Haben Sie auch eine Abmahnung der Corbis GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen Bilderklau erhalten?
Rechtsanwältin Züwerink-Roek wurden Abmahnungen der Corbis GmbH vorgelegt, mit denen Bilder abgemahnt werden, die teilweise 10 – 15 Jahren auf den Webseiten der Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht wurden. Dadurch, dass der Zeitraum der Einstellung der Bilder auf den Webseiten schon so lange her war, war es für die Abgemahnten kaum mehr möglich, die ordnungsgemäße Lizenzierung der Bilder nachzuweisen.
Die Corbis GmbH betreibt unter www.corbisimages.com eine Stockfoto-Plattform, auf der sowohl lizenzpflichtige als auch lizenzfreie Bilder erhältlich sind.
Nutzungslizenzen vermeiden Urheberrechtsverletzungen
Wenn Sie keine Nutzungslizenz erworben haben und trotzdem Bilder aus dem Stockarchiv nutzen, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung und müssen mit einer Abmahnung rechnen.
Die Besonderheit an diesen Abmahnungen ist, dass nicht der Urheber die Abmahnung ausspricht, sondern der Stockfoto-Anbieter.
Die Corbis GmbH verlangt im Falle einer Abmahnung Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz in Höhe von EUR 1.000,00 bis EUR 1.500,00 (fiktive Lizenzgebühr) und Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten).
Rechtsanwältin Züwerink-Roek prüft für Sie, die Berechtigung der Abmahnung. Auch wenn diese berechtigt ist, kommt eine Lizenzanalogie nach MFM nicht in Betracht. Auf der Plattform gibt es tatsächliche Lizenzen für die jeweiligen Bilder, die anzuwenden sind. Rechtsanwältin Züwerink-Roek versucht damit, Ihren Schaden so gering wie möglich zu halten.
Eine kritische Überprüfung der Abmahnung durch eine spezialisierte Kanzlei lohnt sich fast immer.