Haben Sie auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der advigo AG über die Rechtsanwälte Hoffmann erhalten?

Wenn Sie Mitbewerber der advigo AG sind, kann es passieren, dass Sie eine Abmahnung wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes erhalten.

Rechtsanwältin Züwerink-Roek prüft für Sie, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis mit der advigo AG besteht und ob Sie Vorschriften des Wettbewerbsrechts verletzt haben. Ansonsten wäre die Abmahnung, die Sie erhalten haben, unberechtigt.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, wird von Ihnen Unterlassung und Schadensersatz gefordert (Ersatz der Kosten durch Absendung der Abmahnung). Rechtsanwältin Züwerink-Roek zeigt Ihnen in diesem Fall, wie Sie am günstigsten reagieren.

In jedem Fall ist also eine Beratung durch einen Fachmann ratsam.

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts ruft sie Sie kurzfristig zurück.


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    Soll Ihr Mitbewerber ein Verhalten unterlassen?Wollen Sie Werbeaussagen Ihres Mitbewerbers überprüfen lassen?Soll Ihr eigener Internetauftritt zum Ausschluss von Gegenabmahnungen geprüft werden?Hält sich die Gegenseite nicht an eine bereits früher abgegebene Unterlassungserklärung?Sind Sie selber abgemahnt worden?Laufen bereits irgendwelche Fristen?

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    Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden ein Email (Je nach Wunsch der Kontaktaufnahme).