Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung der Content Services Ltd. erhalten?

Die Content Services Ltd. vertreibt über die Webseite opendownload.de Gratis-Software zum Download. Sollten Sie nach kostenlosen Programmen über Google suchen, kann es sein, dass Sie auf diese Seite stoßen.

Problematisch ist, dass mit dem Download der angeblich freien und kostenlosen Software eine kostenpflichtige Migliedschaft abgeschlossen wird, die über 24 Monate läuft. Dadurch entstehen auf einmal Kosten für eigentlich frei erhältliche Software.

Versteckt ist diese Zwangsmitgliedschaft in Punkt 5 der AGB`s der Firma Content Services Ltd. Letztlich handelt es sich um eine Kostenfalle. Da jedoch die Software ständig auf der Seite als Freeware bezeichnet wird, werden Sie, selbst wenn Sie in die Falle getappt sind, diese Kosten der Mitgliedschaft nicht bezahlen müssen.

Rechtsanwältin Züwerink-Roek hilft Ihnen gerne dabei!

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts ruft sie Sie kurzfristig zurück.


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