forderungen der Koch Media GmbH zu äußern.

Rechtsanwältin Züwerink-Roek prüft für Sie die Berechtigung der Ansprüche der Koch Media GmbH.

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts ruft sie Sie kurzfristig zurück.


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    Soll Ihr Mitbewerber ein Verhalten unterlassen?Wollen Sie Werbeaussagen Ihres Mitbewerbers überprüfen lassen?Soll Ihr eigener Internetauftritt zum Ausschluss von Gegenabmahnungen geprüft werden?Hält sich die Gegenseite nicht an eine bereits früher abgegebene Unterlassungserklärung?Sind Sie selber abgemahnt worden?Laufen bereits irgendwelche Fristen?

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